
Worum geht es?
Als Hauptleistungsträger des Tourismus sind Hotellerie und Gastronomie wie kaum eine andere Branche auf eine intakte Natur und eine gesunde Umwelt angewiesen. Aus diesem Grunde setzt sich das Gastgewerbe in Deutschland schon seit Jahren für einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur und den Energieressourcen ein.
Obwohl auch die Betriebe in Gastronomie und Hotellerie einen hohen Energiebedarf haben, um ihre Leistungen zu erfüllen, gehören sie nicht zur Liste der besonders energieintensiven Branchen, die im Rahmen der Ökosteuer von Vergünstigungen profitiert. Grund ist, dass im Gesetzgebungsverfahren kurzerhand eine Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts genutzt wurde. Mehrere besonders energie-intensive Branchen kamen deshalb nicht in den Genuss der ermäßigten Sätze.
Was fordern wir und warum?
Gastronomie und Hotellerie sind mindestens genauso energieintensiv wie das produzierende Gewerbe. Daher müssen die existierenden Vergünstigungstatbestände auch für das Gastgewerbe gelten. Das Dienstleistungsgewerbe darf gegenüber dem produzierenden Gewerbe nicht weiter diskriminiert werden. Ein sachlicher Grund jedenfalls, warum das Gastgewerbe trotz energieintensiver Produktion die volle Ökosteuer zahlen muss, ist nicht ersichtlich.
Die ökologische Steuerreform benachteiligt das Gastgewerbe in Deutschland, als Standortfaktor hemmt sie die Entwicklung des Tourismus und wirkt sich negativ auf den Arbeitsmarkt in Deutschland aus. Das Gastgewerbe ist sogar in doppelter Hinsicht von steigenden Energie- und Benzinpreisen und damit auch von der Ökosteuer betroffen: Den Gästen wird durch die hohen Energie- und Kraftstoffpreise die Kaufkraft entzogen, und die energieintensiven gastgewerblichen Betriebe leiden zudem direkt unter der zusätzlichen Strafsteuer – bei ohnehin hohen Energiepreisen.
Die Abgrenzung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Branchen kann mangels klarer Konzeption nicht einfach willkürlich gezogen werden. Viele Dienstleistungsunternehmen in Deutschland sind einem ähnlich starken internationalen Wettbewerb ausgesetzt wie die Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Die nationalen Grenzen in Europa sind schon heute kein Hindernis mehr für Wirtschaft und Verbraucher.
Und die Mobilität in Europa wird durch die gemeinsame europäische Währung noch zunehmen. Der Preis, nicht der Ort, wird zum entscheidenden Faktor, ob eine Reise nach Deutschland oder nach Frankreich geht, eine Tagung in Deutschland oder in Österreich stattfindet. Mehrbelastungen durch die ökologische Steuerreform verstärken bereits bestehende Wettbewerbsnachteile.
Anstatt das Gastgewerbe als begünstigte Branche zu definieren, will das Bundesministerium der Finanzen den Kreis der Begünstigten weiter einschränken. Dazu hat es ein Gesetz erarbeitet, das die Subventionen der ökologischen Steuerreform reduzieren soll. Der Referentenentwurf wurde noch nicht von der Bundesregierung beschlossen. Geplant ist, das „Gesetz zur Reduzierung von Subventionen aus der ökologischen Steuerreform“ im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 zu verabschieden.
Mehr Informationen
…und über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-56, benad@dehoga.de
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