
Worum geht es?
Seit April 2003 dürfen Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung maximal 400 Euro sozialversicherungsfrei verdienen bzw. dazu verdienen. „Sozialversicherungsfrei“ heißt aber keineswegs „ohne Sozialversicherungsbeiträge“, denn der Arbeitgeber hat für die Minijobber eine Pauschalabgabe von 30 Prozent an die Minijob-Zentrale zu leisten. Minijobs stellen also für den Arbeitgeber kein Sparmodell dar, denn die Pauschalabgabe ist für ihn teurer, als der reguläre Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mit rund 20 Prozent.
Obwohl sich die Minijobs in den vergangenen Jahren als erfolgreiches Stück Arbeitsmarkt etabliert haben, werden immer wieder Stimmen laut, die sie durch Verteuerung und Bürokratisierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unattraktiv machen wollen. Die Vorschläge reichen von einer Abschaffung der geringfügigen Nebenbeschäftigung über die Begrenzung der Höchststundenzahl bis zur völligen Abschaffung der Minijobs.
Dahinter steht der Irrglaube, dass jede Art von Beschäftigung, die nicht dem Prototyp der unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung zu einem staatlich fixierten Mindestlohn entspricht, am besten lebenslang beim gleichen Arbeitgeber, „prekär“ sei und bekämpft werden müsse. Diese Position ist ideologisch, verantwortungslos und verkennt die wirtschaftliche Realität.
Was fordern wir und warum?
In Hotellerie und Gastronomie kann keine Rede davon sein, dass Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vernichten oder gefährden. Im Gegenteil, sie sichern langfristig die Beschäftigung in der Branche. Zum einen können sie z.B. beim Wiedereinstieg von Müttern helfen oder für ungelernte Kräfte eine Brücke in den Beruf darstellen. Insbesondere hängen aber viele Betriebe von der dringend benötigten Flexibilität ab, die die Minijobs ihnen bieten.
Wenn der Hotelier oder Gastronom Mitarbeiter benötigt, die am Wochenende im Ausflugslokal arbeiten, an schönen Sommernachmittagen das Team im Terrassengeschäft verstärken, freitag- und samstagabends in der Diskothek jobben oder im Messegeschäft das Catering übernehmen, hat er eben nicht die Alternative, stattdessen dauerhaft eine Vollzeit- oder Halbtagskraft einzustellen.
Das Stundenvolumen gibt eine solche Ausweitung nicht her. In der Verkehrs-, Freizeit- oder Eventgastronomie muss sehr flexibel auf Stoßzeiten reagiert werden. Für solche Nachfragespitzen sind die Minijobber unerlässlich. Auch Existenzgründer, die es in der Gastronomie in besonderem Maße gibt, starten zunächst mit wenigen fest angestellten Kräften und ergänzen ihr Team mit „Aushilfen“. In all diesen Fällen sichern die Minijobber Entwicklung und Bestand der Betriebe und damit auch der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze.
Ohne dieses Instrument, das für die Arbeitnehmer die Beschäftigung vielfach finanziell erst lohnend macht, könnten in vielen Bereichen gar nicht genügend Arbeitnehmer gewonnen werden. Und für die Mitarbeiter, insbesondere bei den ausschließlich geringfügig Beschäftigten - vielfach Schüler, Studenten, mitverdienende Ehepartner oder Rentner - ist eine „reguläre“ Beschäftigung meist keine Alternative.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Der Boom bei den Minijobs geht in unserer Branche keineswegs zu Lasten der „regulären“ Beschäftigung. Im Gegenteil, gerade in den letzten Jahren ist im Gastgewerbe ein Beschäftigungsaufbau bei sozialversicherungspflichtigen Stellen zu beobachten, während die Zahl der Minijobber stagniert.
Zwischen Juni 2003 und Juni 2009 ist die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten im Gastgewerbe von 328.950 auf 452.904 gestiegen (+ 37,7 Prozent). Dazu gekommen sind seit der Neuregelung 249.371 geringfügig Nebenbeschäftigte, die es vorher (legal) nicht gab. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 766.176 auf 828.441 gestiegen (+ 8,1 Prozent).Studien beweisen weiter, dass Minijobs gerade in den Unternehmen geschaffen werden, wo auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht.
Es gibt zudem einen nachgewiesenen Zusammenhang zwischen praxisgerechten Minijob-Regelungen und dem Umfang der Schwarzarbeit in einem Land. Dies wird auch durch den 10. Bericht der Bundesregierung zur Schwarzarbeitsbekämpfung aus dem Jahr 2005 belegt, wonach die Schwarzarbeit in Deutschland in 2004 (also unmittelbar nach der Neuregelung der Minijobs) erstmals seit 1975 wieder zurückgegangen ist.
Der DEHOGA lehnt die Wiedereinführung der 15-Stunden-Grenze strikt ab. Diese Grenze ist im Jahre 2003 mit gutem Grund abgeschafft worden, denn sie verringert Flexibilität und vergrößert Bürokratie.
Die Möglichkeit der Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung muss unbedingt erhalten bleiben. Mit der Wiedereinführung der Nebenbeschäftigung im Jahre 2003 sind nachweislich viele Arbeitsverhältnisse aus der Illegalität in den offiziellen Arbeitsmarkt zurückgekehrt.
Die Abschaffung dieses Instrumentes hätte heute genau den gleichen Effekt, wie er sich schon einmal mit dem Chaos-Gesetz von 1999 gezeigt hat – massenhafte Flucht in die Schwarzarbeit. Denn viele Nebenbeschäftigungen sind für die Arbeitnehmer finanziell nur dann attraktiv, wenn sie der pauschalen Abgabepflicht unterliegen, nicht aber, wenn sie mit vollen Beiträgen belegt werden und die Progression bei der Versteuerung erhöhen.
Für eine Abschaffung der Nebenbeschäftigung gibt es auch keinen Grund. Insbesondere entspricht es nicht der Wahrheit, dass die Minijobber die Sozialversicherungssysteme schwächen würden. Denn die Pauschalabgabe fließt in die Sozialversicherung, im Wesentlichen ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht würde. Schließlich sind die Nebenjobber über ihren Hauptberuf bereits voll abgesichert.
Minijobber, insbesondere Nebenbeschäftigte, arbeiten in fast allen Fällen für ein zusätzliches (Familien-) Einkommen, das sie kurzfristig benötigen. Der Nettoverdienst fließt direkt in den Konsum und erhöht dadurch die ohnehin dringend anzukurbelnde Binnennachfrage. Durch die zusätzliche Nachfrage z.B. im Einzelhandel wird neue Beschäftigung geschaffen.
Die Erhöhung der Pauschalabgabe von 25 auf 30 Prozent im Jahr 2006 hat die Minijobs finanziell spürbar belastet und war neben der Mehrwertsteuererhöhung im Januar 2007 einer der Gründe für einen erneuten Anstieg der Schwarzarbeit. Damit ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
Mehr Informationen
… über RAin Sandra Warden, Fon 030/72 62 52-46, warden@dehoga.de.
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