
Worum geht es?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungs-
gesetzes der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt.
Die daraus resultierenden Steuerausfälle wollen nunmehr zahlreiche Kommunen und Städte durch die Einführung einer „Bettensteuer“, teilweise als „Kulturförderabgabe“ bezeichnet, kompensieren.
Als erste Kommune hat die Stadt Köln mit Wirkung zum 1. Oktober 2010 eine Bettensteuer in Höhe von fünf Prozent des Übernachtungspreises eingeführt.
Was fordern wir und warum?
Sämtliche politischen Diskussionen über die Einführung einer Bettensteuer oder Kulturabgabe sollten schleunigst beendet werden, um die Hotellerie nicht weiter zu verunsichern. Die Hoteliers wollen den Mehrwertsteuervorteil sinnvoll einsetzen. Solange über eine solche kommunale Strafsteuer für die Hotellerie gesprochen wird, kann keine vernünftige Investitionsplanung, Lohnerhöhung oder Preissenkung stattfinden. Die Politik muss wahrnehmen, dass die Einführung einer Bettensteuer auf kommunaler Ebene verfassungswidrig ist.
Eine kommunale Bettensteuer oder „Kulturabgabe“ konterkariert den Sinn des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Die Bettensteuer würde dafür sorgen, dass die positiven Effekte, insbesondere Investitionen vor Ort, nicht stattfinden könnten. Bereits die Diskussion über das Thema richtet Schaden an, weil Unsicherheit geschaffen und das Vertrauen der Unternehmer in die Berechenbarkeit und Stabilität der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zerstört wird. Wer damit rechnen muss, dass Spielräume, die durch die Mehrwertsteuersenkung entstehen, durch eine kommunale Sonderabgabe wieder aufgezehrt werden, wird wünschenswerte Investitionen zurückstellen oder auf sie verzichten.
Statt reflexartig eine Neidsteuer einzuführen, sollten die Kommunen die positiven Effekte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes auch im eigenen Interesse zur Entfaltung kommen lassen.
Der DEHOGA hat ein verfassungsrechtliches Gutachten zu den geplanten Einführungen von Bettensteuern der Kommunen und Städte in Auftrag gegeben.
Auch der Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg hat die Verfassungsmäßigkeit kommunaler Abgaben auf Übernachtungen von einer externen Kanzlei prüfen lassen.
Beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass die von der Stadt Köln und anderen Kommunen geplanten Bettensteuern oder Kulturförderabgaben eindeutig verfassungswidrig sind.
Das Herausgreifen einer einzelnen Branche, die im Zuge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes entlastet worden ist, und ihre Belastung mit einer „Kontra-Steuer“ ist diskriminierend und völlig inakzeptabel. Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotellerie ist nicht überzeugend: Vom (Kultur-)Tourismus profitieren nachweislich eine Vielzahl von Branchen, z.B. in erheblichem Umfang der Einzelhandel. Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Eine isolierte Belastung der Hotellerie ist daher inhaltlich nicht zu rechtfertigen.
Die Mehrwertsteuersenkung bedeutet für die Hotellerie in Deutschland endlich die Herstellung von Steuergerechtigkeit und damit Chancengleichheit mit ihren europäischen Mitbewerbern. In 21 von 27 EU-Mitgliedstaaten galten bereits seit langer Zeit reduzierte Mehrwertsteuersätze für die Hotellerie. Mit der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in Deutschland haben die Betriebe nun dringend notwendige Spielräume bekommen, um in Gebäude und Ausstattung zu investieren, Arbeits- und Ausbildungsplätze in schwierigen Zeiten zu sichern und neue zu schaffen sowie noch attraktivere Preise bieten zu können.
Angesichts der extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation der Beherbergungsbranche ist eine kommunale „Bettensteuer“ nicht zu verkraften. Die Erhebung einer solchen Steuer oder Abgabe würde letztlich die Gäste treffen, da die Hotellerie angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen wäre, diese Belastungen in Form höherer Preise an die Gäste weiter zu geben. Dies wäre ein weiterer Wettbewerbsnachteil für die einheimische Tourismuswirtschaft.
Am 1. Oktober 2010 ist die Bettensteuer in Köln in Kraft getreten. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen wird mit Unterstützung des DEHOGA Bundesverbandes schnellstmöglich eine gerichtliche Klärung der Verfassungswidrigkeit dieser Abgabe herbeiführen.
Es ist davon auszugehen, dass die gerichtliche Klärung in Köln Signalwirkung für alle anderen Städte und Gemeinden haben wird, die konkrete Pläne zur Einführung von Übernachtungssteuern erstellt, oder entsprechende Satzungen bereits erlassen haben.
Der DEHOGA lehnt eine „Bettensteuer“ aus ordnungspolitischen, steuersystematischen und rechtlichen Gründen ab und wird sich mit allen Mitteln – politisch und rechtlich – gegen die „Bettensteuerpläne“ auf kommunaler Ebene zur Wehr setzen.
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