Bürokratieabbau

  • Spürbare Entlastungsmaßnahmen beschließen!
  • Arbeits- und Steuerrecht müssen auf den Prüfstand!

Worum geht es?

Die ausgeprägte Bürokratie in Deutschland und der dadurch entstehende Arbeits- und Kostenaufwand treffen die meist mittelständischen Unternehmen in Gastronomie und Hotellerie besonders hart. Dass die Bundesregierung im Rahmen ihres Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ aus April 2006 einen spürbaren Abbau unnötiger Bürokratie für die Wirtschaft anstrebt, ist deshalb generell zu begrüßen. Allerdings gehen die bisher geplanten Maßnahmen noch nicht weit genug, um die notwendige Entlastung zu erreichen.

Bisher hat sich die Regierung zum Ziel gesetzt, die gegenwärtige Kostenbelastung durch staatliche Informationspflichten bis zum Jahr 2011 um 25 Prozent zu reduzieren. Höchste Zeit, wenn man bedenkt, dass insgesamt 11.000 Informationspflichten der Wirtschaft in einer Datenbank des Statistischen Bundesamtes erfasst wurden. Anfang 2007 begann man zu messen, wie hoch die aus den einzelnen Informationspflichten resultierenden Kosten sind. Nach dem letzten Bericht des Normenkontrollrates vom Juli 2010 fehlen noch 1,5 Mrd. Euro, um das Ziel, bis 2011 ein Viertel aller Bürokratiekosten abzubauen, zu erreichen.

Mit dem Nationalen Normenkontrollrat wurde zudem ein unabhängiges Gremium geschaffen, das zur Vermeidung neuer Bürokratiekosten beitragen soll. Und auch auf europäischer Ebene ist ein Abbauziel von 25 Prozent vorgesehen. Weitere Maßnahmen müssen aus Sicht des DEHOGA aber dringend folgen.

Was fordern wir und warum?

  • Keine Beschränkung auf Informationspflichten beim Bürokratieabbau

Die Maßnahmen der Bundesregierung zum Bürokratieabbau gehen in die richtige Richtung. Mit der Einführung eines Nationalen Normenkontrollrats hat das Parlament ein unabhängiges Beratungs- und Kontrollorgan geschaffen, um die Kosten gesetzlicher Informationspflichten zu überwachen. Auch die Messung dieser Kosten mittels eines Standardkostenmodells ist begrüßenswert. Ein durchgreifender Bürokratieabbau darf sich aber nicht ausschließlich auf das Messen von Informationspflichten beschränken! Vielmehr bedarf es nun auch konkreter Maßnahmen zur Reduzierung der erhobenen Bürokratielasten. Dazu ist ein verbindliches Gesamtkonzept mit inhaltlichen und zeitlichen Festlegungen nötig, damit die notwendigen Erleichterungen bei den Unternehmen wirksam werden.

Die durch Bürokratie verursachten Kosten schlagen besonders in kleineren Unternehmen stark zu Buche. Mit jeder neuen Regulierung steigt diese Belastung weiter an. Der Bürokratieabbau muss daher einhergehen mit einer umfassenden Entbürokratisierung des gesamten deutschen Regelwerks. Prozessabläufe und damit das formelle Recht müssen dabei sicher eine Rolle spielen. Das materielle Recht darf aber nicht unberücksichtigt bleiben. Dabei müssen auch das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht auf den Prüfstand! Ein Beispiel für die zunehmende Überregulierung ist das Ende 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Solche bürokratischen Fallstricke sind ein Hemmnis für Innovationen und Investitionen.

  • Spürbare Entlastungsmaßnahmen beschließen!

Erreicht man das Abbauziel von 25 Prozent der Informationspflichten, wird die Entlastung nicht zwangsläufig für jedes einzelne Unternehmen spürbar sein. Denn 90 Prozent der Informationspflichten betreffen einzelne Wirtschaftsbranchen und damit nur eine beschränkte Zahl von Unternehmen.

Es ist daher sicherzustellen, dass sich die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zum Bürokratieabbau nicht nur auf gruppenspezifische Belastungen konzentriert. Nur so kann der Bürokratieabbau für die Unternehmen auch wirksam und spürbar werden.

  • Einbeziehung des gesamten Bundesrechts!

Die Basis des 25-prozentigen Abbauziels muss  aus Sicht des DEHOGA das gesamte Bundesrecht sein. Das bedeutet, dass die Bürokratiekosten beispielsweise auch für die Bereiche des Bundesrechts zu ermitteln sind, mit denen EU-Richtlinien umgesetzt werden. Bei EU-Recht ist zu untersuchen, inwieweit Möglichkeiten zur Vereinfachung auf untergesetzlicher Ebene bestehen oder ob eine Initiative zur Änderung des EU-Rechts geboten sein kann.

  • Bürokratieabbau auch auf EU-Ebene!

Nachhaltige und spürbare Entlastungswirkungen können nur erzielt werden, wenn das na-tionale Bürokratieabbauprogramm durch Maßnahmen der EU ergänzt wird. Entsprechende Aktivitäten sollten daher seitens der Bundesregierung weiter unterstützt werden. Dies gilt insbesondere für die Stärkung der sogenannten High Level Group, die im Zuge des Aktionsprogramms zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU gegründet wurde. Im Mittelpunkt sollte dabei eine Verbesserung des Folgenabschätzungssystems der EU stehen. Es muss gewährleistet sein, dass für jedes neue Regelungsvorhaben die Folgen abgeschätzt und die Bürokratiekosten dargestellt werden.
 
Mehr Informationen

Internetseite des Nationalen Normenkontrollrates: http://www.normenkontrollrat.bund.de

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