
Worum geht es?
Auch wenn beim Thema Schwarzarbeit naturgemäß keine verlässlichen Zahlen auf dem Tisch liegen, ist eines klar: Die Schwarzarbeit in Deutschland hat ein alarmierendes Niveau erreicht. Studien schätzen das Volumen der Schattenwirtschaft auf 3 Prozent bis 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Nahezu alle Wirtschaftszweige sind von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffen; die Kontrollbehörden benennen das Hotel- und Gaststättengewerbe als einen der Schwerpunkte.
Makroökonomische Studien gehen davon aus, dass nach jahrelangem Rückgang die Schwarzarbeit in Deutschland seit 2007 wieder gestiegen ist und führen dies auf die Mehrwertsteuererhöhung sowie die Erhöhung der Abgabenbelastung bei den Minijobs zurück. Die Rückgänge in den Jahren seit 2003 werden dagegen mit der Neuregelung bei den Minijobs im April 2003 sowie Steuererleichterungen auf Handwerksarbeiten erklärt.
Die Wirkung von Maßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung kann daher nach dem aktuellen 11. Bericht der Bundesregierung zur Schwarzarbeitsbekämpfung vom 3. Juli 2009 nicht evaluiert werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfügte zum 1. Januar 2009 über 6.600 Mitarbeiter. Seit dem Jahr 2002 sind verschiedene gesetzliche und organisatorische Änderungen vorgenommen worden.
Zuletzt ist zum 1. Januar 2009 das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht für Hotellerie und Gastronomie u.a. eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsaufnahme sowie eine Mitführungspflicht für Personaldokumente vor. Weitere zunächst geplante Regelungen zur Verbesserung der Manipulationssicherheit von Registrierkassen sind mit dem Ziel zurückgestellt worden, zunächst verwaltungspraktische Ansätze weiterzuverfolgen. Auch der DEHOGA hatte hier praktische Bedenken vorgetragen und auf Kostensteigerungen hingewiesen.
Was fordern wir und warum?
Die Ansätze zur Eindämmung der Schwarzarbeit mittels Verfahrensoptimierung und härteren Sanktionen und auch alle (richtigen und wichtigen) Appelle zu verantwortlichem Handeln von Arbeitgebern und Beschäftigten dürfen nicht davon ablenken, dass mit diesen Maßnahmen nur die Symptome, nicht aber die Ursachen von Schwarzarbeit angegangen werden. Ursache für Schwarzumsätze (ohne die Schwarzarbeit nicht möglich wäre) und Schwarzarbeit ist die ausufernde Belastung mit Steuern und Sozialabgaben. Vordringlicher als Kontrolle und Abschreckung sind:
Die weit überwiegende Zahl der Hoteliers und Gastronomen verhält sich gesetzeskonform. Es darf daher nicht sein, dass das Gastgewerbe durch den Gesetzgeber oder die Zollverwaltung als „Schwarzarbeiter-Branche“ gebrandmarkt wird. Kontrollaktionen müssen selbstverständlich effektiv sein. Aber überfallartige und rufschädigende Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ohne konkrete Verdachtsmomente sind unverhältnismäßig. Auch ist auf eine Gleichbehandlung der konzessionierten Gaststättenbetriebe mit sog. „Schwarzgastronomie“ zu achten.
Die zum 1. Januar 2009 eingeführte Sofortmeldung bei Beschäftigungsaufnahme hat Hoteliers und Gastronomen vor erhebliche organisatorische Probleme gestellt. Sie benötigen häufig sehr kurzfristig Personal und denken in Drucksituationen sicher nicht zuerst an die Sozialversicherungsmeldung. Auch ist die Lohnbuchhaltung häufig outgesourct, so dass durch die Sofortmeldung zusätzlicher Aufwand und Kosten entstehen, insbesondere bei den nicht unüblichen Einstellungen am Wochenende.
Der DEHOGA ist bereit, sich in Diskussionen zum Thema kryptografische Sicherung von Registrierkassen konstruktiv einzubringen. Vor einem neuen gesetzgeberischen Vorstoß ist es aber zwingend erforderlich, den realen Kostenaufwand für Umrüstung und Neubeschaffung von Kassensystemen unter Berücksichtigung einer realistischen Lebensdauer von auch einfachen Kassen zu untersuchen und entsprechend Übergangsfristen festzulegen.
Schwarzarbeit ist wettbewerbsverzerrend, sie belastet die Sozialversicherungssysteme und den Staatshaushalt und schadet somit allen, die sich gesetzestreu und solidarisch verhalten. Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten, die empfindliche Bußgelder oder sogar den Konzessionsentzug zur Folge haben können. Aufklärung und eine effektive Kontrolle, die die Verhältnismäßigkeit wahrt, sind die geeigneten Maßnahmen, um Schwarzarbeit wirksam zu reduzieren. Deshalb führt der DEHOGA seit Jahren regelmäßige Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zur Optimierung der Prävention; unter anderem wurde hier die Übersetzung eines Merkblatts zur Information von Unternehmern und Beschäftigten in verschiedene Sprachen angestoßen und umgesetzt.
Mehr Informationen
… und über RAin Sandra Warden, Fon 030/72 62 52-46, warden@dehoga.de.
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