
Worum geht es?
Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Gaststättenrecht Ländersache geworden. Jedes Bundesland wird nun ein eigenes Gaststättengesetz erlassen. Bis es soweit ist, gilt jeweils das Bundesgaststättengesetz fort.
In Sachen Gesetzgebung hat Brandenburg im September 2008 die Vorreiterrolle übernommen und das erste Gaststättengesetz auf Länderebene verabschiedet. Die Forderungen des DEHOGA nach effektivem Bürokratieabbau wurden erfüllt. So wurde in Brandenburg die Erlaubnispflicht völlig abgeschafft und durch ein personenbezogenes Anzeigeverfahren ersetzt. Wird Alkohol ausgeschenkt, gibt es eine nachgelagerte Zuverlässigkeitsprüfung.
Gestattungen für kurzfristige gastronomische Veranstaltungen gibt es dort künftig ebenfalls nicht mehr. Stattdessen muss die Veranstaltung mindestens zwei Wochen vorher angezeigt werden. Diese Anzeige wird auch der Finanzverwaltung zu Kontrollzwecken übermittelt.
Dieser Liberalisierung ist auch Thüringen gefolgt. In einem Landesgaststättengesetz mit nahezu gleichlautenden Regelungen. Bremen hat ebenfalls ein Landesgaststättengesetz verabschiedet, das allerdings an einer Erlaubnispflicht für Gastronomen festhält, wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Das IHK Unterrichtungsverfahren gibt es in diesen drei Bundesländern allerdings nicht mehr.
Was fordern wir und warum?
Der DEHOGA fordert, dass nach dem Vorbild Brandenburgs und Thüringens in allen Gaststättengesetzen die Erlaubnispflicht entfällt. In Deutschland könnten so jährlich rund 80 Millionen Euro an Konzessionsgebühren eingespart werden.
Mit der Erlaubnispflicht würden auch die Gestattungen für kurzfristige gastronomische Veranstaltungen sowie das IHK-Unterrichtungsverfahren wegfallen. Die Gestattungen sollten wie in Brandenburg und Thüringen durch eine Anzeigepflicht mindestens zwei Wochen vor der geplanten Veranstaltung samt Weitergabe der Anzeige an das Veterinär- und Finanzamt ersetzt werden, was auch zu einer effektiveren Kontrollmöglichkeit der Straßen- und Scheunenfeste führen würde. Das Streichen des IHK-Unterrichtungsverfahrens in seiner jetzigen Form der reinen Anwesenheitspflicht ohne Prüfung stellt keinen Verlust dar.
Der Wegfall des Unterrichtungsverfahrens sollte deshalb zum Anlass genommen werden, eine bundesweite Qualifizierungsoffensive zu starten. Für diejenigen, die sich professionell durch die Teilnahme an DEHOGA Seminaren und DEHOGA Akademie-Veranstaltungen vorbereiten, könnte es dann bevorzugt Banken- oder Brauereigeld zum Start in die Selbständigkeit geben.
Mehr Informationen
…erhalten Sie über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-56, benad@dehoga.de.
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