Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Musik in Discotheken: Schallpegel senken

Bei Musikveranstaltungen sind Messgeräte und DJ-Führerschein erforderlich

Von Stephan Büttner  

Um die Hörfähigkeit junger Leute zu erhalten, muss der Geräuschpegel in Discotheken und bei Musikveranstaltungen unter 100 Dezibel bleiben. Das haben die Gesundheitsminister der Länder beschlossen. Die Einhaltung des Beschlusses soll in nächster Zeit verstärkt kontrolliert werden.

 

Es gibt in Deutschland zunehmend mehr Jugendliche, die unter Gehörbeeinträchtigungen und Tinnitus-Symptomen leiden. Aufgrund des geringen Alters ist davon auszugehen, dass sie noch keinen wesentlichen Kontakt zu beruflicher Lärmeinwirkung hatten. Es gilt daher als wahrscheinlich, dass ein großer Teil dieser Gehörerkrankungen auf „Freizeitlärm“, wie Musikschall, aber auch auf Knallgeräusche beim Umgang mit Knallkörpern oder Spielzeugpistolen zurückzuführen ist. Dieser besorgniserregende Anstieg von medizinisch unheilbaren Gehörerkrankungen, gerade bei Jugendlichen, macht ein Umdenken im Umgang mit Freizeitschall nötig.

 

Bisher gibt es noch keine gesetzliche Regelung, wie laut die Musik für Gäste in der Gastronomie, vor allem auf der Tanzfläche in Clubs und Discotheken, sein darf. Die Gesundheitsministerkonferenz der Bundesländer hat in einem Beschluss vom 1. 7. 2005 festgelegt, dass die Lärmbelastung bei Veranstaltungen allgemein und bei Musikveranstaltungen in Discotheken auf unter 100 Dezibel (A) im lautesten Bereich gesenkt werden muss. Die staatlichen Ordnungs- und Kontrollbehörden beabsichtigen, in den nächsten Monaten verstärkt angekündigte, aber auch unangekündigte Kontrollen und Messungen in Clubs und Discotheken durchzuführen.

 

Von den Clubs und Discotheken wird gefordert, dass sie qualifizierte DJs mit DJ-Führerschein beschäftigen und zudem ein Schallpegelmessgerät (wie der „Levelmax“ von Monacor) oder einen Limiter (Begrenzer) einsetzen, um einen Wert von unter 100 Dezibel (A) als Mittelwert der jeweils letzten 30 Minuten auf der Tanzfläche zu gewährleisten. Sollten die staatlichen Ordnungs- und Kontrollbehörden keine Schallpegelmessgeräte vorfinden, drohen den betroffenen Clubs und Discotheken weitere, unangekündigte Messungen sowie gegebenenfalls die Auflage, einen verplombten Limiter einzubauen. In einem Landkreis in Bayern wurden bereits zahlreiche Discotheken mit einem auf 95 Dezibel (A) begrenzten Limiter „bestraft“.

 

Die Bundesländer werden die Ergebnisse ihrer Kontrollen vermutlich im Sommer 2007 zusammentragen. Wenn sie zu dem Ergebnis kommen, dass in den Clubs und Discotheken kaum Schallpegelmessgeräte zur Kontrolle und Überwachung der Musiklautstärke auf der Tanzfläche vorhanden sind, dann drohen sicherlich starre, unflexible und vor allem existenzbedrohende, gesetzliche Regelungen, die unter Umständen eine Obergrenze von nur 95 Dezibel (A) vorsehen.

 

Von den beschäftigten DJs wird verlangt, dass sie sich fortbilden und den DJ-Führerschein erwerben. Dabei handelt es sich um ein sechsstündiges Seminar, in dem die Teilnehmer über gesundheitliche, technische sowie haftungsrechtliche Aspekte aufgeklärt werden. In bisher 15 Seminaren haben mehr als 1600 DJs diesen Führerschein erworben (Infos unter www.dehoga-bdt.de oder www.djlicence.de).

 

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.