
Die derzeitigen Diskussionen um die gesetzliche Rente zeigen einmal mehr, wie intensiv man sich mit den Problemen leerer Rentenkassen und den drohenden Einschnitten in der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigt:In der Diskussion stehen z.B.:
| Fazit: Wer sich danach allein auf die gesetzliche Rente verlässt, wird im Alter kein Auskommen mehr haben. Deshalb bestand schon im Jahr 2002 sowohl für den Gesetzgeber als auch für die Tarifvertragspartner akuter Handlungsbedarf. |
Im Zuge der letzten Rentenreform hat deshalb jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer seit dem 1.1.2002 einen Anspruch darauf, dass von seinem Lohn bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.
"Die gesetzliche Rente muss ergänzt werden"

Mit dem zwischen DEHOGA und der Gewerkschaft NGG ausgehandelten Tarifvertrag wurde eine für alle Seiten einfache, effiziente und renditestarke Lösung gefunden - die hogarente.
Dabei wurden die gesetzlichen Fördermöglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge optimal ausgenutzt.
Die Umsetzung der hogarente erfolgt über die HDI-Gerling Pensionskasse AG oder ERGO Pensionskasse.
Die Anschubfinanzierung = „Rente für Alle“
Als Grundstock für eine zusätzliche Altersvorsorge zahlt Ihr Arbeitgeber (nach 12 Monaten Unternehmenszugehörigkeit) eine Anschubfinanzierung.
Die Anschubfinanzierung ist der tarifliche Arbeitgeberbeitrag für den Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Sie beträgt Jahr für Jahr:
Folgen Sie dem Beispiel vieler Ihrer KollegenInnen und legen Sie auf diese Anschubfinanzierung aus Ihrem laufenden Einkommen noch etwas drauf.
Sie können deutliche Steuer-und Sozialversicherungsersparnisse erzielen! Die eingezahlten Beiträge in die hogarente sind steuerfrei
und zusätzlich
...Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie noch mit einem Zuschuss bis zu 16% auf Ihren selbst aufgewendeten Betrag.
Aktuelle Beispielrechnungen können bei HDI-Gerling und ERGO abgefragt werden.
Was müssen Sie jetzt tun?
Um in den Genuss der „Anschubfinanzierung“ zu kommen, müssen Sie nichts tun. Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der Pensionskasse an und zahlt den Betrag am 1.12.auf Ihr persönliches Altersvorsorgekonto ein.
Möchten Sie die Vorteile einer freiwilligen zusätzlichen Entgeltumwandlung nutzen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bis zum 30.9.bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Entsprechende Formulare stellen die Finanzdienstleister HDI-Gerling bzw.ERGO zur Verfügung.
| Wenn Sie sich vorab einen Überblick über die Rentenleistungen verschaffen wollen einfach den beiliegenden Coupon ausfüllen und über Ihren Arbeitgeber einreichen. Sie erhalten dann einen unverbindlichen Vorschlag mit Darstellung Ihrer persönlichen Rentenwerte und Steuervorteile. |
...und so funktioniert die hogarente
