
Aufklärung statt Aktionismus
Immer wieder werden auf nationaler und europäischer Ebene Maßnahmen gegen die angebliche „Volksdroge Alkohol“ diskutiert. Sehr weitgehende und in ihrer tatsächlichen Wirkung völlig unklare Restriktionen wie Steuererhöhungen auf alle alkoholischen Getränke mit dem Ziel der Verteuerung, umfassende Werbe-, Sponsoring- und Verkaufsverbote sowie eine Senkung der Promillegrenze gehören dazu und sind aktuell noch nicht vom Tisch.
Konzentration auf Bekämpfung von Missbrauch
Der im laufenden Jahr vorgelegte Entwurf der Drogenbeauftragten der Bundesregierung für ein Nationales Aktionsprogramm zur Alkoholprävention bekennt sich zu einer Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs und des riskanten Konsums. Gleichwohl enthält er aber Ansätze, die nicht auf diesen problematischen Konsum, sondern auf eine generelle Reduzierung des Pro-Kopf-Verbrauchs abzielen. Dies kann jedoch nicht die richtige Strategie sein, denn der durchschnittliche Alkoholkonsum Erwachsener wie Jugendlicher sinkt schon seit Jahren, während missbräuchliches Verhalten Einzelner (Alkohol im Straßenverkehr und in der Schwangerschaft oder Rauschtrinken) nicht weniger wird. Weitere Verbote und höhere Steuern belasten Unternehmen und Bürger, ohne dass daraus eine verbesserte Alkoholprävention bei den Problemgruppen resultiert.
Hilfen statt Verbote
Einen Schwerpunkt der Diskussion bildet der Alkoholkonsum Jugendlicher. Ohne Frage gibt es zu viele Jugendliche, die zu früh oder übermäßig Alkohol konsumieren. Die klaren Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sind dazu da, dies zu verhindern. Daher unterstützt der DEHOGA seit Jahren aktiv Projekte wie die Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Jugendschutz –Wir halten uns daran!“ oder die „Schulungsinitiative Jugendschutz“ des Bundesverbandes der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure, die Gastronomen, Hoteliers, deren Mitarbeiter und Auszubildende über Jugendschutz informieren und dessen Einhaltung fest in der Branche verankern. Denn die Umsetzung und Kontrolle der bestehenden Gesetze ist der Erfolg versprechende Weg, um schwarzen Schafen das Handwerk zu legen.
Kontrolle und Vollzug von Gesetzen ist das eine. Noch wichtiger ist aber eine breite gesellschaftliche Diskussion über verantwortlichen und aufgeklärten Konsum von Lebens- und Genussmitteln. Das gilt für Erwachsene und insbesondere für Jugendliche. Denn eines ist klar: Der Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen findet – wie das sogenannte „Vorglühen“ zeigt – in der Regel nicht in der konzessionierten Gastronomie statt. Hier sind Eltern, Lehrer, Ausbilder, Vereinstrainer, Jugendgruppen sowie Party und Festveranstalter gefordert. Sie müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst werden, ihre Fürsorge- und Aufsichtspflichten ernst nehmen und ihre Kinder, Schüler und Auszubildenden auf die Risiken, die ein verfrühter oder hemmungsloser Konsum von Alkohol birgt, aufmerksam machen. Denn Jugendschutz geht alle an!
Probleme an der Wurzel anpacken
Steuererhöhungen, Verkaufs- und Verzehrverbote oder Werbeverbote stellen reinen Aktionismus dar und sind nicht geeignet, Alkoholmissbrauch zu reduzieren. Gleiches gilt für die Idee einer „Zertifizierung verantwortlicher Einzelhändler“, die dafür verliehen werden soll, dass sich ein Einzelhändler oder Gastronom an geltende Gesetze hält. Eine solche Zertifizierung ist überflüssig, wettbewerbsverzerrend und kostentreibend. Schließlich gibt es auch kein „Gütesiegel“ dafür, dass ein Unternehmen seine Steuern zahlt. Gesetze in Sachen Jugendschutz dauerhaft zu kontrollieren und durchzusetzen, ist Aufgabe der kommunalen Ordnungsbehörden und nicht von Zertifizierungsinstituten, deren Bewertungen immer nur eine Momentaufnahme liefern könnten.
Alkoholbedingte Verkehrsunfälle geschehen weit überwiegend mit relativ hohen Blutalkoholwerten. Lediglich bei fünf Prozent der Unfälle mit Personenschaden wird ein Wert unter 0,5 Promille festgestellt. Dies zeigt überdeutlich, dass eine Verschärfung der Promillegrenze nicht geeignet ist, gefährliche Trunkenheitsfahrten zu verhindern. Vielmehr kommt es auf Information und Aufklärung bei der Fahrausbildung und auf den Gesetzesvollzug an.
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