Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Gebühren: Nachschlag für die Gema

Musik- und TV-Kosten steigen, aber weniger als befürchtet

Von Stephan Büttner

Auch im Jahr 2014 mussten der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter an über 15 Verhandlungstagen mit Verwertungsgesellschaften wie der Gema neue Tarife und Tarifveränderungen verhandeln. Hierdurch konnten noch weitere, erhebliche Kostensteigerungen für Verbandsmitglieder verhindert werden. Dennoch gelten seit dem 1. Januar 2015 folgende Veränderungen:

Bereits im letzten Jahr konnte ja erreicht werden, dass sich die Erhöhungen bei Musikveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgermusik effektiv auf 6 Jahre und bei Musikkneipen und Discotheken auf effektiv 9 Jahre aufteilen. Für einige Betriebe greift daher ab dem 1. Januar die zweite Stufe der Tariferhöhungen. Alle weiteren Tarife erhöhen sich – bis auf die nachfolgenden Ausnahmen – grundsätzlich um 1,5 Prozent. Die Gema wird bei der Tarifberechnung künftig auch „sonstige geldwerte Vorteile“ wie Sponsorengelder berücksichtigen. Dieser Anspruch wurde vor Kurzem erneut durch das „Urteil“ der Schiedsstelle bestätigt. Geld- und Sachzuwendungen zählen zu den geldwerten Vorteilen, soweit sie steuerpflichtige Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes darstellen. Sollten künftig Sponsorenleistungen für eine Veranstaltung vorliegen, wird die Gema dann einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf die Gema-Basisgebühren erheben.

Beim Tarif U-St für Stadtfeste und ähnliche Veranstaltungen, die im Freien auf öffentlichen Plätzen stattfinden, konnten Erhöhungen von rund 68 Prozent abgewehrt werden. Der neue Tarif sieht nunmehr Stufen von je 500 Quadratmetern vor, wobei es im Bereich bis 1500 Quadratmeter sogar zu Entlastungen von bis zu 25 Prozent, aber auch zu Steigerungen um etwa 10 bis 35 Euro kommt. Im Bereich bis 5000 Quadratmeter liegen die Erhöhungen bei rund 40 bis maximal 95 Euro. Über 5000 Quadratmeter konnten die Erhöhungen auf 3 Jahre gestreckt werden, sodass hier jährliche Erhöhungen von nur 4 bis 6 Prozent auf die Veranstalter zukommen.

Die VG Media fordert bereits seit 2013 einen neuen Zuschlag auf die Gema-Tarife für TV und Radio, da ihr entsprechende Filmurheberrechte und Moderatorenrechte der privaten Fernseh- und privaten Radiosender übertragen wurden. In sehr schwierigen und über anderthalb Jahre dauernden Verhandlungen konnte mit der Gesellschaft jetzt eine Übergangsregelung getroffen werden. Ab dem 1. Januar 2015 wird die VG Media auf die jeweiligen Gema-TV-Tarife einen Zuschlag für Verbandsmitglieder von 20 Prozent (Nichtmitglieder 25 %) sowie auf die jeweiligen Radio-Tarife einen Zuschlag in Höhe von 12 Prozent (Nichtmitglieder 15 %) erheben. Das Inkasso hat die Gema übernommen. Für Verbandsmitglieder konnten höhere Forderungen und vor allem Nachforderungen für die letzten zwei Jahre abgewehrt werden. Nichtmitglieder müssen hingegen mit Nachforderungen rechnen.

Gegen massive Erhöhungen im Hotelsendetarif hatte sich der DEHOGA zur Wehr gesetzt und in den letzten zweieinhalb Jahren ein Schiedsstellenverfahren gegen die VG Media geführt. Mit Erfolg: Die Forderung in Höhe von 8,70 Euro pro Zimmer/Jahr ist genauso vom Tisch wie Nachforderungen für die Jahre 2012 und 2013. Dadurch konnten der Hotellerie mehrere Millionen Euro erspart bleiben. Nach Vorliegen der Schiedsstellenentscheidung einigten sich die Verbände jetzt mit der VG Media auf eine Gebühr – wie 2014 – in Höhe von nur 6 Euro pro Zimmer/Jahr bis Ende 2019.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.


RA Stephan Büttner
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