Jugendarbeitsschutz

  • Jugendarbeitsschutzgesetz reformieren!
  • Ausbildungshemmnisse durch liberalisierte Nachtruhe- und Schichtzeiten abbauen!
  • Benachteiligung von Haupt- und Realschülern beseitigen!

Worum geht es?

Fast 100.000 junge Leute werden aktuell in den sechs gastgewerblichen Ausbildungsberufen ausgebildet. Das Engagement der Hoteliers und Gastronomen in Sachen Ausbildung ist kontinuierlich überdurchschnittlich hoch. Sie tragen damit seit Jahrzehnten maßgeblich zu den guten Perspektiven für Jugendliche am Arbeitsmarkt in Deutschland bei.

Selbst in Zeiten eines fortschreitenden demografischen Wandels ist noch weiteres Ausbildungspotenzial vorhanden: Jahr für Jahr bleiben Ausbildungsstellen unbesetzt – obwohl auf der anderen Seite immer noch Jugendliche keinen Ausbildungsplatz finden oder in teuren und ineffizienten schulischen Berufsvorbereitungsmaßnahmen „geparkt“ werden. Neben dem riesigen Problem der fehlenden Ausbildungsreife vieler Schulabgänger haben sich in der gastgewerblichen Praxis insbesondere zwei Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) als Ausbildungshemmnisse erwiesen: Die Regelungen zur Nachtruhe in § 14 und zur Schichtzeit in § 12 JArbSchG.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abzubauen.

Was fordern wir und warum?

  • Liberalisierung der Einsatzzeiten von Jugendlichen!

Der DEHOGA fordert, die möglichen Einsatzzeiten von Jugendlichen in der Gastronomie von 22 Uhr auf mindestens 23 Uhr (vor Berufsschultagen auf 21 Uhr) zu verlängern. Die zulässige Schichtzeit (bei Teildienst) ist von elf auf zwölf Stunden auszuweiten. Es geht bei diesen Veränderungen nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um die Verschiebung der zulässigen Zeiträume und somit um eine sachgerechtere Verteilung der Beschäftigungszeiten.

Mehr Chancen für Haupt- und Realschüler

Mit einer Gesetzesänderung würden insbesondere die Chancen von Haupt- und Realschülern auf dem gastgewerblichen Ausbildungsmarkt verbessert. Viele Betriebe stellen aufgrund der geltenden Regelungen bevorzugt oder ausschließlich volljährige Azubis ein. Der Altersdurchschnitt liegt in allen gastgewerblichen Berufen deutlich über 19 Jahre. Zahlreiche Haupt- und Realschüler, die mit einem Ausbildungsbeginn unmittelbar nach Schulabschluss in der Regel deutlich jünger als 18 sind, kommen entweder überhaupt nicht beziehungsweise erst nach „Warteschleifen“ in Praktika oder in schulischen Ausbildungen und berufsvorbereitenden Maßnahmen zum Zuge. Dadurch wird die Akzeptanz der Hauptschule weiter verringert. Insbesondere die eher betriebsfernen Berufsvorbereitungsmaßnahmen sind erwiesenermaßen ineffizient: Sie münden vergleichsweise selten in Ausbildung oder Beschäftigung und frustrieren gerade die Jugendlichen, die sich schon mit der allgemeinbildende Schule schwer getan haben.

Für diese Benachteiligung der eher praktisch begabten Jugendlichen besteht außer den Regelungen des Jugendarbeitsschutzes keine Notwendigkeit. Ganz im Gegenteil: Im Gast-gewerbe werden grundsätzlich gerne Haupt- und Realschüler ausgebildet, da diese der Branche erfahrungsgemäß länger erhalten bleiben und sich innerhalb der Branche weiterbilden. Abiturienten dagegen wechseln nach der Ausbildung häufiger die Branche oder beginnen ein Studium. Insbesondere mit der zweijährigen Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe und mit verschiedensten Einstiegsqualifizierungen hat die Branche dafür auch das nötige Instrumentarium.

Derzeitige Regelung verschenkt Potenzial und verursacht Kosten

Ein Brachliegen von Ausbildungsmöglichkeiten kann sich Deutschland nicht leisten. Trotz Initiativen der Bundesagentur für Arbeit, von Kammern und Verbänden können immer noch nicht alle Jugendlichen in eine Ausbildung vermittelt werden. In den letzten Jahren wurde so tausendfach Ausbildungspotenzial auf Betriebs- wie Azubiseite verschenkt. In Zeiten eines aufgrund der demografischen Entwicklung drohenden Fachkräftemangels darf dies schlicht nicht sein.

Die Bundesagentur für Arbeit schätzt die Zahl der sogenannten Altbewerber immer noch auf rund 250.000 – das ist ein Anteil von 47 Prozent an allen unvermittelten Bewerbern (Stand August 2010). Der Ausbildungsbonus, den die Bundesregierung zur Unterbringung dieser - vielfach nur durch die Warteschleifen - schwer zu vermittelnden Jugendlichen im Sommer 2008 ins Leben gerufen hat, wird im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit bis zum Jahr 2012 geschätzte 450 Millionen Euro kosten. Dabei ist der Verwaltungsaufwand noch nicht einmal mitgerechnet.
Anpassung überfällig

Die Lebens- und Ausgehgewohnheiten von Jugendlichen haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Jugendliche über 16 sind heute oft noch weit nach 22 Uhr und sogar nach Mitternacht in der Öffentlichkeit anzutreffen. Dies zeigt sehr deutlich, dass sich die Gegebenheiten, die vor 30 Jahren Grund für die Festlegungen im Jugendarbeitsschutz waren, elementar geändert haben. Massenhaft tritt das Phänomen auf, dass die zwangsweise in den Feierabend geschickten Jugendlichen selbst nicht recht einsehen können, warum. Untersuchungen der Berufsgenossenschaft BGN haben gezeigt, dass die Arbeit am Abend in der Regel nicht das ist, was die (jugendlichen) Gastgewerbe-Azubis als gesundheitlich belastend empfinden. Das liegt sicherlich auch daran, dass Jugendliche - und insbesondere solche, die in der Gastronomie lernen - oftmals sog. „Abendtypen“ sind.

Klar ist, dass jugendliche Beschäftigte einer besonderen Fürsorge bedürfen und dass für ihre Arbeitszeiten und ihren Arbeitsschutz andere Regeln gelten müssen als für Erwachsene. Klar ist auch, dass Verstöße gegen geltendes Recht nicht hingenommen werden dürfen. Dies alles aber steht einer Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht entgegen. Zielführender als eine Fokussierung auf die 22-Uhr-Grenze als gesetzten Standard für „guten“ Jugendarbeitsschutz wäre ein differenzierter und ganzheitlicher Ansatz, der Arbeitszeitmodelle und Gesundheitsprävention in der Erwerbsbiographie in den Blick nimmt.
Österreich macht’s vor

Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt schon jetzt in mehrschichtigen Betrieben die Beschäftigung von Jugendlichen bis 23 Uhr. Im Nachbarland Österreich wurde bereits im Jahr 2001 die Nachtruhezeit Jugendlicher von 22 auf 23 Uhr geändert. Nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit Jugendlicher sind keiner Stelle bekannt geworden.
 
Mehr Informationen

  …und über RAin Sandra Warden, Fon 030/72 62 52-46, warden@dehoga.de.

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