
Die Entscheidung des Bundesrates am 18. Dezember 2009, die Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zum 1. Januar 2010 von 19 auf sieben Prozent zu senken, war ein wichtiges Signal für den Tourismus in Deutschland in der Krise. Die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes sorgt für die längst überfällige Herstellung von Steuergerechtigkeit in Europa. Gäste, Mitarbeiter sowie Handwerker und Zulieferer werden gleichermaßen davon profitieren.
Nach dem Willen des Gesetzgebers wird die ermäßigte Mehrwertsteuer nur auf die reine Beherbergungsleistung angewandt. Nebenleistungen wie insbesondere das Frühstück, die Getränke aus der Minibar oder Wellnessangebote sind zum vollen Mehrwertsteuersatz abzurechnen. Seit 1. Januar 2010 muss das Frühstück also auf Hotelrechnungen gesondert ausgewiesen werden. Eine Pauschalrechnung, die die Übernachtung inklusive Frühstück beinhaltet, kann nicht mehr ausgestellt werden.
Endlich Steuergerechtigkeit für die Hotellerie
Die Hotellerie ist eine internationale Branche. Die Häuser in Deutschland stehen in einem harten globalen Wettbewerb. Bereits seit den neunziger Jahren haben sich Politiker aus allen Parteien und auf allen Ebenen aus Wettbewerbsgründen und zur Stärkung des Deutschlandtourismus für die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für das Gastgewerbe ausgesprochen.
Mehrwertsteuersenkung wirkt
Die Steuerentlastung gibt den Hotels die Möglichkeit, zu investieren und das Preis Leistungs-Verhältnis zu verbessern. Und das tun sie. Die Hoteliers schaffen neue Jobs, investieren in Neuanschaffungen, Renovierungen, An- und Umbauten sowie in Mitarbeiterschulungen, erhöhen die Löhne und senken die Preise. Das regionale Handwerk und die Zulieferindustrie, Gäste und Mitarbeiter profitieren von der Mehrwertsteuersenkung. Bis zum 30. November 2010 lagen dem DEHOGA Bundesverband 4.924 Rückmeldungen von Hotels vor. Für Neuanschaffungen, Renovierungen und Modernisierungen geben diese Betriebe addiert 858,9 Millionen Euro aus und schaffen zusammen 6.237 zusätzliche Arbeitsplätze, davon 2.345 Vollzeit-Mitarbeiter, 1.957 Teilzeit-Mitarbeiter und 1.935 Azubi- Stellen. Die Betriebe brauchen Planungssicherheit und verlässliche politische und rechtliche Rahmenbedingungen.
Gemeldete Stellen im Beherbergungsgewerbe
Für anschauliche Beispiele wie die reduzierte Mehrwertsteuer von den Hoteliers, Gasthof- und Pensionsbetreibern verwendet wird, verweisen der DEHOGA Bundesverband und der Hotelverband Deutschland (IHA) exemplarisch auf die in den Pressemitteilungen veröffentlichten Aussagen von Unternehmern aus der Marken- wie aus der Privathotellerie zu betrieblichen Maßnahmen, die aufgrund der Senkung des Mehrwertsteuersatzes möglich wurden. Weitere Beispiele für konkrete Investitionsmaßnahmen in der Hotellerie finden sich auf der Website des Fürther Hoteliers Marc A. Dreyer unter www.erfolg7prozent.de.
Exklusiv für DEHOGA-Mitglieder:
Zusammen mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) hat der DEHOGA Bundesverband häufig gestellte Fragen der Hoteliers zum neuen Gesetz sowie wichtige Hinweise zur praktischen Umsetzung zusammengestellt und – so gut es nach heutigem Kenntnisstand möglich ist – beantwortet. Der Fragen- und Antwortenkatalog wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt. DEHOGA-Mitglieder wenden sich bitte direkt an Ihren zuständigen Landesverband.
Chancengleichheit für die Gastronomie gefordert
Auch in der Gastronomie wären jede Menge positiver Effekte möglich, wenn die bestehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und -handwerk endlich abgebaut würden. So ist es widersinnig, nur das Mitnahmegeschäft, das Essen im Gehen auf der Straße, mit sieben Prozent zu besteuern, während für das zubereitete und servierte Essen in einem Restaurant oder Biergarten 19 Prozent fällig werden. Gleiches gilt für Tütensuppen oder maschinell hergestellte Fertigprodukte wie Tiefkühlpizza, die, im Gegensatz zu einem frisch zubereiteten Salat oder original Wiener Schnitzel, mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belegt sind. Diese Praxis trägt sicherlich nicht zur Förderung der Esskultur bei.

Auch für die Gastronomie haben bereits 12 EU-Staaten die positiven Wirkungen niedriger Mehrwertsteuersätze erkannt. So senkte Frankreich die Mehrwertsteuer für seine Restaurants, Cafés und Bistros zum 1. Juli 2009 von 19,6 auf 5,5 Prozent. Belgien reduzierte zum 1. Januar 2010 von 21 auf zwölf Prozent und auch in Finnland gelten seit 1. Juli 2010 für Restaurantumsätze nur noch 13 statt 22 Prozent Mehrwertsteuer.
Nach einer Studie der Universität Mannheim könnte eine für das gesamte Gastgewerbe auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuer mittelfristig zu 70.000 neuen Jobs führen. Diese Arbeitsplätze bedeuten zusätzliche Steuereinnahmen, Einsparungen bei Transferleistungen wie dem Arbeitslosengeld sowie Konsumeffekte.
Wie geht es weiter?
Die Entscheidung von CDU, CSU und FDP, im Koalititionsvertrag die Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zu vereinbaren, war ein wichtiger Etappensieg für das jahrelangen Bemühen des DEHOGA, die umsatzsteuerlichen Benachteiligungen für das Gastgewerbe zu beseitigen. Die Politik hat sich dazu durchgerungen, die steuerpolitischen Nachteile zumindest eines Teils unserer Branche zu beseitigen.
Gleichwohl ist aber auch klar, dass die Arbeit des DEHOGA weitergehen muss - und wird. Wir werden uns mit guten Sachargumenten und ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die massiven Wettbewerbsnachteile auch für die Gastronomie endlich beseitigt werden. Dabei setzen wir auf die Arbeit der Regierungskommission zur Reform des Mehrwertsteuersystems, die - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - bestehende Wettbewerbsnachteile im geltenden Mehrwertsteuersystem überprüfen soll: Damit aus dem jetzt errungenen Teilerfolg ein Erfolg für die gesamte Branche wird!
Alle Argumente, Zahlen, Daten, Fakten und Meinungen sowie Hintergrundinformationen zu den politischen Entwicklungen hält die Internetseite www.ProSiebenProzent.de bereit. Das Online-Portal richtet sich sowohl an Hoteliers und Gastronomen im Land als auch an Journalisten, Politiker und interessierte Bürger.