Lastschrift lockt Betrüger

Unternehmer sollten ihre Kontobewegungen ständig im Auge behalten


Von Jürgen Benad

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, bei Bargeschäften oder auch im Internet zu bezahlen. Eine recht beliebte, da einfache Methode ist das Lastschriftverfahren. Diesen Service bieten auch viele Gastronomen ihren Gästen als Bezahlmöglichkeit an. Der Gast kann so ganz einfach seine Rechnung im Restaurant mit der EC-Karte und einer Unterschrift begleichen.

Kleinbeträge fallen kaum aufSo einfach diese Möglichkeit ist, so betrugsanfällig ist diese auch. Denn der Bank, die eine Zahlung leisten soll, müssen keinerlei Belege vorgelegt oder zugeschickt werden, um eine Zahlung zu veranlassen. Alleine die Behauptung, dass eine Ermächtigung zur Lastschrift erteilt wurde, reicht aus. In der Praxis rächt sich das.

Diesen Umstand machen sich nur Betrüger, wie dem DEHOGA mitgeteilt wurde, auch bei gastgewerblichen Unternehmern, zu nutze. Wenn den Gaunern die Kontodaten eines Restaurants haben, dann lassen sich diese per Lastschrift kleinere Beträge gutschreiben in der Hoffnung, dass diese dem Unternehmer nicht weiter auffallen. Im geschilderten Falle ging es um Beträge in Höhe von zirka 25 Euro, dann wieder um einen Betrag von knapp unter 50 Euro und so weiter.

Natürlich besteht die Möglichkeit der sogenannten Rücklastschrift. Das heißt, dass man seiner Bank mitteilt, dass eine Ermächtigung zur Lastschrift nicht erteilt wurde, und die eigene Bank lässt sich das Geld zurück überweisen. Das kostet natürlich Zeit und auch Mühe, gerade wenn so etwas öfter passiert.

Hinzu kommt, dass man auch erst einmal bemerken muss, dass die einzelne Lastschrift unberechtigt erfolgt ist. Das bedeutet, dass man in erster Linie darauf Acht geben sollte, die Kontodaten nicht für jedermann frei zugänglich zu machen.

Aber viele Unternehmen haben ihre Bankverbindung mit den Kontodaten auf ihren Rechnungen oder Briefbögen, so dass es für Leute mit krimineller Energie recht einfach ist, an die notwendigen Informationen zu gelangen. Also gilt es, seine Kontobewegungen sehr genau im Auge zu behalten, und sofort zu reagieren, wenn eine unberechtigte Lastschrift erfolgt ist. Zudem sollte auf jeden Fall die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, wenn fest steht, dass diese Lastschrift in betrügerischer Absicht erfolgt ist.

Banken sind oft hilflos beim eingangs geschilderten Fall, in dem mehrfach eine unberechtigte Lastschrift festgestellt wurde, hat der Gastronom seine Bank gebeten, sicher zu stellen, dass keine Lastschrift mehr von dem Konto der offensichtlichen Betrüger erfolgt. Dieser Bitte konnte die Bank allerdings nicht nachkommen, da eine Kontrolle jeder einzelnen Lastschrift für eine Bank nicht möglich ist, und unter technischen Gesichtspunkten so etwas auch nicht ermöglicht werden kann.

Grundsätzlich ist gegen das Lastschriftverfahren wenig einzuwenden, weil es einfach, schnell und kostengünstig Zahlungen erlaubt, der Gastronom also auch schnell und unkompliziert das Geld für den Verzehr seiner Gäste erhält.