GEMA mit Tarifreform gescheitert – Schiedsstelle sieht Verstoß gegen Urheber- und Kartellrecht

Bestehende Tarifstrukturen bleiben weitestgehend erhalten – dennoch teilweise deutliche Erhöhungen

(Berlin, 18. April 2013) Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt der GEMA-Tarifreform eine klare Absage. Die Tarifreform stelle „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, da Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurden. Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften. Die von der GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete die Schiedsstelle als „nicht angemessen“ und „überhöht“. Die Mehrzahl der im Streit stehenden Tarife bleibt völlig unverändert.

Die GEMA forderte Anfang 2012 eine umfassende Tarifreform, nach der aus elf bestehenden Tarifen nur noch zwei neue Tarife übrig bleiben sollten. Hiernach drohten vielen tausend Musikveranstaltern deutliche, zum Teil existenzgefährdende Erhöhungen, z.B. Discotheken durchschnittlich 500 Prozent, Musikkneipen sogar bis zu 2.000 Prozent. Auch diesen „Mondtarifen“ hat die Schiedsstelle eine klare Absage erteilt.

Mit gemischten Gefühlen nimmt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter die nun vorliegende, fast 70 Seiten umfassende Schiedsstellenentscheidung zur Kenntnis. „So sehr wir uns über die Beibehaltung der bisherigen Strukturen, über sieben völlig unangetastete Tarife und über Entlastungen kleiner Veranstaltungen freuen, sind wir doch sehr verwundert über die zum Teil sehr deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter.

Die Schiedsstelle folgte in wesentlichen Punkten der Argumentation der Bundesvereinigung der Musikveranstalter, die die bestehenden Strukturen für sachgerecht, nachvollziehbar und angemessen hält. Denn die elf unterschiedlichen Tarife sorgten in der Vergangenheit für ein hohes Maß an Einzelfallgerechtigkeit. Dies wird nun auch in der Zukunft so bleiben.

Auch der Versuch der GEMA, Gesamtverträge über die neuen Tarife mit anderen Organisationen, wie z.B. mit den Schützen, den Karnevalisten und weiteren kleinen Verbänden zu schließen, um so die Tarifreform durchzusetzen, scheiterte. Diese Vertragsabschlüsse stellen kein Indiz für die Angemessenheit der GEMA-Tarifreform dar, urteilte die Schiedsstelle.

Ergebnisse im Detail

Die Tarife für Varietébetriebe, Stadt- und Straßenfeste, Kleinkunstbühnen,  Wortkabaretts, regelmäßige Musikaufführungen mit Musikern ohne Tanz, Musikaufführungen mit Musikern in Tanzlokalen und Musikwiedergaben mittels Tonträger in Table-Dance-Lokalen bleiben in ihrer Tarifstruktur und -höhe völlig unverändert.

Auch die Tarife UV-K I und M-U I für Einzelveranstaltungen mit Live- oder mit Tonträgermusik halten an den grundsätzlichen Tarifparametern (qm und Eintrittsgeld) fest. Diese werden nun ohne Zwischenstufen in 100 qm- und Ein-Euro-Schritten unterteilt. Allerdings hält die Schiedsstelle hier eine Linearisierung der Tarifsätze für sachgerecht.

Das hat zur Folge, dass sich vor allem Veranstaltungen in großen Räumen (z.B. 1.000-2.000 qm) und mit hohem, für die GEMA-Berechnung  „relevantem“  Eintrittsgeld (z.B. 20-50 Euro) um 80 bis 390 Prozent verteuern. Hinzu kämen Zeitzuschläge für über acht Stunden hinaus gehende Veranstaltungen.

Andererseits werden die GEMA-Gebühren für die überwiegende Anzahl kleiner Veranstaltungen in Räumen bis ca. 1.000 qm und einem Eintrittsgeld von bis zu 10 Euro um teilweise bis zu 49 Prozent günstiger.

Im Hinblick auf die am stärksten von der beabsichtigten GEMA-Tarifreform betroffenen Musikkneipen, Clubs und Discotheken konnten zahlreiche, von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter vorgetragene Sachargumente überzeugen. So hält die Schiedsstelle dann auch an der  bewährten, pauschalierten Regelung fest, gestaltet jedoch die Unterteilung nach Öffnungstagen neu (bisher: bis 16/über 16 Öffnungstage, zukünftig: bis 12, bis 18, bis 24, über 24 Öffnungstage).

Das über drei Euro (bei Musikkneipen) bzw. sechs Euro (bei Discotheken) hinausgehende Eintrittsgeld soll nun bei der Tarifberechnung berücksichtigt und mit entsprechenden Zuschlägen (13 Prozent je weitere ein Euro bei Musikkneipen bzw. 20 Prozent je weitere drei Euro bei Discotheken) belegt werden.

Wenn dieser  Einigungsvorschlag umgesetzt werden würde, dann käme es für die Musiknutzung in Musikkneipen je nach Anzahl der „relevanten“ Öffnungstage zu Erhöhungen zwischen 30 bis 100 Prozent zuzüglich etwaiger Eintrittsgeldzuschläge. Für das Segment der Clubs und Discotheken mit bis zu sechs Euro Eintrittsgeld würden sich je nach Anzahl der Öffnungstage Steigerungen zwischen 45 bis 100 Prozent ergeben zuzüglich etwaiger Eintrittsgeldzuschläge. Zur Markteinführung wären Nachlässe für einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen.

Preissteigerungen nicht nachvollziehbar

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und ihre Mitgliedsverbände, wie z.B. der DEHOGA, halten diese von der Schiedsstelle vorgenommenen Erhöhungen der seit Jahrzehnten im Markt durchgesetzten Tarife, die im Übrigen jährlich der allgemeinen Preisentwicklung angepasst wurden, für nicht nachvollziehbar und unangemessen.

Sie wird daher den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle sehr sorgfältig analysieren und prüfen, ob der weitere Rechtsweg zum OLG München und zum Bundesgerichtshof beschritten werden sollte. Ausschlaggebend werden hierbei sicherlich auch die in Kürze beginnenden Tarifverhandlungen mit der GEMA sein, in denen im Lichte der Schiedsstellenentscheidung  eine gemeinsame vertragliche Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 gesucht wird. Die mit der GEMA für das Jahr 2013 getroffene Übergangsregelung bleibt weiterhin bestehen.

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Die Schiedsstellenentscheidung macht deutlich, dass dringender, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Eine derartige Vorgehensweise der GEMA könnte sich jederzeit wiederholen. Während tausende Kulturbetriebe in Deutschland monatelang um ihre Existenz bangen mussten, bedurfte es für die Schiedsstelle nur wenige Sätze um auszudrücken, dass die Tarifreform insgesamt einen offensichtlichen Verstoß gegen geltendes Recht bedeutet. Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert, strengere Spielregeln für die monopolistischen Verwertungsgesellschaften einzuführen.

Zusätzlich bedarf es einer effektiven und transparenten staatlichen Aufsicht, die gesetzlich verpflichtet ist, die Angemessenheit der Tarife zu prüfen und erforderlichenfalls ihre Veröffentlichung und/oder Anwendung zu untersagen, ohne dass es eines kostenintensiven Schiedsstellen- bzw. Gerichtsprozesses bedarf.

  Mehr zum Thema:

  Pressestimmen

  DEHOGA-Schreiben an die Politik



GEMA-Tarifreform für 2013 ausgesetzt

  • Bundesvereinigung der Musikveranstalter verständigt sich mit GEMA auf Übergangsregelung für 2013
  • Existenzgefährdende Gebührenerhöhungen erfolgreich verhindert
  • Planungs- und Rechtssicherheit erreicht

(Berlin, 20. Dezember 2012) Tausende Betreiber von Clubs, Diskotheken und Musikkneipen können aufatmen: Nach einem beispiellosen über Monate andauernden Verhandlungsmarathon über die GEMA-Tarifreform konnte die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erreichen, dass die GEMA auf eine Durchsetzung der im April veröffentlichten Tarife verzichtet. Damit können alle Veranstaltungen, u.a. in Clubs, Discotheken, Musikkneipen, Hotels- und Gaststätten, Tanzschulen, Varietébetrieben, Hallenbetrieben sowie auf Stadt- und Straßenfesten für 2013 auf der Basis der bewährten Alttarife  geplant und durchgeführt werden. DEHOGA-Präsident und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter Ernst Fischer: „Mit dieser Lösung ist zumindest für 2013 die Zeit der existenziellen Ängste vieler Veranstalter beendet.“

Dafür musste die Bundesvereinigung der Musikveranstalter der GEMA einen Zuschlag für alle Veranstaltungen in Höhe von fünf Prozent für 2013 zugestehen. Für Discotheken und Clubs wird ab den 1. April 2013 nochmals ein weiterer Zuschlag von zehn Prozent fällig. Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt.

Zur Klarstellung: Bei der nunmehr erzielten Kompromisslösung handelt es sich um eine Übergangsregelung für das Jahr 2013 ohne Präjudiz für die Folgejahre. So ist auch ausgeschlossen, dass seitens der GEMA für das Jahr 2013 Nachforderungen geltend gemacht werden.

In der gestrigen Anhörung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes erfuhren die Beteiligten, dass voraussichtlich im April 2013 mit einem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle zu rechnen ist. Die Parteien haben dann die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des Schiedsstellenspruchs eine tarifliche Neuregelung für 2014 zu finden.

Bezüglich der nicht vom Streit erfassten Tarife für Hintergrund- und Tonträgermusik, Radio und Fernsehwiedergabe etc. verständigte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit der GEMA auf eine Erhöhung von 2,2 Prozent ab 1. Januar 2013.

Ernst Fischer: „Die Mitglieder der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wie auch des DEHOGA dürfen versichert sein, dass wir unabhängig von dieser vertraglichen Vereinbarung mit der GEMA für das Jahr 2013 nicht nachlassen werden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf anzumahnen. Einseitig veröffentlichte Tarife – zumal wenn sie mit existenzgefährdenden Erhöhungen einhergehen – dürfen erst dann zur Anwendung kommen, wenn die ordentlichen Gerichte rechtskräftig über die Angemessenheit der Tarife entschieden haben.“

DOWNLOAD der Pressemitteilung


Die ursprünglich geplante Tarifreform:


GEMA missbraucht Monopolstellung

Die von der GEMA geplante Strukturveränderung verunsichert die Musikveranstalter in Deutschland – insbesondere Clubs, Discotheken und Musikkneipen aber auch Hotellerie und Gastronomie insgesamt – da sie zum Teil exorbitante, existenzbedrohende Gebührenerhöhungen zu fürchten haben. Betroffen von der Reform sind alle Veranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgermusik in Verbindung z.B. mit Tanz oder mit einem Essen. 

Die GEMA behauptet, Musikveranstaltungen auf kleiner Fläche, mit geringem oder keinem Eintrittsgeld, werden durch die neue Tarifstrukturreform entlastet. Sie behauptet, durch die Streichung von 11 Tarifen wird alles einfacher und gerechter.

Für Clubbetreiber und Discothekenunternehmer liegen die Erhöhungen jedoch bei durchschnittlich 400 bis 600 Prozent, für Musikkneipen würden die neuen Tarife sogar Verteuerungen von 1.000 bis über 3.500 Prozent mit sich bringen. Das ist definitiv nicht bezahlbar.

Aber auch Veranstaltungen in der Gastronomie mit Livemusik oder mit Tonträgermusik in kleinen Veranstaltungsräumen und ohne Eintritt sind entgegen den Äußerungen der GEMA von der Strukturreform betroffen. So erhöhen sich die GEMA-Gebühren zum Beispiel für eine Veranstaltung in einem Raum bis 130 qm und ohne Eintritt mit Livemusik von 20:00 bis 1:30 Uhr um 230 Prozent, eine Veranstaltung mit Tonträger/Laptop auf 130 qm ohne Eintritt von 20:00 bis 1:30 Uhr um 181 Prozent (s.a. Beispielrechnungen).

Unter dem Vorwand, alles einfacher und gerechter zu gestalten, will die GEMA offensichtlich ihre monopolistische und marktbeherrschende Stellung missbrauchen, um auf willkür­liche Art und Weise exorbitante und existenzgefährdende Tariferhöhungen im Markt durchzusetzen.

Der DEHOGA wird sich mit allen rechtlichen, politischen und öffentlichkeitswirksamen Mitteln hiergegen zur Wehr setzen.

Pressestimmen


GEMA-Tarifrechner


Das DEHOGA-Schreiben an die Politik nebst Anlagen zur Ihrer Information!


Die geplanten GEMA-Tarife


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