Nichtraucherschutz
Entwicklung der Nichtraucherschutzgesetze in den Bundesländern
Der DEHOGA Bundesverband hat sich immer gegen ein generelles gesetzliches Rauchverbot für die Gastronomie in Deutschland ausgesprochen. Wo man sich freiwillig aufhält, sollte es bei freiwilligen Lösungen bleiben. Diese Auffassung hat bekanntermaßen keine politische Mehrheit gefunden.
Seit 1. Juli 2008 gilt in allen Bundesländern ein gesetzliches Rauchverbot für die Gastronomie. Die Regelungen zum Rauchverbot beziehen sich auf Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes einschließlich Strauß- und Besenwirtschaften. Verboten ist das Rauchen „in umschlossenen Räumen der Schank- und Speisewirtschaften", also nicht in der Außengastronomie. Abweichend vom grundsätzlichen Rauchverbot in der Gastronomie ist in allen Bundesländern – bis auf Bayern – die Einrichtung von separaten Rauchernebenräumen gestattet. | | Frage-und-Antwort-Katalog Der DEHOGA Bundesverband und seine Landesverbände sehen es als ihre Aufgabe an, Gastronomen und Hoteliers beratend zur Seite zu stehen. Daher hat der DEHOGA Bundesverband einen Frage-und-Antwort-Katalog (Stand: 9. Dezember 2008) erarbeitet, der ausführliche Antworten auf viele praxisrelevante Fragen zu den Nichtraucherschutzgesetzen in den Bundesländern gibt. DOWNLOAD des Kataloges |
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Urteil des Bundesverfassungsgericht
Das generelle Rauchverbot für kleine Kneipen und Bars wurde am 30. Juli 2008 gekippt. Das Bundesverfassungsgericht hat über die vom DEHOGA unterstützten Verfassungsbeschwerden in Sachen Rauchverbot von Betreibern von Einraumgaststätten und Discotheken entschieden. Bis zu einer Neuregelung der Landesnichtraucherschutzgesetze bis 31. Dezember 2009 dürfen die Betreiber von Einraumbetrieben
- mit weniger als 75 Quadratmetern
- die keine zubereiteten Speisen anbieten
- die Gäste erst ab 18 Jahren einlassen
- und sich entsprechend kennzeichnen
selbst entscheiden, ob sie einen Raucher- oder Nichtraucherbetrieb führen wollen. Das Karlsruher Urteil ließ viele Inhaber und Betreiber von Kneipen oder Bars aufatmen, die typischerweise keine Möglichkeit hatten, einen Raucherraum einzurichten. Das generelle Rauchverbot war für viele dieser Betriebe zur Existenzfrage geworden. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht in deutlicher Klarheit aufgezeigt, wie ein Nichtraucherschutzgesetz mit Ausnahmen verfassungskonform und im Interesse aller Beteiligten vernünftig gestaltet werden kann. Mit dem Richterspruch in Karlsruhe ist nun die Existenz der kleinen Betriebe gesichert. Ein generelles Rauchverbot ist vom Tisch. Relative Rauchverbote mit separater Raum- und Eckkneipenlösung sind die Praxis.
| | FAQs Urteil des Bundesverfassungsgerichts Aktuelle Fragen und Antworten rund um das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 30. Juli 2008. DOWNLOAD der FAQs |
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Synopse zum aktuellen Gesetzgebungsstand
Der DEHOGA Bundesverband hat eine Synopse zum aktuellen Gesetzgebungsstand in den jeweiligen Bundesländern, zu den Geltungsbereichen und Inhalten der Nichtraucherschutzgesetze erarbeitet. Stand der Synopse: 29. Januar 2010 | | Synopse zum Gesetzgebungsstand Die Synopse zum aktuellen Gesetzgebungsstand in den jeweiligen Bundesländern, zu den Geltungsbereichen und Inhalten. DOWNLOAD der Synopse |
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Sollten sich Fragen ergeben oder Sie Ergänzungen und Anregungen haben, so zögern Sie nicht, den DEHOGA Bundesverband in Berlin zu kontaktieren. Sie erreichen uns unter: Fon 030/72 62 52-0 bzw. info@dehoga.de.Oder Sie wenden sich direkt an Ihren DEHOGA-Landesverband vor Ort.
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