Gema kaum teurer

Die Tarife der Verwertungsgesellschaften für 2012 im Gastgewerbe


Von Stephan Büttner


Seit Jahresbeginn gelten neue, urheberrechtliche Tarife für die Verwertungsgesellschaften Gema, GVL, VG Wort, ZWF und VG Media. Sie werden spätestens ab der nächsten Fälligkeit der abgeschlossenen Verträge zugrunde gelegt. Die Gema-Tarife für Veranstaltungen mit Live-Musik oder Tonträgermusik, für Musik in Discotheken, für sonstige Tonträgermusik, für die Wiedergabe von Radio und Fernsehen erhöhten sich zum 1. Januar 2012 um moderate 0,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
 
Für die Hotellerie erhöhen sich zudem die Forderungen mehrerer Anspruchsteller für den sogenannten „Hotelsendetarif“. Die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die die Ansprüche der Komponisten, Textdichter und Musikverleger vertritt, erhebt den Hotelsendetarif WR-S1 bereits seit 1998 für die Weitersendung von Programmsignalen (Musik) über eine Verteileranlage auf Gästezimmer in Beherbergungsbetrieben. Im Jahr 2012 beträgt diese Vergütung 4,60 Euro netto pro Zimmer und Jahr (Vorjahr 4,55 Euro), DEHOGA-Verbandsmitglieder zahlen unter Abzug des Verbandsnachlasses nur 3,68 Euro (Vorjahr 3,64 Euro).
 
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), die die Ansprüche der ausübenden Künstler wie Sänger und Musiker, sowie von Herstellern von Tonträgern und Videoclips vertritt, erhebt entsprechende Gebühren in Höhe von 50 Prozent des Gema-Tarifs. Für das Jahr 2012 sind das somit 2,30 Euro netto pro Zimmer und Jahr (Vorjahr 2,28 Euro). DEHOGA-Verbandsmitglieder zahlen vergünstigt nur 1,84 Euro (Vorjahr 1,82 Euro).
 
Die ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) ist eine urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft, in der sich mehrere Verwertungsgesellschaften aus dem Filmurheberbereich zusammengeschlossen haben, unter anderen VG Bild-Kunst, VGF und VFF. Die ZWF vertritt die Ansprüche der Filmurheber und Filmhersteller und verlangt für das Jahr 2012 eine Vergütung von 7,90 Euro netto pro Zimmer und Jahr (Vorjahr 7,80 Euro). DEHOGA-Verbandsmitglieder zahlen vergünstigt nur 6,32 Euro (Vorjahr 6,24 Euro).
 
Die VG Media (Verwertungsgesellschaft Media), die die Ansprüche von privaten Fernseh- und Rundfunksendern vertritt, erhebt ab 2012 eine Gebühr in Höhe von 7,40 Euro netto pro Zimmer und Jahr (Vorjahr 7,40 Euro). DEHOGA-Verbandsmitglieder zahlen nur 5Euro (Vorjahr 5 Euro).
 
Auch die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort), die die Rechte der Journalisten, Autoren und Verlage vertritt, macht Gebühren nach dem Hotelsendetarif geltend. Dieser beträgt für 2012 nach wie vor 2 Euro netto pro Zimmer/Jahr (Vorjahr 2 Euro). DEHOGA-Verbandsmitglieder zahlen nur 1,60 Euro (Vorjahr 1,60 Euro).
 
Das Inkasso aller genannten Verwertungsgesellschaften wird von der Gema durchgeführt. Die Gesamtbelastung beträgt pro Zimmer und Jahr 24,20 Euro netto (Vorjahr 24,03 Euro) und ermäßigt für DEHOGA-Mitglieder nur 18,44 Euro netto (Vorjahr 18,30 Euro). Ein 100-Zimmer-Hotel spart somit durch eine DEHOGA-Mitgliedschaft im Jahr 2012 insgesamt 576 Euro pro Jahr.

Der Autor ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer im DEHOGA Bundesverband, Berlin