
Worum geht es?
Zum 1. Januar 2008 traten Neuregelungen zur Unternehmensbesteuerung in Kraft, deren Ziel es war, den Standort Deutschland für alle Unternehmensformen und Unternehmer attraktiver zu machen. Es wurde eine Entlastung der Deutschen Wirtschaft von insgesamt fünf Milliarden Euro angekündigt. Allerdings gab es neben Gewinnern gerade im Gastgewerbe auch etliche Verlierer. Tausende Gastronomen und Hoteliers wurden durch die Reform nicht entlastet, sondern deutlich belastet.
Die neuen Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer verstoßen gegen die geltenden Prinzipien der Steuergerechtigkeit im Sinne einer Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit. Denn auch wenn ein Unternehmer keinen Gewinn macht, erhöhen seine Pachtzahlungen die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage. Das kann zu einer existenzvernichtenden Substanzbesteuerung führen.
Was fordern wir und warum?
Das Ziel der Reform, Unternehmen steuerlich zu entlasten, geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Und keine Frage: Auch im Gastgewerbe profitierten einige Betriebe durch die neuen Regelungen. Allerdings ist auch die Zahl der Verlierer groß – zu groß. Der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) hatten vor dem Inkrafttreten immer wieder davor gewarnt, dass durch geänderte Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer Tausende Gastronomen und Hoteliers deutlich belastet werden. Dazu haben die beiden Verbände qualifizierte und eindeutige Berechnungen vorgelegt. Eine bei der Unternehmensberatung Ernst & Young in Auftrag gegebene Studie bestätigt, dass viele Unternehmen von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdopplung der Steuerquote betroffen sind.
Dass die Politiker das Problem durchaus erkannt haben, zeigte eine weitere Minikorrektur der Reform seitens der neuen Bundesregierung: Im Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde geregelt, dass von den zu zahlenden Mieten und Pachten für die Restaurants und Hotels nur noch 50 Prozent der Summe als so genannter rechnerischer Finanzierungsanteil bewertet wird. Davon wird ein Freibetrag von 100.000 Euro in Abzug gebracht. Von der verbleibenden Summe werden 25 Prozent der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Doch diese Korrektur kann die Branche nicht zufrieden stellen.
Der DEHOGA fordert daher die völlige Abschaffung der Hinzurechnungen von Mieten und Pachten bei der Bemessung der Gewerbesteuer.
Zumindest muss aber der rechnerische Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten auf ein realistisches Maß von maximal 25 Prozent statt der jetzt geltenden 50 Prozent gesenkt werden.
Zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen fordert der DEHOGA, den Freibetrag von derzeit 100.000 auf mindestens 200.000 Euro anzuheben.
Aufgrund der im Gastgewerbe üblichen hohen Mieten und Pachten sind Pachtbetriebe des Gastgewerbes überproportional hart betroffen. Dies gilt insbesondere für die Innenstadtlagen. Die Beibehaltung der Regelungen würde zur weiteren Verödung der Innenstädte führen, wenn die Betriebe dort zu stark von den steuerlichen Neuregelungen belastet und damit die Innenstadtstandorte aus wirtschaftlicher Sicht des Gastgewerbes an Attraktivität verlieren würden.
Nach intensiver Lobbyarbeit des DEHOGA und des Hotelverbandes gegenüber den zuständigen Politikern des Deutschen Bundestages konnte erreicht werden, dass sich die Abgeordneten erneut mit dem Unternehmenssteuergesetz befassen werden, wenn sich die befürchteten steuerlichen Mehrbelastungen tatsächlich bewahrheiten. Gemeinsam mit dem DIHK und dem HDE wird der DEHOGA nicht nachlassen, die dringend notwendigen Korrekturen einzufordern.
Mehr Informationen:
…über RA Jürgen Benad, Fon 030/72 62 52-56, benad@dehoga.de
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