Rundfunkgebühren

  • Betriebe von der Rundfunkabgabe befreien!
  • Keine Mehrbelastung für die Gastronomie!
  • Rundfunkabgaben für Hotelzimmer systemwidrig!

Worum geht es?

Ab der Gebührenperiode 2013 ist ein neues System der Rundfunkfinanzierung geplant. Nach dem von den MInisterpräsidenten verabschiedeten Entwurf des Staatsvertrages soll eine Rundfunkabgabe erhoben werden, die sowohl jeder Haushalt als auch jeder Betrieb zu zahlen hat.

Bei Betrieben soll eine Staffelung eingeführt werden, nach der abhängig von der Anzahl der Beschäftigten mindestens ein Drittel einer vollen Rundfunkgebühr (bei bis zu acht Beschäftigten) bis hin zu 180 Rundfunkbeiträgen bei 20.000 oder mehr Beschäftigten pro Monat zu zahlen ist. Ein Rundfunkbeitrag soll dabei, wie bisher, bei 17,98 Euro liegen. Die ursprünglich geplante Staffelung, die auf Drängen des DEHOGA und weiterer Wirtschaftsverbände leicht korrigiert wurde, sah bereits ab fünf Beschäftigten einen vollen Rundfunkbeitrag vor, und hätte auch im Übrigen bei Kleinstbetrieben zu massiven Mehrbelastungen geführt.

Beschäftigte im Sinne der Staffelung sind alle sozialversicherungspflichtig zum vorangegangenen Jahresende Beschäftigten im Jahresdurchschnitt.

Hat ein Inhaber mehrere Betriebsstätten, müssen für jede Betriebsstätte nach der Anzahl der Beschäftigten Rundfunkbeiträge gezahlt werden.

Wer ist belastet, wer ist entlastet?

Die völlige Freistellung der Wirtschaft von der Rundfunkfinanzierung wurde vom DEHOGA, wie auch von der übrigen Wirtschaft, gefordert, ist politisch jedoch nicht durchsetzbar.

Die Betriebe dürfen jedoch nicht stärker mit Rundfunkbeiträgen belastet werden, als bisher. Eine Beurteilung, wer durch die Neuregelung besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich nicht abschließend sagen, da nicht bekannt ist, in welchem Umfang die einzelnen Betriebe heute Rundfunkgebühren zahlen.

Kleinstbetriebe mit bis zu acht Beschäftigten, die bislang keinerlei Rundfunkgeräte haben, müssen nach der Neuregelung zumindest ein Drittel eines Rundfunkbeitrages, also 5,99 Euro, zahlen. Zahlen sie heute schon eine Rundfunkgebühr, werden sie dagegen entlastet.

Nach den Beschäftigtengrößenklassen des Statistischen Bundesamtes haben ca. 95 Prozent der Betriebe im Gastgewerbe bis zu neun Beschäftigte. Diese Betriebe sind mehr belastet, wenn sie bislang keinerlei Rundfunkgeräte haben, und entlastet, wenn sie bislang eine volle Rundfunkgebühr in Höhe von 17,98 Euro zahlen.

Eine sogenannte Sportsbar, die beispielsweise Bundesligaspiele live auf einer Vielzahl von Fernsehern zeigt, ist sicherlich entlastet, da es im geplanten Rundfunkfinanzierungssystem nicht mehr auf die Anzahl der Fernseher ankommt.

Erheblich mehr belastet dürften alle Betriebe ab 20 Beschäftigten sein, da diese zukünftig zwei Rundfundfunkbeiträge zu zahlen haben, ab 50 Beschäftigen sogar fünf Rundfunkbeiträge pro Monat.

Was fordern wir und warum?

  • Keine Mehrbelastung für die Gastronomie!

Ein Gastronomiebetrieb mit 50 Beschäftigten zahlt heute, wenn ein Fernseher im Gastraum aufgestellt und ggf. noch ein Autoradio vorhanden ist, insgesamt knapp 24 Euro pro Monat an Rundfunkgebühren. Dieser Betrieb müsste nach dem neuen Modell zukünftig knapp 90 Euro pro Monat bezahlen. Das sind pro Jahr circa 780 Euro mehr an Rundfunkgebühren – was eine Gebührensteigerung von 375 Prozent bedeutet!

Noch schlechter gestellt wären die Filialbetriebe, die für jede einzelne Betriebsstätte Gebühren zahlen müssten, insbesondere gegenüber anderen Wirtschaftsunternehmen mit gleicher Beschäftigtenzahl und nur einem Standort. Nach einer Abfrage des DEHOGA bei Filialbetrieben würde die Anwendung des neuen Modells zu erheblichen Mehrbelastungen bis hin zu einem Vielfachen der heutigen Rundfunkgebühren führen!
Die Beitragsstaffelung nach Beschäftigten muss in jedem Fall so ausgestaltet sein, dass sowohl bei Einzelbetrieben, als auch im Besonderen bei Filialbetrieben, keine höheren Rundfunkgebührenbelastung als bislang entsteht.

Gerade in der personalintensiven Gastronomie, in der auch viele Teilzeitkräfte beschäftigt sind, muss gewährleistet sein, dass bei der Berechnung der Anzahl der Mitarbeiter diese hochgerechnet werden auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Gerecht wäre es, dass auf die Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt, und nicht auf die der einzelnen Betriebsstätten abgestellt wird.

  • Zusätzliche Belastung der Hotellerie systemfremd!

Eine zusätzliche Belastung der Hotellerie mit Rundfunkgebühren ist darüber hinausgehend systemwidrig, wenn das neue Finanzierungssystem geräteunabhängig ausgestaltet ist und dennoch für jedes Hotelzimmer zusätzlich ein Drittel einer Rundfunkgebühr, zusätzlich zum Grundbeitrag nach der Beitragsstaffel, gezahlt werden soll.

Auch hier gilt, dass durch die Gebührenpflicht aller Haushalte die Gäste, die die Hotelzimmer bewohnen, als auch die Mitarbeiter und der Hotelier bereits ihren Beitrag zur Rundfunk-finanzierung geleistet haben.

  • Fazit

Eine Vervielfachung des Beitrages in gastronomischen Betrieben ab 20, insbesondere ab 50 Beschäftigten ist weder sachgerecht noch zumutbar.

Richtig und konsequent wäre es, die Betriebe gänzlich von Rundfunkgebühren zu befreien. Die Beitragspflicht pro Betriebsstätte bedarf einer Alternativlösung, nach der bei Unternehmen die Gesamtmitarbeiterzahl maßgeblich ist, um Verwerfungen in Form von Gebührensteigerungen von 100 Prozent und mehr auszuschließen. Bei der Anzahl der Beschäftigten müssen Teilzeitkräfte auf Vollzeitstellen hochgerechnet werden.
 
Mehr Informationen:

  • Flyer „Über Gebühr abGEZockt“ auf den Internetseiten des Hotelverbandes Deutschland (IHA) www.hotellerie.de

…und über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-56, benad@dehoga.de.

DOWNLOAD des Standpunkts

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