Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Kleine Gebühr, großer Fußball

Fußball-EM 2016

von Stephan Büttner

Nach langen Verhandlungen mit der Gema ist es dem DEHOGA gelungen, einen Gema-Sondertarif zur Uefa-Fußball-EM 2016 in Frankreich für die Fernsehwiedergabe im Gastgewerbe zu vereinbaren. Profitieren können hiervon Kleinbetriebe beziehungsweise Räume mit bis zu 200 Quadratmetern Größe, in denen extra für die Zeit der Fußball-EM vom 10. Juni bis 10. Juli 2016 Großbildschirme oder Leinwände mit einer Bilddiagonalen von mehr als 42 Zoll oder mehr als 106 Zentimeter aufgestellt werden.

Die Fernsehübertragung der genau 51 EM-Spiele (an insgesamt 23 Spieltagen) übernehmen die öffentlich-rechtlichen TV-Sender ARD und ZDF (insgesamt 45 Spiele) sowie der Privatsender Sat1 (insgesamt 6 Vorrundenspiele).

Die Vergütung für die Fernsehwiedergabe mithilfe von Großbildschirmen beträgt für DEHOGA-Mitglieder für den Zeitraum der Europameisterschaft einmalig pauschal 96,34 Euro brutto, unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte oder Leinwände. Hierin sind alle Abgaben für die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL, VG Wort und VG Media sowie der Verbandsnachlass für DEHOGA-Mitglieder enthalten.

Der entsprechende Tarif für Nichtmitglieder liegt bei pauschal 120,43 Euro brutto. Die Gema wird in Kürze mehr als 100.000 Gastronomen anschreiben und sie auf dieses vergünstigte Angebot aufmerksam machen.

Für Betriebe mit mehr als 200 Quadratmetern Größe gelten die allgemeinen Vergütungssätze für Großbildschirme. Für Fernsehgeräte mit bis zu 42 Zoll oder 106 Zentimeter Bilddiagonale gelten ebenfalls die allgemeinen Vergütungssätze.

Hinweis: Wer seinen Fernseher oder Großbildschirm bereits bei der Gema lizenziert hat, für den besteht natürlich keine gesonderte Vergütungspflicht für die Fernsehwiedergabe während der Fußball-EM. Auch ist darauf hinzuweisen, dass es für Betriebe günstiger sein kann, anstatt des Sondertarifs eine nach den allgemeinen Vergütungssätzen für Fernsehwiedergaben berechnete Lizenz (für die zwei Monate Juni und Juli 2016) zu erwerben.

Dieses ist dann der Fall, wenn etwa die Raumgröße nur bei bis 100 Quadratmetern liegt und zusätzlich für den Raum ein Gema-Vertrag über Hintergrundmusik oder Radionutzung besteht. Das Aufstellen der Fernseher, Großbildfernseher oder der Leinwände sollte in diesem Fall der jeweils zuständigen Gema-Bezirksdirektion einige Tage vor Beginn der EM angezeigt werden (etwa per E-Mail).

Für die Wiedergabe der EM-Spiele mit einem extra für diesen Zeitraum aufgestellten normalen Fernseher bis 42 Zoll oder 106 Zentimeter Bilddiagonale fallen Gebühren für den Zeitraum von zwei Monaten (Juni und Juli 2016) in Höhe von 22,37 Euro bis 33,17 Euro brutto pro Fernsehgerät an.

Mit allen genannten Tarifen ist nur die Wiedergabe von Fernsehsendungen zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz abgegolten. Wird zum Beispiel vor oder nach der Fernsehübertragung Unterhaltungsmusik mit Tonträgern gespielt (mit oder auch ohne Tanz), dann handelt es sich um eine Veranstaltung, die jeweils separat (pro Tag) nach den Vergütungssätzen M-V (mit Tonträgermusik) oder U-V (mit Livemusik) angemeldet und bezahlt werden muss. Die DEHOGA-Landesverbände halten im Übrigen ein entsprechendes Merkblatt mit weiteren Detailinformationen bereit.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.


RA Stephan Büttner
buettner​[at]​dehoga.de