
von Sandra Warden
Dass es eine wichtige politische Aufgabe ist, Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mit uferlosen Sozialversicherungsbeiträgen zu überlasten, würde sicher jeder Politiker und jeder arbeitende Bürger unterschreiben. Für das Gastgewerbe gilt dies in besonderem Maße. Denn insbesondere Mitarbeiter mit niedrigeren Einkommen werden durch Beiträge weit stärker belastet als durch Steuern. Für die Unternehmen in unserer personalintensiven Branche verhindern hohe Lohnzusatzkosten Neueinstellungen und provozieren Schwarzarbeit.
Kommt es aber über die Kosten des „Faktors Arbeit“ tatsächlich zum Schwur, bleibt oft nur Achselzucken. Das erleben wir seit Jahren in der Diskussion um Kranken- und Pflegekassen. Das wird in den Nachwehen der abflauenden Krise aktuell, wenn es um Auswirkungen der Kurzarbeit auf den Arbeitslosenversicherungsbeitrag geht. Und schließlich mussten wir in den letzten Tagen gleich doppelt erleben, dass man es mit Abgabenentlastung in der Rentenversicherung und mit Generationengerechtigkeit offenbar doch nicht so ernst meint.
Zuerst hat das Sozialministerium das Versprechen, den Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht wie geplant im Jahr 2014 um 0,1 Prozentpunkte auf 19,8 Prozent zu senken, einkassiert. Nun wäre dies ohnehin nur eine Mini-Entlastung gewesen, hätte doch ein durchschnittlicher Beschäftigter lediglich 1 Euro pro Monat gespart.
Gefolgt wurde diese „versenkte Senkung“ – so titelte die Süddeutsche Zeitung – dann von harschen Angriffen gegen Wirtschaftsminister Brüderle, Der hatte gewagt, die seinerzeit in akuter Krisen- und Wahlkampfpanik verabschiedete Rentengarantie ordnungspolitisch zu kritisieren. In diesem Jahr wirkt sie zum ersten Mal: Für Rentner gilt seit 1. Juli eine Nullrunde, obwohl an sich aufgrund sinkender Löhne eine Rentenkürzung um 2,1 Prozent im Westen und 0,54 Prozent im Osten anstand. Die Garantie belastet allein im laufenden Jahr Beitrags- und Steuerzahler mit knapp 1 Mrd. Euro. Das Mannheimer Forschungsinstitut MEA errechnete, dass der Beitragssatz über fünf Jahre um 0,2 Prozentpunkte höher liegen wird als ohne Garantie. Das entspricht mehr als 60 Euro im Jahr für den Durchschnittsverdiener.
Dass noch vor wenigen Jahren für 2010 ein Rentensatz von 18,5 Prozent erwartet wurde, vermögen wir uns heute kaum noch vorzustellen. Aber an dem im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Ziel eines Gesamtbeitrages von dauerhaft unter 40 Prozent wird sich die Politik festhalten lassen müssen. Spielräume für Abgabensenkungen sind krisenbedingt geschwunden. Gerade deshalb müssen die durch systemwidrige Abweichungen von der Rentenformel ausgebliebenen Rentendämpfungen zeitnah und vollständig nachgeholt werden.
Rentenzahlungen und Beitragseinnahmen sind wie korrespondierende Röhren. Einseitige Garantien für die eine Seite bewirken einseitige Belastungen für die andere. Es ist geradezu zynisch, von Solidarität und Generationengerechtigkeit zu sprechen, wenn zwar Arbeitnehmer, die arbeitslos werden, in Kurzarbeit gehen oder Lohnzugeständnisse machen, Einkommensverluste erleiden können, diese aber gleichzeitig für Rentner von vornherein ausgeschlossen werden.
Die Autorin ist Rechtsanwältin und Geschäftsführerin im DEHOGA Bundesverband, Berlin