Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Das Paket als Problem

Kreditkartenbetruf: Nie Sendungen an Nicht-Gäste annehmen

 

von Jürgen Benad

 

Immer wieder lesen wir in der Zeitung, dass es Internet-Kriminellen gelungen ist, Kreditkartendaten bei irgendwelchen Firmen zu stehlen. Dabei stellt sich unter anderem die Frage, was Kriminelle alles mit den gestohlenen Kreditkartendaten anstellen können.

Denn wer mit der Kreditkarte seinen Online-Einkauf bezahlt, möchte die Ware ja auch geliefert bekommen und muss deshalb seine Adresse angeben. Oder beim Bezahlen von Flugtickets im Internet wird das Ticket auf den Namen des Reisenden ausgestellt.

Es stellt sich also die Frage, wie man zum Beispiel teure Elektronikartikel mit den Kreditkartendaten kaufen kann, ohne erwischt zu werden. Und hier bemerken wir gerade eine neue Masche von Betrügern.

Die Kriminellen kaufen teure Artikel in Online-Shops und bezahlen mit den gestohlenen Kreditkartendaten. Als Lieferadresse wird ein Hotel angegeben. Natürlich wohnt der Besteller der Ware gar nicht in dem Hotel. Wenn das Hotel das Paket nicht annimmt, weil es prüft, ob der Empfänger überhaupt Gast des Hauses ist, hat das Hotel alles richtig gemacht. Denn dann wird das Hotel das Paket gar nicht annehmen, weil eben der Empfänger weder Gast des Hotels ist, noch demnächst einchecken wird. Die Ware wird also an den Absender zurückgeschickt.

Manche Häuser, so wurde uns berichtet, haben jedoch nicht geprüft, ob der Empfänger Gast des Hauses ist, und das Paket angenommen. Im Laufe des Liefertages taucht dann ein Mann auf, nennt seinen Namen, der natürlich mit dem Namen der Person übereinstimmt, an den das Paket adressiert ist, und bittet um Aushändigung des Paktes. Der Empfänger kann selbstverständlich auch den korrekten Absender des Paketes benennen, was dann jegliche Zweifel über die vermeintliche Berechtigung aus dem Weg räumt. Und das Hotel ist froh, das Paket nicht länger aufbewahren zu müssen. Und der Täter hat seine Ware, und entkommt unerkannt. Das Problem für das Hotel ist: Auch wenn es mit der Annahme des Pakets eine Gefälligkeit erweisen wollte, hat sich der Hotelier der Mittäterschaft strafbar gemacht.

Wenn also Pakete im Hotel abgegeben werden, sollten Hoteliers unbedingt prüfen, ob der Empfänger des Pakets Gast ist, oder sein Aufenthalt im Hotel kurz bevorsteht. Wenn jemand ein Päckchen abholt, ohne Hotelgast zu sein, sollten die Personalien festgestellt und aufbewahrt werden.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.


RA Jürgen Benad
Geschäftsführer
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