
Unternehmensberatungen und Existenzgründungsberatungen im Gastgewerbe werden vom Bund gefördert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Mittelstandes in Deutschland geleistet. Die Bezuschussung des Bundes wird für kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes gewährt, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Als Hilfe zur Selbsthilfe schafft diese Förderung die bestmöglichen Voraussetzungen für einen aktiven Leistungswettbewerb der Gastronomen.
Der "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes" bei der INTERHOGA obliegt die Betreuung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Unternehmensberatung. Die Leitstelle agiert überregional und unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft.
Die "Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes"
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien mehrere allgemeine, spezielle und besondere Beratungen gefördert werden, die in sich abgeschlossen und thematisch eindeutig voneinander getrennt sind.
Der Zuschuss beträgt pro Beratung für Antragsteller aus dem Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50 Prozent, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75 Prozent der Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 Euro. Pro Beratungsart (allgemeine, spezielle, besondere Beratungen) gilt der Förderhöchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro.
Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Beratungsthemen und notwendigen Voraussetzungen, Einreichungsfrist des Antrages sowie die geltende Richtlinie finden Sie unter www.interhoga.de/foerderung.
Kontakt:
INTERHOGA GmbH
Frau Kerstin Falk
Karlplatz 7
10117 Berlin
Fon: 030 / 5900 99 853
Fax 030 / 5900 99 851
E-Mail: falk@interhoga.de
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