
Worum geht es?
Mit großer Sorge verfolgen der DEHOGA und vor allem der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT im DEHOGA Bundesverband) die Diskussionen hinsichtlich der Einführung einer gesetzlichen Schallpegelbegrenzung für Gäste auf der Tanzfläche.
Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen ist zwar bedenklich. Der Gesetzgeber macht es sich aber zu leicht, wenn er der Discothekenbranche den schwarzen Peter in die Schuhe schieben will. Viel größere Gefahren gehen von lautem Spielzeug, Silvesterknallern, Trillerpfeifen, Drucklufthupen in Fußballstadien oder lautem und oft Stunden dauerndem Musikkonsum über Walkmans, Autoradios oder Rockkonzerte aus.
Was fordern wir und warum?
Eine gesetzliche Schallpegelbegrenzung für Gäste ist nicht erforderlich. Die bestehenden Vorgaben der DIN-Norm 15905-5 „Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik“ sehen bereits eine Begrenzung der Lautstärke auf 99 Dezibel als Mittelungspegel sowie entsprechende Schallpegelmessungen vor.
DJ-Führerschein ist probates Mittel!
Zudem stehen die Discothekenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für das Wohlergehen und die Gesundheit ihrer Gäste.
Die Discothekenbranche unterstützt daher auf freiwilliger Basis den Kampf gegen Freizeitlärm und hat im Jahr 2004 den so genannten DJ-Führerschein eingeführt. Dieser Sachkundenachweis wurde in den letzten Jahren bundesweit an 2.500 DJ´s vergeben, die im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung erfolgreich an einer schriftlichen Prüfung teilgenommen haben.
Damit wurden fast zwei Drittel der relevanten DJ’s, die in Discotheken Musik auflegen, bereits erreicht. DJ´s, die aufgrund eines fehlenden Berufsbildes keine speziellen Sachkenntnisse für ihre Berufsausübung nachweisen müssen, werden über gesundheitliche Folgen lauter Musik, akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände aufgeklärt und fortgebildet.
Ziel ist eine nachhaltige Bewusstseinsänderung, damit die DJ´s zukünftig verantwortungsvoller mit der Musiklautstärke umgehen. Die Qualifizierung der DJ’s ist auf jeden Fall einer gesetzlicher Schallpegelbegrenzungen vorzuziehen.
Mehr Informationen
…über RA Stephan Büttner, Fon 030/72 62 52-28, buettner@dehoga.de.
DOWNLOAD des Standpunkts
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