
Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter arbeiteten auf der Basis eines Rahmenvertrages von 1957. Nach der Kündigung dieses Rahmenvertrages durch die GEMA werden nunmehr nur noch Verträge über den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen. Alle mit der GEMA vereinbarten Tarifpositionen erhöhten sich zum 1. Januar 2007 um 1,05 Prozent. Hinzu kamen Modifizierungen in einzelnen Tarifen, die zu weiteren Kostensteigerungen führen können.
In den sehr harten Verhandlungsrunden in 2009 konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter zahlreiche kostenträchtige Forderungen der GEMA erfolgreich abwehren und somit einen moderaten Tarifabschluss erzielen, der insbesondere der wirtschaftlichen Situation im Gastgewerbe Rechnung trägt. Es kommt daher ab dem 1. Januar 2010 nur zu einer Erhöhung um 0,5 Prozent aller vereinbarten Tarifpositionen.
GEMA-Hotelsendetarif WR-S 1 seit 1. Januar 1998
Die GEMA erhebt seit dem 1. Januar 1998 für die Weiterleitung von Funksendungen mittels Verteileranlagen in Hotels, Pensionen, Gasthöfen etc. einen zusätzlichen, vollkommen neuen Tarif. Rechtsgrundlage ist das in §§ 20, 20 b Urheberrechtsgesetz festgelegte Senderecht. Es geht hier also nicht um die Wiedergabe, sondern um das Senderecht, d.h. die Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, Tonträgern, Bildtonträgern etc. mittels Verteileranlagen auf Hotelzimmer. In harten Tarifverhandlungen mit der GEMA konnte der ursprünglich geforderte Vergütungssatz von 6,24 Euro auf 3,84 Euro pro Jahr und Hotelzimmer gesenkt werden. Auch das von der GEMA angedrohte rückwirkende Inkasso ab dem 1. Januar 1994 konnte verhindert werden. Seit 1. Januar 2007 beträgt der Vergütungssatz 4,35 Euro pro Jahr und Hotelzimmer.
Modifikation des Tarifes R (Radio) seit 1. Januar 2007
Bereits im Jahr 2003 konnte die Bundesvereinigung nach zähen Tarifverhandlungen die von der GEMA geforderte Anpassung des Radiotarifes für Gaststätten etc. an den Tonträgertarif über einen Zeitraum von fünf Jahren strecken. Seit dem 1. Januar 2007 steht folglich die vierte Erhöhung von circa 20 Euro auf 146,90 Euro pro Jahr für Räume bis 100 m² an. Für Betriebe über 100 m² ergibt sich eine Erhöhung des Radiotarifes auf 168,20 Euro.
Grundstruktur der GEMA-Tarife
Die Grundstruktur der GEMA-Tarife für die verschiedenen Nutzungsarten ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung:
Außer mit der GEMA bestehen weitere Rahmenverträge mit der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) und der GÜFA (Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten), der VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort), der ZWF (Zentralstelle zur Wiedergabe von Fernsehsendungen) und der VG Media (Verwertungsgesellschaft Media).
GEMA-Handbuch
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter gibt zusammen mit der GEMA aus informationspolitischen Gründen ein GEMA-Handbuch heraus. Das Handbuch soll den Mitgliedern der Bundesvereinigung, den Musikveranstaltern, den GEMA-Bezirksdirektionen und -Außenstellen die Anwendung der Tarife bzw. die Überprüfung der Verträge und Rechnungen erleichtern. In schwierigen Einzelfällen ist grundsätzlich die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes zur Beratung hinzuzuziehen. Mitglieder können das GEMA-Handbuch 2010 über den jeweiligen DEHOGA-Landesverband beziehen.