
Worum geht es?
Immer wieder werden auf nationaler wie auf europäischer Ebene Maßnahmen diskutiert, um den Alkoholkonsum zu senken und Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Dazu gehören:
In Deutschland wurden diese Maßnahmen in der vergangenen Legislaturperiode im Zuge eines Entwurfs für ein „Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention“ kontrovers diskutiert. Das Programm wurde nicht verabschiedet, weil im Zuge der Diskussion, an der sich auch der DEHOGA sowie die Verbände der Alkoholwirtschaft aktiv beteiligten, vielen Beteiligten klar wurde, dass eher ein Vollzugs- als ein Regelungsdefizit besteht. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), weist darauf hin, dass Alkohol zu unserer Kultur dazugehört. Sie setzt auf die Einhaltung des Jugendschutzes und auf die Vorbild- und Erziehungsfunktion der Eltern, sieht dagegen keinen Handlungsbedarf für zusätzliche Verbote und Maßnahmen der Preispolitik. Den Schwerpunkt der Alkoholpolitik setzt sie beim Thema Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch, z.B. Alkoholkonsum in der Schwangerschaft oder Rauschtrinken bei jungen Frauen.
Was fordern wir und warum?
Wer Problemverhalten wie Alkoholkonsum im Straßenverkehr oder in der Schwangerschaft, das sog. Binge-Drinking oder Verstöße gegen den Jugendschutz reduzieren will, der muss sein Handeln auf den problematischen Konsum konzentrieren und hier effektiv gegensteuern. Die Reduzierung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauchs ist dagegen nicht der richtige Indikator für eine erfolgreiche Alkoholprävention. Denn schon seit Jahren sinkt der durchschnittliche Alkoholkonsum (Erwachsener wie Jugendlicher), während missbräuchliches Verhalten Einzelner nicht weniger wird.
Alkohol ist ein legales und gesellschaftlich anerkanntes Genussmittel. Alkohol kann missbraucht werden. Er ist aber nicht Ursache von Missbrauchs- oder Suchtverhalten. Eine restriktive Alkoholpolitik verschärft Missbrauch eher als es diesen mindert. Werbe- und Verkaufseinschränkungen sind nicht geeignet, Alkoholmissbrauch effektiv zu bekämpfen, sondern schaffen lediglich Verlagerungen. Auch Preiserhöhungen durch höhere Besteuerung führen nicht zum gewünschten moderaten Konsum, sondern erhöhen Schwarzhandel und illegale Produktion. Wichtig ist das Erlernen eines maßvollen Umgangs mit dem Genussmittel Alkohol.
Seit 1975 geht die Zahl der alkoholbedingten Unfälle überproportional zurück. Auch in diesem Jahr war dies der Fall. Kampagnen wie „Don’t Drink and Drive“ leisten dazu ihren Beitrag. Wichtig sind weitere Aufklärung in Fahrschulen und die Verbesserung der Erreichbarkeit von typischen Verzehrsorten wie Diskotheken. Eine weitere Absenkung der Promillegrenze auf 0,2 oder gar 0,0 Promille trägt jedoch nicht weiter zur Verkehrssicherheit bei. Sie trifft die große Mehrheit der verantwortlichen Konsumenten, die nach dem moderaten Konsum von Bier oder Wein auf das Auto als Verkehrsmittel angewiesen sind. Bei den alkoholbedingten Verkehrsunfällen sind nicht die niedrigen, sondern die hohen Blutalkoholwerte das Problem: Fast 70 Prozent der Beteiligten an alkoholbedingten Verkehrsunfällen mit Personenschaden weisen einen BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille auf, d.h. sie waren absolut fahruntüchtig. Hier muss angesetzt werden.
Primäre Aufgabe des Staates ist es, bestehende gesetzliche Regelungen durchzusetzen. Das umfasst das Fahren unter Alkoholeinfluss ebenso wie die Untersagung von Flatrate-Parties oder den Konzessionsentzug bei verbotenem Ausschank an Jugendliche. Hingewiesen werden muss aber darauf, dass die konzessionierte Gastronomie nicht primär der Ort ist, an dem insbesondere Jugendliche missbräuchlich Alkohol konsumieren. Das bestehende Gaststätten- und Jugendschutzrecht muss in der Gastronomie wie auch auf Vereins- oder Schützenfesten oder im öffentlichen Raum konsequent überwacht werden. Effektive Prävention erfolgt durch Entscheidungen und Maßnahmen vor Ort.
Jugendschutz hat oberste Priorität. Insbesondere dem gefährlichen Rauschtrinken unter Jugendlichen muss Einhalt geboten werden. Daher ist eine konsequente Ahndung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz ebenso erforderlich, wie die Unstützung guter Initiativen. Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, sich diesem Problem zu stellen. Eltern, Lehrer, Ausbilder und Trainer in Vereinen müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein, Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol vermitteln und sie auf die Risiken hinweisen.
Mit Kampagnen wie der „Schulungsinitiative Jugendschutz (SchuJu)“ oder dem Projekt „Jugendschutz – Wir halten uns daran!“ leistet der DEHOGA gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden und den zuständigen Ministerien seinen Beitrag zur Alkoholmissbrauchsbekämpfung. Internetbasierte Musterschulungen für Berufsfachschulen, Hotelfachschulen und für Betriebe zur Mitarbeiterschulung sollen den verantwortungsvollen Umgang und Ausschank von alkoholhaltigen Getränken bereits in der Ausbildung vermitteln und in betrieblichen Mitarbeiterschulungen verankern. Der DEHOGA hat hier intensiv in die Branche und zu den Bildungseinrichtungen kommuniziert.
Darüber hinaus arbeitet der DEHOGA eng mit den Verbänden der betroffenen Branchen zusammen. Der deutsche Brauerbund, der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure, der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, um nur einige zu nennen, setzen sich branchenübergreifend gemeinsam mit dem DEHOGA für eine Alkoholpolitik mit Augenmaß ein. Stellungnahmen und Maßnahmen sowie Projekte werden eng miteinander abgestimmt.
Der DEHOGA beteiligt sich aktiv an Prozessen, die einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol fördern. Verantwortlichen Alkoholkonsum mündiger Bürger und verantwortlichen Alkoholausschank der gastgewerblichen Un-ternehmen jedoch pauschal überzuregulieren und zu belasten, ist nicht der richtige Weg.
Mehr Informationen:
… und über RA’in Sandra Warden, Fon 030/72 62 52-46, warden@dehoga.de
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