Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)


Am Weidendamm 1 A, 10117 Berlin
Fon 030/72 62 52-0, Fax 030/72 62 52-42
info​[at]​dehoga.de, www.dehoga.de


Kassenführung: Regelung für Kassen steht an

von Jürgen Benad

Am 13. Juli 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Der Kabinettsentwurf weicht inhaltlich nur marginal vom Referentenentwurf ab. Nach wie vor ist nicht vorgesehen, eine allgemeine Pflicht zur Anschaffung einer Registrierkasse einzuführen. Ebenso ist nicht geplant, eine sogenannte Belegpflicht zu regeln.

Die Frist des Inkrafttretens wurde gegenüber dem ersten Gesetzentwurf um ein Jahr nach hinten verschoben. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollten nunmehr für Wirtschaftsjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen.

Allerdings gibt es weitergehende Übergangsfristen. Bis zum Ende dieses Jahres dürfen noch Kassen verwendet werden, die technisch nicht aufrüstbar sind. Das bedeutet, dass viele Unternehmer mit Blick auf diese Frist erst kürzlich eine neue Registrierkasse angeschafft haben, oder eine Registrierkasse noch bis Jahresende anschaffen müssen, um den derzeit geltenden Regelungen gerecht zu werden.

Wer nun gerade erst eine Kasse angeschafft hat oder noch bis Ende des Jahres in eine neue Kasse investiert, darf diese unter bestimmten Voraussetzungen über das Jahr 2019 hinaus weiterverwenden. Wenn nämlich die gerade oder bis Jahresende angeschaffte Registrierkasse bauartbedingt nicht so aufgerüstet werden kann, dass sie den Anforderungen an die neuen gesetzlichen Regelungen zur Manipulationssicherheit genügt, dann darf diese Kasse bis zum 31. Dezember 2022 weiter verwendet werden.

Die neuen Kassen beziehungsweise die enthaltenen Module müssen erst von einer amtlichen Stelle zertifiziert werden, sodass jetzt noch gar keine Kasse den Anforderungen des Gesetzentwurfs genügen kann. Denn erst mit der Zertifizierung kann es überhaupt zertifizierte Kassen geben.

Neu ist in dem Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf, dass der Gast oder Kunde einen Anspruch auf einen Beleg hat. Diesen muss er aber unmittelbar geltend machen, wenn also die Erstellung eines Beleges noch unproblematisch möglich ist. Die seitens des DEHOGA massiv kritisierten Regelungen zur Einführung einer Kassennachschau sind unverändert geblieben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht auszuschließen, dass der Gesetzentwurf im Vermittlungsausschuss landen wird. Es gibt Stimmen aus der Politik, die eine Registrierkassenpflicht und auch eine Belegpflicht einfordern. Daher kann heute noch nicht abgeschätzt werden, ob und wann die neuen gesetzlichen Regelungen in Kraft treten werden.

Auch ist nicht absehbar, wann die zuständige Behörde, die für die Zertifizierung der Kassen zuständig ist, erste Module von Registrierkassen zertifiziert hat und ab wann dann zertifizierte Kassen käuflich zu erwerben sein werden. Ganz wichtig ist, dass der Unternehmer leicht erkennen können muss, ob eine Registrierkasse zertifiziert ist oder nicht. Aufgrund der Vielzahl von Fragen zum Thema Registrierkassen hat der Verband ein Merkblatt erstellt, welches kostenlos im DEHOGA Shop unter www.dehoga-shop.de heruntergeladen werden kann.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.


RA Jürgen Benad
Geschäftsführer
benad​[at]​dehoga.de