
Unternehmensberatungen und Existenzgründungsberatungen im Gastgewerbe werden vom Bund gefördert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland geleistet. Die Bezuschussung des Bundes wird für kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes gewährt, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Als Hilfe zur Selbsthilfe schafft diese Förderung die bestmöglichen Voraussetzungen für einen aktiven Leistungswettbewerb der Gastronomen.
Der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" bei der INTERHOGA obliegt die Betreuung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Unternehmensberatung. Die Leitstelle agiert überregional und unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft.
Die "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes"
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinien insgesamt Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen gewährt werden.Für mehrere zeitlich und thematisch voneinander getrennte und in sich abgeschlossene
Detaillierte Informationen über die notwendigen Voraussetzungen für eine mögliche finanzielle Förderung sowie einzuhaltende Richtlinien und Abgabetermine der Förderanträge finden Sie unter www.interhoga.de/foerderung.
Hier haben Sie die Möglichkeit, die geltenden Förderrichtlinien sowie umfassende Informationsmaterialien rund um die Antragstellung herunterzuladen.
Kontakt:
INTERHOGA GmbH
Frau Kerstin Falk
Karlplatz 7
10117 Berlin
Fon: 030 / 5900 99 853
Fax 030 / 5900 99 851
E-Mail: falk@interhoga.de
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