
Worum geht es?
Das personalintensive Gastgewerbe ist von hohen Lohnzusatzkosten besonders hart betroffen. Bei je nach Betriebstyp 30 bis 40 Prozent Personalkostenanteil sind die Arbeitskosten einer der entscheidenden Gründe für Erfolg und Bestand eines gastgewerblichen Betriebs. Sie stellen somit auch einen wichtigen Einflussfaktor für die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie dar.
Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung zu dem Bestreben, die paritätisch finanzierten Lohnzusatzkosten (Sozialversicherungsbeiträge) unter 40 % vom Lohn zu halten. Bei Kranken- und Pflegeversicherung kündigt sie Reformen an, mit denen die Gesundheitskosten von den Arbeitskosten entkoppelt und die Pflegekosten teilweise durch Kapitaldeckung abgesichert werden sollen. In der Unfallversicherung kündigt sie an, den Leistungskatalog mit Blick auf ein zielgenaues Leistungsrecht zu überprüfen, die Wirtschaftlichkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu verbessern und das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zu entbürokratisieren.
Die aktuellen Planungen zur Reform der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung sehen für 2011 eine Anhebung des Beitragssatzes von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent vor. Der Arbeitgeberbeitrag soll dabei von 7,0 Prozent auf 7,3 Prozent erhöht werden, was die Arbeitskosten um mehr als 2 Mrd. erhöht. Für die Zukunft soll der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben werden. Die Durchführung des Sozialausgleichs bei den Zusatzbeiträgen soll den Arbeitgebern auferlegt werden.
Was fordern wir und warum?
Hoteliers und Gastronomen schaffen Arbeits- und Ausbildungsplätze in Deutschland und verlagern diese nicht in Niedriglohnländer. Steigende Lohnzusatzkosten verhindern Neueinstellungen und provozieren sogar den Abbau legaler Beschäftigung, ihre Abwanderung in die Schwarzarbeit oder sonstige Umgehungsstrategien. Gleichzeitig sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung erste Ursache für den in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden Rückgang bei den realen Nettolöhnen der Beschäftigten, insbesondere bei Geringverdienern.
Bestes Mittel, den Beschäftigten zu mehr Netto im Portemonnaie zu verhelfen und Beschäftigung zu sichern, ist daher die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Jedes Prozent weniger an Sozialabgaben schafft Arbeitsplätze. Dafür müssen Reformen in allen sozialen Sicherungssystemen endlich konsequent angepackt werden. Dies kann allerdings nur funktionieren, wenn auch die Leistungsseite angegangen wird.
Die sozialen Sicherungssysteme müssen wieder auf ihre Kernaufgaben konzentriert werden. Dadurch entsteht Spielraum für weitere Beitragssenkungen. Denn ungeachtet der inhaltlichen Bewertung von Instrumenten darf es nicht Aufgabe der durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragenen Sozialversicherungen sein, versicherungsfremde Leistungen wie den Ausbildungsbonus oder das gesetzliche Recht auf einen Hauptschulabschluss zu finanzieren. Auch der fünf Milliarden schwere Eingliederungsbeitrag, mit dem über die Arbeitslosenversicherung die Hälfte der Kosten für Arbeitsförderung und Verwaltung beim Arbeitslosengeld II finanziert wird, durchbricht das Versicherungsprinzip.
Zentrale Herausforderung für die sozialen Sicherungssysteme ist der demografische Wandel. Mit großer Sorge verfolgen wir die langfristigen Beitragsentwicklungen in der Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Rente. Der Einheitssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hat insbesondere für die Beschäftigten, die bisher eine preisgünstige Krankenkasse gewählt hatten, finanziell deutlich negativ ausgewirkt. Dies ist das Gegenteil von Wettbewerb. Die Beitragssteigerungen führen aber nicht etwa dazu, dass die Sozialsysteme zukunftsfest wären. Im Gegenteil, hier wird nach wie vor Sozialpolitik zu Lasten der nachfolgenden Generationen betrieben. Not tun nachhaltige Reformen, denn anderenfalls wird die demografische Entwicklung bald dazu führen, dass die finanzielle Tragfähigkeit der Sozialsysteme zusammenbricht.
Die gesetzlichen Sozialversicherungen müssen eine Basissicherung gewährleisten – zuverlässig und dauerhaft. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen steuerfinanziert und dürfen nicht den Beitragszahlern aufgebürdet werden. Kranken- und Pflegekosten sind von den Arbeitskosten abzukoppeln, denn sonst wirken die steigenden Beiträge bei steigenden Löhnen wie eine Strafsteuer auf Arbeit. Der Wettbewerb und die Eigenverantwortung der Versicherten müssen gestärkt werden. Ergänzend muss eine kapitalgedeckte Vorsorge aufgebaut werden.
Die wahltaktisch motivierte Rentengarantie war ein Fehler. Jetzt müssen zumindest unterbliebene Rentendämpfungen zügig nachgeholt werden, um die Rentenentwicklung nicht langfristig von der Lohnabwicklung abzukoppeln. Die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre war ein notweniger Schritt zur Beitragssatzstabilisierung und zur Sicherung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Rente und darf nicht in Frage gestellt werden.
Die Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung muss mutiger angegangen werden. Insbesondere bedarf der Leistungskatalog einer Überarbeitung. Die Wegeunfälle, die rund ein Sechstel der bei der Berufsgenossenschaft gemeldeten Unfälle ausmachen und damit den Beitragssatz maßgeblich mitbestimmen, müssen aus dem Katalog gestrichen werden. Anders als bei den Arbeitsunfällen ist die Tendenz bei den Wegeunfällen steigend, ohne dass die Arbeitgeber Einfluss auf das Unfallgeschehen nehmen könnten.
Nur eindeutig berufsbedingte Erkrankungen dürfen zu Lasten der Berufgenossenschaften und ihrer Beitragszahler gehen. Das System der Gesetzlichen Unfallversicherung krankt weiter daran, dass Entschädigungsleistungen unabhängig von sonstigen Arbeitseinkommen zu zahlen sind und dass Unfallrenten den Altersrenten vorgehen. Die gesetzliche Leistungspflicht der Unfallversicherung bei Schwarzarbeit ist eine Subventionierung von Schwarzarbeit auf Kosten der legal handelnden Arbeitgeber. Sie muss daher gestrichen werden.
Positiv ist, dass nach dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz zukünftig das Insolvenzgeld nicht mehr durch die BGN, sondern durch die Krankenkassen eingezogen wird. Dadurch wird die Gesetzliche Unfallversicherung von Aufwand und Kosten entlastet. Die Verlagerung der Zuständigkeit für Betriebsprüfungen von den Berufsgenossenschaften auf die Deutsche Rentenversicherung bewirkt kein Einsparungen, sondern im Gegenteil mehr Verwaltungsaufwand und deutlich höhere Kosten. Es besteht zudem die Gefahr, dass durch die Diskussion über organisatorische Fragen der Berufsgenossenschaften die dringend notwendige Reform der Leistungsseite auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“ verschoben wird. Unterschiedliche Beitragssätze in verschiedenen Berufsgenossenschaften sind Ausfluss eines verschieden hohen Unfallrisikos.
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