
Worum geht es?
Keine Frage: Jugendschutz hat Priorität. Deshalb steht die Branche auch zu ihrer besonderen Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung des Jugendschutzes in der Gastronomie und engagiert sich, um Missstände zu beseitigen.
Jedem muss klar sein: Wer gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, muss mit Bußgeldern und im Wiederholungsfall mit dem Konzessionsentzug rechnen. Aber wer jetzt nach dem Gesetzgeber ruft, der löst nicht das Problem des übermäßigen Alkoholkonsums Jugendlicher. Denn Verstößen gegen geltendes Recht und Kontrolldefiziten bei den Ordnungsbehörden kann man nicht mit schärferen Gesetzen wirksam begegnen.
Was fordern wir und warum?
Die bestehenden Regelungen des Jugendschutz- und des Gaststättengesetzes reichen prinzipiell aus, um Jugendschutz sicherzustellen und Alkoholmissbrauch zu bekämpfen. Das Jugendschutzgesetz sieht klare und ausreichende Regelungen zum Konsum und Verkauf von Alkohol und Tabak sowie zum Aufenthalt in Gaststätten vor. Der Ausschank von Alkohol an erkennbar Betrunkene ist – unabhängig von deren Alter – nach dem Gaststättengesetz verboten. Die Rechtsprechung hat gezeigt, dass mit diesen Regelungen auch Flatrate-Partys, bei denen unkontrolliert Alkohol ausgeschenkt wird, untersagt werden können. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und der Konzessionsentzug.
Die allermeisten Gastronomen wissen um ihre besondere Verantwortung, wenn es darum geht, Alkoholmissbrauch bei jungen Menschen wirksam zu bekämpfen.
Es ist Aufgabe der Behörden vor Ort, die Einhaltung des Jugendschutzes sicherzustellen. Fakt ist, dass das problematische so genannte „Vorglühen“ außerhalb des Verantwortungsbereichs der Gastronomie stattfindet. Rufe nach weiteren und schärferen Gesetzen helfen nicht weiter, wenn schon heute die Ordnungsämter mit dem Vollzug der bestehenden Gesetze überfordert sind.
Der DEHOGA unterstützt eine gesetzliche Klarstellung im Rahmen des Jugendschutzgesetzes, wonach die Bestimmungen zum Jugendschutz und damit unter anderem zum Alkoholkonsum nicht nur für konzessionierte Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes, sondern z.B. auch für Rockfestivals, Vereins- und Scheunenfeste gelten sollten.
Alle gesellschaftlichen Gruppen sind aufgerufen, Aufklärungsarbeit zu leisten und sich den Problemen mit dem Alkoholkonsum Jugend-licher zu stellen. Eltern, Lehrer, Ausbilder und Trainer in Vereinen müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und Kindern und Jugendlichen einen verantwortlichen Umgang mit Alkohol vermitteln.
Auch der DEHOGA leistet Aufklärungsarbeit: Wir setzen weiter auf intensive Information von Gastronomen und ihren Mitarbeitern zu diesem Thema.
Bundesweit hat der DEHOGA wiederholt an die Betriebe appelliert, Angebote wie Flatrate-Partys oder „All you can drink“ zu unterlassen. Der Verpflichtung eines jeden Gastronomen zum Aushang des Jugendschutzgesetzes kann mit Hilfe der INTERHOGA, des Fachverlags für Hotellerie und Gastronomie, dauerhaft und kostengünstig nachgekommen werden. Im DEHOGA-Shop können Gastronomen den Gesetzestext als kartonierte, abwaschbare und geöste Variante bestellen. Auch ein großes und auffälliges Plakat mit einer Übersicht der geltenden Bestimmungen steht zur Verfügung.
Seit 2005 unterstützt der DEHOGA Bundesverband zudem aktiv die Informationskampagne „Jugendschutz – Wir halten uns daran“ des Bundesfamilienministeriums. Zuletzt wurde im Rahmen dieser Kampagne gemeinsam der Film „Die Wette“ entwickelt – ein gutes Beispiel, wie man gelebten Jugendschutz praktisch und sichtbar macht.
Der DEHOGA ist seit Beginn der Schulungsinitiative Jugendschutz (SchuJu) im Oktober 2007 Kooperationspartner dieser Kampagne des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI). Seitdem sind zahlreiche weitere Partner dazugekommen. Über attraktiv gestaltete, zeitgemäße Informationsmaterialien und deren Integration in die Aus- und Weiterbildung stärkt SchuJu das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol und vertieft das Wissen der Mitarbeiter in der Gastronomie. Unter www.schu-ju.de wird über rechtliche Vorgaben informiert und es gibt Tipps zur praktischen Umsetzung.
Die kostenlose Teilnahme an einem internetgestützten Trainingskurs mit Zertifikat ist möglich, insgesamt wurden rund 50.000 Zertifikate ausgestellt (Stand Juni 2010). Der DEHOGA empfiehlt den Einsatz von SchuJu in Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen und in der betrieblichen Unterweisung von Auszubildenden, Hilfs- und Fachkräften.
Denn qualifizierte und sensibilisierte Mitarbeiter sind die Voraussetzung dafür, dass Alkohol nicht unberechtigt an Kinder und Jugendliche abgegeben wird.
Mehr Informationen:
… und über Frau RAin Sandra Warden, Fon 030/72 62 52-46, warden@dehoga.de. Hier erhalten Sie auch den aktuellen Film „Die Wette“ des BMFSFJ.
DOWNLOAD des Standpunkts
ZURÜCK zur Übersicht