Urheberrecht

Rechtliche Einordnung
Das Urheberrechtsgesetz gibt jedem Urheber eines künstlerischen Werkes das Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Will ein Dritter das Werk gewerblich nutzen, so muss er hierzu die Einwilligung des Urhebers einholen. Da es den Urhebern praktisch nicht möglich ist, ihre Urherberrechte einzeln zu vertreten, haben sie nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz die Möglichkeit, ihre Rechte und Ansprüche durch Verwertungsgesellschaften geltend machen zu lassen. Aus den gleichen Gründen haben sich auf der anderen Seite die Musiknutzer zur Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) zusammengeschlossen. Als einer der größten Vertreter von Musiknutzern ist der DEHOGA Bundesverband Mitglied im BVMV.

GEMA und Bundesvereinigung der Musikveranstalter
In der Mehrzahl der Cafés, Restaurants, Hotels etc. wird Musik gespielt, läuft das Radio oder der Fernseher. Die GEMA vertritt in Deutschland die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte der Komponisten, Musiker oder Verleger, die bei ihr Mitglied sind. Damit ist sie die für das Gastgewerbe bedeutendste Verwertungsgesellschaft für musikalische Werke. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter verhandelt mit der GEMA die Höhe der einschlägigen Tarife und schließt entsprechende Rahmenverträge ab. Den Mitgliedern des DEHOGA wird aufgrund des bestehenden Rahmenvertrages ein Rabatt von 20 Prozent auf alle GEMA-Gebühren eingeräumt.

Mitgliederstruktur
Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter sind

  • der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband),
  • der Internationale Fachverband Show- und Unterhaltungskunst e.V. (IFSU),
  • der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA),
  • der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC),
  • der Allgemeine Deutsche Tanzlehrerverband e.V. (ADTV),
  • der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE),
  • die Tanzschulinhabervereinigung im ADTV e.V. (TSIV),
  • die MUZAK Funktionelle Musik GmbH und
  • die INTERHOGA GmbH.


Seine Repräsentanz hat der BVMV seit 1981 in der Geschäftsstelle des DEHOGA Bundesverbandes. Bei der letzten Wahl im Mai 2006 wurden die Vorstandsmitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, Ernst Fischer vom DEHOGA Bundesverband als Vorsitzender sowie Wolfgang Steuer vom TSIV und Dieter Licht vom HDE als stellvertretende Vorsitzende, wieder gewählt. Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Musikveranstalter sind Ingrid Hartges und Rechtsanwalt Stephan Büttner.

Aktuelle Sachlage
Die Verwertungsgesellschaften in Deutschland befinden sich in einer wettbewerbsfreien Situation. Jeder, der die entsprechenden Urheber- oder Leistungsschutzrechte nutzen will, muss mit der entsprechenden Verwertungsgesellschaft einen Nutzungsvertrag schließen. Auch innerhalb der Europäischen Union ist ein Wettbewerb zwischen nationalen Verwertungsgesellschaften nicht gegeben. Der Gastronom oder Hotelier wird an seine jeweils nationale Verwertungsgesellschaft verwiesen.
Gegen diese Rechtslage wehrt sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter, indem sie in Berlin und Brüssel einen freien Wettbewerb zwischen den urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften fordert. Sie steht dabei in engen Kontakt zu anderen Nutzervereinigungen, wie zum Beispiel dem Veranstalterverband in Österreich.

Die Steuer- und Abgabenlast hat für das Gastgewerbe einen Höchststand erreicht, der von den Betrieben kaum noch zu schultern ist. Hierzu tragen auch die ständigen Steigerungen der Vergütungssätze für die Musiknutzung bei.
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter fordert die Zulassung von Wettbewerb sowie mehr Aufsicht und Kontrolle über die Verwertungsgesellschaften und sorgfältige Prüfung der von den Verwertungsgesellschaften einseitig festgelegten Tarife. Die Tarife müssen angemessen sein und ihre Erhöhung muss sich an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und an der wirtschaftlichen Nutzung der musikalischen Urheberrechte orientieren.

Im Dialog mit der GEMA
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter steht zusammen mit dem DEHOGA Bundesverband im ständigen Dialog mit der größten Verwertungsgesellschaft in Deutschland, der GEMA. In zahlreichen konstruktiven Gesprächen und hart geführten Tarifverhandlungen konnten unverhältnismäßig hohe Forderungen abgewehrt sowie vertretbare Lösungen zu Gunsten der Musiknutzer in Hotellerie und Gastronomie erzielt werden. Der DEHOGA wies in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Nutzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten auch in Zukunft bezahlbar bleiben müsse.