Unternehmensfinanzierung im Mittelstand sichern

Mit der Veröffentlichung ihrer Vorschläge zur Umsetzung von Basel III am 20. Juli 2011 geht die Europäische Kommission neue Wege. Waren die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalvorschriften bisher in einer Richtlinie geregelt, soll dies künftig im Rahmen einer Verordnung geschehen. Vorgesehen ist eine deutliche Verschärfung der qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Eigenkapital der Kreditinstitute. Im europäischen Recht bisher unbekannte Kennzahlen, wie Verschuldungsquoten oder Liquiditätspuffer, sollen zusätzlich eingeführt werden.

Die Europäische Kommission verfolgt damit das nachvollziehbare Ziel, die Kreditwirtschaft auf ein stabileres Fundament zu stellen, um so die Krisenwahrscheinlichkeiten wie auch die Krisenanfälligkeiten der einzelnen Kreditinstitute in der Europäischen Union zu reduzieren. Denn nur Volkswirtschaften mit einem gesunden Finanzsystem können auf Dauer ihre Wachstumsmöglichkeiten realisieren.

Bei der Umsetzung von Basel III sollte aber nicht ein Mehr an Regulierung im Vordergrund stehen, sondern eine bessere Regulierung, die eine Anreizwirkung für ein nachhaltiges Bankgeschäft und damit verstärkt die Unternehmensfinanzierung im Blick hat. Dazu gehört auch, dass bei der Umsetzung von Basel III die Besonderheiten regional tätiger Retailinstitute, zu denen insbesondere die Sparkassen und Genossenschaftsbanken zählen, angemessen berücksichtigt werden.

Und gerade hierin besteht bei der Umsetzung von Basel III in europäisches Recht deutlicher Nachbesserungsbedarf. Denn die aktuell diskutierten Neuregelungen drohen die Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe an den deutschen Mittelstand negativ beeinflussen.

Damit eine stärkere Finanzmarktregulierung nicht zu Lasten der Mittelstandsfinanzierung geht, fordern die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand (AG Mittelstand) organisierten Vertreter der kreditnehmenden sowie kreditgebenden Wirtschaft die Berücksichtigung verschiedener Punkte, die HIER in einem PDF-Dokument zusammengefasst sind.