Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Oktober 2022 in Berlin

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Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg des russischen Präsidenten auf die Ukraine verursacht weiter großes Leid. In den letzten Wochen hat sich die Lage zugespitzt: Der weitgehende Stopp der russischen Gaslieferungen nach Europa stellt Deutschland vor große Herausforderungen; die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der stark steigenden Energiekosten stellen eine hohe Belastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in Deutschland dar.

Unser Land befindet sich in einer Notsituation. In dieser außergewöhnlichen Lage stehen Bund und Länder zusammen. Die nationale Einheit und Geschlossenheit in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Krisenbewältigung sind von essenzieller Bedeutung. So wird Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgehen und die Transformation hin zu Erneuerbaren Energien gestalten.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen daher folgenden Beschluss:

 

  1. Es bedarf weiterhin enormer Anstrengungen, um die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Dazu werden alle sinnvollen Möglichkeiten zur Ausweitung der Stromproduktion genutzt. Es ist gut, dass die deutschen Gasspeicher inzwischen zu über 90 Prozent gefüllt sind. So steht im Winter Gas zur Verfügung und kann ausgespeichert werden. Der schnelle Aufbau einer Importinfrastruktur für Flüssiggas (LNG) in Deutschland, aber auch zu den direkten Nachbarländern, wird befördert. Bund und Länder werden für zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren für LNG-Anlagen und Anbindungsleitungen sorgen und dabei darauf achten, dass auch diese Infrastrukturen für zukünftige Anwendungen im Bereich Wasserstoff Verwendung finden können. Sie werden auch die Umsetzung der befristeten Rückkehr von Kohle- und Mineralölkraftwerken zur Strom- und Wärmeproduktion konstruktiv und unbürokratisch begleiten. Um die für
    den Betrieb der Kohlekraftwerke nötigen Transporte der Kohle zu gewährleisten, wird der Vorrang beim Transport auf der Schiene unterstützt und es erfolgt ein enger Austausch mit allen Beteiligten. Bund und Länder werden auch die Möglichkeit der Unternehmen befördern, ihren Gasverbrauch durch einen temporären Umstieg auf Öl oder Kohle (Fuel Switch) zu reduzieren. Dies ist durch schnelle Prozesse bei entsprechenden Genehmigungsverfahren zu unterstützen.
  2. Mittel- und langfristig soll der Energiebedarf in Deutschland vor allem durch den schnellen Ausbau klimafreundlicher erneuerbarer Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie gedeckt werden. Dazu werden beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei der Steigerung der Energieeffizienz ambitionierte Ziele angestrebt und zügig die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen. Im Rahmen des von Bund und Ländern angestrebten Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sollen dabei ergänzend zu den bereits erfolgten Erleichterungen gezielt weitere Hemmnisse im Zusammenhang mit der Planung und der Genehmigung von Erneuerbare-Energieanlagen sowie von Netzanbindungen identifiziert und abgebaut werden.
  3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen für ihre Bereitschaft zum Energiesparen. Es bleibt sehr wichtig, durch eine gemeinsame Kraftanstrengung eine Mangellage beim Gas zu vermeiden. Bund und Länder werden bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz zusammenarbeiten. Sie bekennen sich zum Ziel der Europäischen Union, im Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. März 2023 gemeinschaftlich mindestens 15 Prozent Gas im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre einzusparen.
  4. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen zielgerichtet bei den gestiegenen Energiekosten entlastet werden:
    a. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Maßnahmenpaket des wirtschaftlichen Abwehrschirms sollen die erheblich gestiegenen und absehbar weiter steigenden Kosten für Gas und Wärme in Haushalten und Unternehmen abgefedert werden. Zentrales Element ist die „Gaspreisbremse“, die den Preis für den Verbrauch von Gas für die Gaskundinnen und Gaskunden, insbesondere von Haushalten und Unternehmen, für eine bestimmte Verbrauchsmenge im Vergleich zum Marktpreis reduzieren soll. Im Einzelnen soll nach den Plänen der Bundesregierung gelten:
    − Die genaue Ausgestaltung wird unter Berücksichtigung der Arbeit der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ festgelegt werden. Sie wird zeitnah im Oktober ihre Vorschläge präsentieren. Zur Finanzierung der Gaspreisbremse soll der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) neu ausgerichtet und vom Bund im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
    − Neben der Finanzierung der Gaspreisbremse soll der WSF Liquidität und Zuschüsse für die Strompreisbremse zeitlich begrenzt bereitstellen, sofern die Abschöpfung von Zufallserlösen nach Inkrafttreten der Strompreisbremse nicht ausreicht.
    − Die Mittel aus dem WSF sollen auch zur Finanzierung weiterer Stützungsmaßnahmen für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene Unternehmen verwendet werden können. Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, sollen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung stehen. Es soll auch eine
    Regelung für Härtefälle geschaffen werden.
    − Der Bund wird die Mittel des WSF auch für Ersatzbeschaffungskosten für aufgrund des Krieges in Schwierigkeiten geratene und für die Marktstabilität relevante Gasimporteure zur Verfügung stellen.
    b. Zur Entlastung bei den Strompreisen unterstützen Bund und Länder die Europäische Kommission in ihren Bemühungen, bezahlbare Strompreise europaweit zu sichern. Der Energie-Binnenmarkt hat auch für Deutschland viele Vorteile. Daher ist der europäische Ansatz richtig. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen in diesem Zusammenhang die politische Einigung des Rates der Energieministerinnen und Energieminister der Europäischen Union zur Einführung einer temporären Erlösobergrenze für Stromerzeuger. Die Bundesregierung wird zeitnah einen
    entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse in den Deutschen Bundestag einbringen. Vorrangig sollen die Zufallserlöse der Stromerzeuger für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen genutzt werden – etwa durch eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom.
    c. Mit den Entlastungspaketen I und II wurden Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit einem finanziellen Volumen von 30 Milliarden Euro umgesetzt. Die Länder haben darüber hinaus zum Teil eigene Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, einen Teil der steigenden
    Energiekosten abzufedern.

    Mit dem Entlastungspaket III hat der Bund weitere Entlastungen vorgesehen.

    Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandene Restmittel sollten auch in 2023 genutzt werden, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Mit einer Wohngeldreform sollen mehr Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2023 Wohngeld erhalten. Noch in diesem Jahr soll für diejenigen, die Wohngeld erhalten, ein weiterer einmaliger Heizkostenzuschuss gezahlt werden. Er sollte auch denjenigen zugutekommen, die BAföG oder Berufsausbildungshilfen erhalten. Die Finanzierung dieses Heizkostenzuschusses erfolgt durch den Bund. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für notwendig, dass der Bund auch die Kosten für das Wohngeld in Zukunft vollständig übernimmt. Um eine möglichst schnelle und unbürokratische Auszahlung zu ermöglichen, wird ein vereinfachtes Verfahren mit einer Begrenzung des Überprüfungsumfangs und vereinfachten Nachweispflichten angestrebt.

    Die Entlastungsmaßnahmen sollen in ihrer Gesamtheit soweit möglich auf untere und mittlere Einkommen fokussiert werden.
  5. Angesichts der absehbar hohen Energiepreise in Deutschland und Europa sind die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Industrie sowie die Sicherung von Arbeitsplätzen notwendig. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Industrie zu entlasten. Die Bundesregierung hat die nationale „Allianz für Transformation“ eingerichtet, die im Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft das gemeinsame Ziel eines nachhaltigen Wohlstandes für die Zukunft sichert und so einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten
    soll. Es geht um den Erhalt und den Aufbau von Wertschöpfungsketten in Deutschland und Europa und die Gewinnung und Qualifizierung der nötigen Fachkräfte. Der Bund wird die Länder in den im Juni begonnenen Dialogprozess für eine „Allianz für Transformation“ eng einbeziehen.
  6. Bund und Länder sind sich einig, dass zur Gegenfinanzierung auch im Energiesektor erzielte Zufallsgewinne abzuschöpfen sind. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen in diesem Zusammenhang die politische Einigung des Rates der Energieministerinnen und Energieminister der Europäischen Union zur Einführung einer EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.
  7. Die Bundesregierung wird die notwendigen Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Maßnahmen so in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, dass eine angemessene und rechtzeitige Beratung vor dem geplanten Inkrafttreten auch im Bundesrat gewährleistet ist. Aus Sicht der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden Länder und Kommunen ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung bei der Finanzierung der übrigen notwendigen Aufgaben in ihren Haushalten ihren Beitrag nur leisten können, wenn es zu einer deutlichen Entlastung der Länder und Kommunen durch den Bund kommt.
  8. Mit den umfangreichen Entlastungsmaßnahmen, insbesondere den Energiepreisbremsen, dürfte vielfach die Notwendigkeit für gesonderte Maßnahmen für einzelne Zielgruppen entfallen. Soweit sich weiterer Hilfebedarf (etwa für Industrie, kleine und mittlere Unternehmen, Handwerk und Einzelhandel; kommunale Energieversorger, insbesondere Stadtwerke; Krankenhäuser sowie Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen sowie die soziale Infrastruktur und Bildungseinrichtungen; Kultur und Sport sowie beim Anwendungsbereich des Kurzarbeitergeldes an die aktuelle Situation) ergibt, werden Bund und Länder über zusätzliche Maßnahmen beraten. Unabhängig davon halten Bund und Länder Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht sowie Maßnahmen im Wohnungswesen (z. B. durch Gewährleistung eines angemessenen Schutzes durch das soziale Mietrecht, Schutzschirm für die Wohnungswirtschaft und private Vermieter) für nötig. Bund und Länder stimmen darin überein, dass Regelungen zur Stundung von Steuern und die Aussetzung von Steuervorauszahlungen vorzusehen sind.
  9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für nötig. Aus Sicht des Bundes sollte es eine Nachfolgeregelung für das sogenannte
    9-Euro-Ticket geben. Aus Sicht der Länder ist neben einer Nachfolgeregelung für das sogenannte 9-Euro-Ticket zugleich auch eine Steigerung der Regionalisierungsmittel zur Qualitätsverbesserung sowie in Hinblick auf die massiven Energiepreissteigerungen erforderlich. Über den konkreten Weg und die jeweilige Finanzverantwortung bestehen unterschiedliche Vorstellungen bei Bund und Ländern. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister des Bundes und der Länder werden gebeten, zeitnah zu einem Ergebnis zu kommen.
  10. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in Deutschland nicht nur Auswirkungen auf die Energieversorgung. Aufgrund des Krieges sind Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern auf der Flucht aus ihrem Land. Viele davon haben Zuflucht in Deutschland gefunden. Gleichzeitig hat sich die Zahl derjenigen, die aus anderen Staaten nach Deutschland kommen und um Unterstützung bitten, deutlich erhöht. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die große Aufnahmebereitschaft und Hilfsbereitschaft. Die Kommunen leisten seit Beginn des russischen Angriffs hervorragende Arbeit – häufig unterstützt durch die Zivilgesellschaft. Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund bekennt sich weiter zu seiner Mitverantwortung bei der Finanzierung, die er bereits jetzt in erheblichem Maße wahrnimmt. Bund und Länder werden die vereinbarten Gespräche zur Flüchtlingsfinanzierung zeitnah zum Abschluss bringen und dabei auch über den Verlauf des Jahres 2022 sprechen.
  11. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen zeitnah erneut zusammen, sobald die Einzelheiten zur Wirkung der Energiepreisbremsen absehbar sind und die Steuerschätzung vorliegt.