Bagatellsteuern

  • Kommunale Bagatellsteuern sind mehr als eine bloße Bagatelle!

Worum geht es?

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen wird von den Kommunen ein Auslaufmodell aus dem Hut gezaubert, das von allen Parteien eigentlich bereits vor Jahren aussortiert worden war: die Bagatellsteuer. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze, die es jeder Gemeinde selbst überlassen, neue, zum Teil skurrile Steuertatbestände zu erfinden. Für die Branche von besonderer Bedeutung ist derzeit die Vergnügungssteuer. In der Vergangenheit besonders beliebt waren zudem die Getränke- und Schankerlaubnissteuern. Aufgrund eines erfolgreichen DEHOGA Engagements konnten diese beiden zwar fast überall abgeschafft werden, doch drohen immer wieder neue „Bagatelltatbestände“. Aktuelles Beispiel: Eine Steuer für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben zweier thüringischer Städte.

Was fordern wir und warum?

  • Bagatellsteuer endgültig ad acta legen!

Statt ständig neue Sondersteuern zu erfinden, gehören die Bagatellsteuern endgültig abgeschafft. Die steuerliche Belastung der gastgewerblichen Unternehmer, insbesondere durch den hohen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, sowie die hohen Personal- und Betriebskosten belasten die Branche bereits weit über Gebühr. Darüber hinausgehende Belastungen durch kommunale Sondersteuern verhindern Investitionen, vernichten Arbeitsplätze und können schließlich aufgrund der kleinen Gewinnmargen Existenzen gefährden.

Statt endlich zu einer Entlastung der gastgewerblichen Unternehmen zu gelangen, wird weiter an der Kostenschraube gedreht - allerdings durch die „lokale Hintertür”. So lag das Gesamtaufkommen der Vergnügungssteuer 2006 bei 204 Millionen Euro, das der Getränkesteuer bei rund einer Million Euro und das der Schankerlaub-nissteuer bei 600.000 Euro. Hinzu kamen weitere, bundeseinheitliche Steuern, die das Gastgewerbe zusätzlich belasten, so die Biersteuer (Gesamtaufkommen 2006: 779 Millionen Euro), die Branntweinsteuer (knapp 2,2 Millionen), die Kaffeesteuer (973 Millionen) und die Schaumweinsteuer (447 Millionen).

  • Keine nennenswerte Haushaltsentlastung!

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass kommunale Sondersteuern zu keinen nennenswerten Haushaltsentlastungen führen. Zusätzliche Einnahmen werden weitgehend durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand aufgezehrt. Völlig unverständlich bleibt, wieso dennoch zahlreiche Städte und Gemeinden an der Erhebung verschiedenster Sondersteuern festhalten. Denn was im kommunalen Haushalt allenthalben als unbedeutende Kleinigkeit – eben als Bagatelle – positiv verbucht werden kann, entwickelte sich zu einem bedeutenden Belastungsfaktor für das lokale Gastgewerbe. Und gerade die Kommunen sollten doch aus wirtschaftlichen, tourismuspolitischen und infrastrukturellen Gründen an einem leistungsstarken, attraktiven und innovativen Gastgewerbe interessiert sein.

Mehr Informationen

… erhalten Sie über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-56, benad@dehoga.de.

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