Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Urheberrecht: Gema erhöht Gebühren

Die Tarife für Musik im Gastgewerbe steigen 2007 um 1,05 Prozent

Von Stephan Büttner  

Nach langen, harten Verhandlungsrunden mit der Gema über Änderungen bei einzelnen Tarifen steht fest: Am 1. Januar 2007 erhöhen sich die Gema-Tarife um 1,05 Prozent.

 

Außerdem erfolgt eine Erhöhung des Tarifes für Radio in Gaststätten und gleichartigen Betrieben mit einer beschallten Fläche bis 100 Quadratmeter um 20,80 Euro auf nunmehr 146,90 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Zuschläge für die Verwertungsgesellschaften GVL und VG Wort, sodass ein Gesamtbetrag von 214,47 Euro netto pro Jahr zu zahlen ist. DEHOGA-Verbandsmitglieder erhalten hierauf einen Nachlass von 20 Prozent.

 

Hintergrund dieser außerordentlichen Tariferhöhung ist die bereits im Jahr 2003 beschlossene und auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilte Angleichung des Radiotarifes an den Tonträgertarif. Die Qualität von Radiomusik und Tonträgermusik ist mittlerweile fast gleichwertig. Aus diesem Grunde werden die Tarife in Zukunft auch gleich hoch sein.

 

Die Unternehmer, die Radio- und Tonträgermusik in Ihren Betrieben einsetzen, müssen zukünftig nur noch einen Tarif (anstatt bisher zwei Tarife) bezahlen. Sie erhalten bei gemeinsamer Nutzung von Hörfunk- und Tonträgerwiedergaben in einem Raum einen Nachlass auf den Radiotarif für das Jahr 2007 in Höhe von 90 Prozent. Ab dem Jahr 2008 beträgt der Nachlass auf den Radiotarif dann 100 Prozent, sodass der Unternehmer dann faktisch nur noch einen Tarif bezahlen muss. Um die Differenz zwischen den Vergütungssätzen für „bis zu 100 Quadratmeter“ und zu denen „über 100 Quadratmeter“ zu wahren, muss auch der Radiotarif über 100 Quadratmeter um 23,80 Euro auf 168,20 Euro angehoben werden. Mit den Zuschlägen ergibt sich dann ein Gesamtbetrag von 245,57 Euro netto pro Jahr, abzüglich der entsprechenden Nachlässe.

 

In Betrieben, die Radio für mindestens einen Raum nach der Stufe „über 100 Quadratmeter“ mit der Gema abrechnen, sind dadurch zusätzlich die Hörfunkwiedergaben im Sanitärbereich und in den Aufzügen abgegolten, sowie in Garagen, sofern diese selbst betrieben und keine Parkentgelte erhoben werden.

 

Weitere von der Gema geforderte Tariferhöhungen, Tarifmodifizierungen sowie die Einführung neuer Tarife, konnten durch den DEHOGA Bundesverband und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter verhindert werden. In Hinblick auf die kommenden Silvesterveranstaltungen hat die Gema zwischenzeitlich fast 250.000 Betriebe angeschrieben und nochmals auf die Meldepflicht derartiger Veranstaltungen aufmerksam gemacht. Dieses Anschreiben ist leider sehr missverständlich und unpräzise.

 

Fakt ist auf jeden Fall, dass Gastronomen und Hoteliers, die eine Silvesterveranstaltung mit einem Komplettpreis für Speisen, Getränke und Musik durchführen, berechtigt sind, der Gema ihre Kalkulation für Speisen und Getränke darzulegen, um so gegebenenfalls zu einem „gerechteren Eintrittspreis“ für die Musik zu kommen (AHGZ vom 11. November 2006). DEHOGA-Verbandsmitglieder erhalten hierzu bei ihrem zuständigen DEHOGA Landesverband ein entsprechendes Merkblatt.

 

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin.