Unternehmenssteuer

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die Unternehmenssteuern zu reformieren, um den Standort Deutschland für alle Unternehmensformen und Unternehmer attraktiver zu machen. Die daraufhin erarbeitete Reform trat zum 1. Januar 2008 in Kraft. Es wurde eine Entlastung der Deutschen Wirtschaft von insgesamt fünf Milliarden Euro angekündigt. Allerdings gibt es neben Gewinnern gerade im Gastgewerbe auch etliche Verlierer. Tausende Gastronomen und Hoteliers wurden durch die Reform nicht entlastet, sondern deutlich belastet.

Die neuen Hinzurechnungsregelungen bei der Gewerbesteuer verstoßen gegen die geltenden Prinzipien der Steuergerechtigkeit im Sinne einer Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit, denn auch wenn ein Unternehmer keinen Gewinn macht, erhöhen seine Pachtzahlungen die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage. Das kann zu einer Existenz vernichtenden Substanzbesteuerung führen.

Grundsätzlich in die richtige Richtung

Vergleich Anzahl der Unternehmen mit Mehr-/MinderbelastungDas Ziel der Reform, Unternehmen steuerlich zu entlasten, ging grundsätzlich in die richtige Richtung. Und keine Frage: Auch im Gastgewerbe gab es Gewinner durch die neuen Regelungen. Allerdings war auch die Zahl der Verlierer groß – zu groß. Der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) hatten vor dem Inkrafttreten immer wieder davor gewarnt, dass durch geänderte Hinzurechnungsregelungen von Mieten, Pachten und Leasingraten bei der Gewerbesteuer tausende Gastronomen und Hoteliers deutlich belastet werden. Dazu haben die beiden Verbände qualifizierte und eindeutige Berechnungen vorgelegt. Eine bei der Unternehmensberatung Ernst & Young in Auftrag gegebene Studie bestätigt, dass viele Unternehmen von einer Steuermehrbelastung bis hin zur Verdopplung der Steuerquote betroffen sind.

Eine kurzfristige Minikorrektur der Reform zeigte, dass die Politiker das Problem durchaus erkannt haben: Von den zu zahlenden Mieten und Pachten für die Restaurants und Hotels werden nun nicht mehr 75 sondern nur noch 65 Prozent der Summe als so genannter rechnerischer Finanzierungsanteil bewertet. Davon wird ein Freibetrag von 100.000 Euro in Abzug gebracht. Von der verbleibenden Summe werden 25 Prozent der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage hinzugerechnet. Doch diese Korrektur kann die Branche nicht zufrieden stellen.

Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten weiter senken!
Der rechnerische Finanzierungsanteil von Mieten und Pachten muss nach Ansicht des DEHOGA auf ein realistisches Maß von maximal 25 Prozent statt der jetzt geltenden 65 Prozent gesenkt werden.

Freibetrag anheben!
Zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen fordert der DEHOGA, den Freibetrag von derzeit 100.000 auf mindestens 200.000 Euro anzuheben.

Gastgewerbe entlasten, nicht belasten!
Aufgrund der im Gastgewerbe üblichen hohen Mieten und Pachten sind Pachtbetriebe hier überproportional hart betroffen. Dies gilt insbesondere für die Innenstadtlagen. Die Beibehaltung der Regelungen würde zur weiteren Verödung der Innenstädte führen, wenn die Betriebe dort zu stark von den steuerlichen Neuregelungen belastet und damit die Innenstadtstandorte aus wirtschaftlicher Sicht des Gastgewerbes an Attraktivität verlieren würden.

Nach intensiver Lobbyarbeit des DEHOGA Bundesverbandes und des Hotelverbands Deutschland (IHA) gegenüber den zuständigen Politikern des Deutschen Bundestages konnte erreicht werden, dass sich die Abgeordneten erneut mit dem Unternehmenssteuergesetz befassen werden, wenn sich die befürchteten steuerlichen Mehrbelastungen tatsächlich bewahrheiten. Gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) wird der DEHOGA nicht nachlassen, die dringend notwendigen Korrekturen einzufordern.