
Zuständiges Gremium für die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik, Arbeits- und Sozialrecht beim DEHOGA Bundesverband ist der Bundesausschuss für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik. Er ist mit Sachverständigen aus den Mitglieds- und Fachverbänden sowie Fachabteilungen besetzt und garantiert in dieser Zusammensetzung die branchenbezogene Erörterung und Aufbereitung der Sachprobleme aus diesen Bereichen sowie die qualifizierte Meinungsbildung auf Bundesebene.
Tarifverträge im Gastgewerbe und aktuelle Tarifpolitik
Tarifverträge im Gastgewerbe werden grundsätzlich regional abgeschlossenen. Eine aktuelle Übersicht über die Tarifgebiete, Laufzeiten, Allgemeinverbindlichkeit, über wesentliche manteltarifliche Regelungen sowie Entgelte und Ausbildungsvergütungen bietet die jährlich erscheinende Tarifsynopse des DEHOGA Bundesverbandes, die über die INTERHOGA GmbH in Berlin zu beziehen ist.
Daneben existiert ein bundesweit geltender Spezialtarifvertrag für die Systemgastronomie. Zu den Voraussetzungen der Anwendung dieses Tarifvertrages (formelles Aufnahmeverfahren) gibt ein Verfahrenstarifvertrag Auskunft.
Mit Blick auf die massiven Umsatzrückgänge im Gastgewerbe und deren Auswirkungen auf den gastgewerblichen Arbeitsmarkt haben die Tarifvertragsparteien in den letzten Jahren moderate Tarifabschlüsse getätigt und trugen somit der schwierigen wirtschaftlichen Situation der gastgewerblichen Arbeitgeber Rechnung. Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT) ist in den Landesverbände Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Hamburg möglich. Dabei ist jedoch insgesamt festzustellen, dass die überwiegende Zahl der Mitglieder sich für die Mitgliedschaft mit Tarifbindung entscheidet.
Vorfahrt für Arbeit
Hotellerie und Gastronomie sind standortgebunden, sie schaffen in Deutschland Arbeits- und Ausbildungsplätze. Neben der fehlenden Binnennachfrage wirken insbesondere ausufernde Lohnnebenkosten und ein bürokratisches, unflexibles und rechtsunsicheres Arbeitsrecht als Einstellungsbremse und unnötiger Ballast.
Erste Reformschritte wurden getan. Die Rückführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags auf erstmals seit Jahren wieder unter 40 Prozent durch die Absenkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 Prozent ist ein wichtiges Signal für die konsequente Senkung der Lohnnebenkosten. Nun kommt es darauf an, dass der Faktor Arbeit weiter entlastet wird, damit die Einstellungsbereitschaft von Hoteliers und Gastronomen steigt. An diesem Ziel muss sich jede arbeitsmarktrelevante Maßnahme messen lassen. Das heißt konkret:

Thema Schwarzarbeit: Download: Merkblatt zu den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung in Hotellerie und Gastronomie
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