
Worum geht es?
Auf der Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. September 2010 haben sich Bund und Länder über die bundesweit einheitliche Veröffentlichung der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen verständigt. Auf dieser Grundlage hat die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) einen konkretisierten Modellvorschlag in Form eines sog. Kontrollbarometers („Hygiene-Ampel“) erarbeitet.
Daraufhin haben am 19. Mai 2011 die Verbraucherschutzminister in einer Sonderkonferenz die Einführung eines bundesweiten Transparenzsystems in Form des Kontrollbarometers beschlossen. Das BMELV wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Voraussetzung dafür schaffen soll.
Trotz des Widerstands der Wirtschaftsminister der Länder, die sich im Juni 2011 klar gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ausgesprochen haben, plädieren die Verbraucherschutzminister weiterhin für ein solches System. So wurde auf der letzten Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. September 2011 beschlossen, dass eine Arbeitsgruppe bis Ende Januar 2012 - unter Berücksichtigung der Bedenken der Wirtschaftsminister - eine gemeinsame Linie erarbeiten soll. Diskutiert werden sollen unter anderem die Konsequenzen für die Betriebe, das Recht auf Nachkontrollen sowie Kostenfragen.
Was fordern wir und warum?
DEHOGA für Verbraucherschutz und eine gute Hygienepraxis
Weshalb lehnt der DEHOGA die Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle ab?
1. Momentaufnahme mit langfristiger Wirkung
Das veröffentlichte Ergebnis der Lebensmit-telkontrolle stellt lediglich eine Momentaufnahme und eine starke Vereinfachung eines komplexen Kontrollvorganges dar. Vergleichsweise harmlose Beanstandungen können damit nicht differenziert ausgewiesen werden. Jede Abweichung von der Bestbewertung und deren Veröffentlichung kann dazu führen, dass den Gästen ein falscher Eindruck vermittelt wird und diese dadurch den Betrieb erst gar nicht betreten. Gleichzeitig wird dem Unternehmer seitens der Behörden nach bisheriger Planung jedoch eine zeitnahe Nachkontrolle verwehrt. Dies ist für die Betriebe ruf- und existenzgefährdend.
2. Verwirrung und wenig Aussagekraft für den Verbraucher
Die Kennzeichnung besitzt wenig Transparenz, da sie dem Verbraucher keine Auskunft darüber gibt, aufgrund welcher Kriterien und in welchen Betriebsbereichen das finale Kontrollergebnis zustande gekommen ist. Die Veröffentlichung kann sogar zu einer zusätzlichen Verunsicherung beim Verbraucher führen, wenn beispielsweise trotz einer negativen Einstufung der Betrieb weiter geöffnet ist. Das Ziel eines verbesserten Verbraucherschutzes wird damit konterkariert.
3. Verstößt gegen die Verfassung und ist unverhältnismäßig
Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen stellt alle Restaurants unter Generalverdacht. Sie stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit und damit in die Grundrechte nach Artikel 12 und 14 dar. Dies bestätigt auch ein im Auftrag des DEHOGA erstelltes Gutachten, wonach eine verfassungsmäßige Rechtfertigung nicht gegeben ist. Die geplanten Regelungen sind insbesondere im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs, die Prangerwirkung und Stigmatisierung der Betreiber, die fehlende Kontrolldichte und die mangelnde Möglichkeit der zeitnahen Rehabilitierung unverhältnismäßig. Auf diese Weise werden definitiv nicht gezielt die „schwarzen Schafe“ der Branche bekämpft.
4. Führt zu Wettbewerbsverzerrungen
Es ist zu bezweifeln, dass mit der derzeitigen personellen Ausstattung der amtlichen L-bensmittelüberwachung ein bundesweites Transparenzsystem aufgebaut werden kann, welches nicht zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen führt. Schon heute gibt es zu wenig Lebensmittelkontrolleure in Deutschland. Bei mindestens 60.000 Gewerbeanmeldungen pro Jahr wird beispielsweise eine zeitnahe Neueinstufung des Betriebes bei einem Wechsel des verantwortlichen Betreibers kaum zu bewältigen sein.
Es ist zudem nicht einsehbar, weshalb bestimmte lebensmittelverarbeitende Betriebe von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen bzw. mit einer schrittweisen Einführung des Systems begonnen werden sollte. Dies stellt ein gravierendes Gerechtigkeitsproblem dar und schafft zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen.
5. Rückschritt beim Verbraucherschutz
Bisher kontrollieren die Behörden dort am häufigsten, wo es am notwendigsten ist: bei Betrieben mit hoher Risikoeinstufung. Durch die Einführung eines Transparenzsystems kämen die Behörden unter Druck, möglichst vollständig und flächendeckend zu kontrollieren. Im Endeffekt brächte ein Transparenzsystem eher einen Rückschritt beim Verbraucherschutz.
6. Ordnungspolitische Bedenken
Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen stellt eine Dokumentation des Einhaltens bzw. Nichteinhaltens von Gesetzen dar. Wollen wir nun anfangen, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften zum Beispiel beim Arbeitsrecht oder Steuerrecht ebenfalls zu dokumentieren und zu veröffentlichen?
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