Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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2,0 Millionen Menschen arbeiten im Gastgewerbe. Diese starke Zahl umfasst alle Lohn- und Gehaltsempfänger, aber auch die tätigen Inhaber und deren mithelfende Familienangehörige. Die Mehrheit arbeitet in der speisengeprägten Gastronomie, sprich in Restaurants, Wirtshäusern, Cafés, Bistros und Imbissstuben.
Die Corona-Pandemie mit insgesamt neun Monaten Lockdown hat den auf Hochtouren laufenden gastgewerblichen Jobmotor mit voller Wucht getroffen. Von 2009 bis 2019 hatte das Gastgewerbe 300.000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Das entsprach einem Plus von 35,9 Prozent und lag damit deutlich über dem Zuwachs in der Gesamtwirtschaft (21,0 %). Diese Zahlen belegen die Bedeutung des Gastgewerbes als wichtigen Jobmotor.
Durch die Schließungen und Auflagen während der Corona-Pandemie verzeichnete die Branche massive Beschäftigungsrückgänge: Hunderttausende waren von Kurzarbeit und Existenzängsten betroffen. Mit Dauer der Pandemie stieg die Fluktuation bzw. Abwanderung in andere Branchen.
Erfreulich ist, das seit dem Ende der Corona-Einschränkungen viele während der Krise abgewanderte Beschäftigte zurückgekehrt sind. Seit März 2022 verzeichnet die Branche wieder stabil über eine Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Im September 2022 meldete die Bundesagentur für Arbeit 1.082.200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie. Im Vergleich zum September 2019 entspricht das einem Minus von 3,4%. Auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Mai 2021 betrug der Rückgang 14,5%. Ein Zeichen dafür, dass wieder mehr Menschen im Gastgewerbe ihre Zukunft sehen.
Aktuelle Daten zur Beschäftigung finden Sie im aktuellen DEHOGA-Zahlenspiegel.
Bei allen arbeitsmarktpolitisch relevanten Entscheidungen muss gelten: Vorfahrt für Arbeit! Zur Schaffung von mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Hotellerie und Gastronomie ist es vor allem wichtig, die Zugänge offen und die Hürden niedrig zu halten. Flexible Beschäftigungsformen sind nicht per se „prekär“ und stellen keine Bedrohung für „Normalarbeitsverhältnisse“ dar, sondern ergänzen diese und kommen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und dem Arbeitsmarkt zugute.
Zuständiges Gremium für die Bereiche Arbeitsmarkt und Tarifpolitik, Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht beim DEHOGA ist der Bundesausschuss für Arbeitsmarkt- und Tarifpolitik. Er ist mit Sachverständigen aus den Mitgliedsverbänden und Fachabteilungen besetzt und garantiert in dieser Zusammensetzung die branchenbezogene Erörterung und Aufbereitung der Sachprobleme aus diesen Bereichen und soll die qualifizierte Meinungsbildung auf Bundesebene fördern.
Hier finden Sie das Merkblatt auch in sechs verschiedenen Fremdsprachen.
RA Sandra Warden
Geschäftsführerin
warden[at]dehoga.de