Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Ja, bereits mehrfach forderte die AfD auch im Bundestag, dass durch die Corona-Situation stark betroffene Gast- und Restaurantgewerbe über Steuererleichterungen zu stärken und Zukunftsperspektiven zu schaffen sind. Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre diesbezüglich eine geeignete Maßnahme und wird von der AfD ausdrücklich unterstützt.
Ja, die entfristet vorzunehmende Reduzierung der Mehrwertsteuersätze soll definitiv endlich auch auf die bisher außen vor gelassenen Getränke ausgeweitet werden.
Ja, die AfD setzt sich grundsätzlich für eine Senkung der Mehrwertsteuer ein, dies gilt natürlich auch für für Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen.
Die AfD fordert eine deutlichere Ausweitung, als diese bislang von der Bundesregierung vorgesehen sind. Zusätzlich fordert die AfD nicht nur einen längeren Verlustrücktrag über mehrere Jahre, sondern auch einen Verlustvortrag ohne Mindestbesteuerung.
Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine merkliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen ein, zu denen nicht wenige Gastronomiebetriebe zu zählen sind. Wir wollen die Wirtschaft von politisch herbeigeführten Belastungen komplett befreien und begrüßen jeden Impuls ergebnisoffen, der diesem Ziel förderlich sein kann.
Grundsätzlich ist es das Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland deutlich und nachhaltig, vor allem für Klein- und Mittelständische Unternehmen, zu senken.
Die AfD fordert bereits seit langem die unverzügliche und uneingeschränkte Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Der konkret gesteigerte Finanzbedarf des Bundes aufgrund der deutschen Wiedervereinigung ist mittlerweile nicht mehr nachzuweisen, sein Zweck damit erfüllt.
Die AfD setzt sich dafür ein, dass Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge, die Steuersatztabelle und auch die Höhe des Spitzensteuersatzes dynamisch angepasst werden und dies per Gesetz festgeschrieben wird. Dadurch würden alle Steuerzahler entlastet werden.
Ja, die AfD ist sowohl für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer als Substanzsteuer als auch gegen die Reaktivierung der Vermögensteuer. Intakte Familien denken und leben in Generationenzusammenhängen. Die Übergabe von Vermögen – auch und gerade in Unternehmen gebundenes – ist Privatangelegenheit und darf nicht dem ungezügelten Staatszugriff ausgesetzt werden.
Die Unterscheidung von Befristungen mit und ohne Sachgrund im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist zugunsten einer generellen Regelung aufzuheben. Eine befristete Anstellung für maximal 24 Monate sollte gestattet werden, die nur in besonderen Fällen überschritten werden darf. Darüber hinaus sollten Kettenbefristungen durch die Einführung einer zeitlichen Höchstgrenze für die Befristung einer Stelle reduziert werden. Eine aufeinander folgende befristete Einstellung sollte nicht gestattet sein.
Die geringfügig Beschäftigten, die bereits 450 Euro verdienen, konnten seit 2013 allenfalls ihre Stundenzahl reduzieren, nicht aber ihren Nettoverdienst erhöhen. Dieser ist ohne Inflationsausgleich bei 450 Euro gedeckelt und von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Unternehmen macht dies inflexibel. Diese Regelung wollen wir durch eine dynamische Anpassung der Verdienstgrenze, gekoppelt an die Inflationsrate verbessern.
Ja, denn in unsere sozialen Marktwirtschaft sollen die Löhne durch die Tarifparteien ausgehandelt werden. Die Festsetzung der Mindestlohnhöhe soll auch weiterhin der Mindestlohnkommission überlassen bleiben.
Unter der Prämisse einer Schutzfunktion muss ein modernes Arbeitszeitgesetz auch flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung zulassen. Dies trägt zum Schutz der Arbeitnehmer und der Arbeitsplätze bei, insbesondere im Tourismus oder bei Kleinbetrieben. Dafür sind den Tarifparteien im Rahmen der Tarifautonomie Regelungskompetenzen gegeben. Bereits heute haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht und in den Betrieben sind insgesamt ordentliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gegeben.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sollte der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung abgesenkt werden, um die Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen und den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dazu muss die Arbeitslosenversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden und Leistungen ausschließlich an Beitragszahler gezahlt werden. Grundsätzlich ist es da Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland deutlich zu senken. Analog zur Schuldenbremse wollen wir eine verbindliche Steuer-u und Abgabenbremse im Grundgesetz, um die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben.
Ob arbeiten im Homeoffice überhaupt möglich ist, kommt auf die jeweilige Geschäftsausrichtung des Unternehmens an und muss dementsprechend individuell von den Tarifpartnern nach der jeweiligen Situation von Unternehmen und Mitarbeitern bestimmt werden. Das Zuhause als persönlicher Rückzugsort darf grundsätzlich nicht zur Arbeitsstätte werden. Zudem müssen der Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Recht auf Nichterreichbarkeit gewährleistet bleiben.
Tarifautonomie ist für die soziale Marktwirtschaft ein bereits im Grundgesetz angelegtes hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dient ihrem Schutz. Ob Homeoffice, mobile Arbeit, Solo- Selbstständige, Arbeit auf Abruf oder Freelancer, die sich auf digitalen Plattformen an- und unterbieten und nicht selten in Selbstausbeutung unter prekären Bedingungen arbeiten, machen es erforderlich, sozialversicherungsrechtliche Garantien der sozialen Marktwirtschaft über die Tarifautonomie aufrecht zu erhalten.
Wir wollen das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem stärken. Dabei hat sich die duale Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen bewährt. Der Wert der beruflichen Bildung muss stärker herausgehoben werden.
Bei einer zukünftig rational gesteuerten Einwanderungspolitik, wie sie die AfD fordert, muss der Bildungsstand als ein wesentliches Entscheidungskriterium berücksichtigt werden. Wegweisend können dafür die Erfahrungen Japans sein. Die massenhafte Einwanderung, insbesondere in unsere Sozialsysteme, wollen wir unterbinden.
Die Einkommensspanne bei Selbständigen reicht von nicht auskömmlichen Einkommensverhältnissen bis hin zu Spitzenverdiensten. Um eine mögliche spätere Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter zu verhindern, sollte für Selbständige eine Altersvorsorge eingeführt werden. Selbständige werden insofern grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen, können aber bei Nachweis einer privaten Altersvorsorge austreten bzw. die Beitragszahlungen suspendieren.
Bereits seit Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung von Corona kritisiert die AfD die vielen unsachgemäßen und ohne zureichenden Evidenzzusammenhang verhängten Einschränkungen für das Gastgewerbe. Wir setzen uns für Maßnahmen ein, um das Gastgewerbe wieder aufatmen zu lassen. Zum Wiederaufbau und oftmals zur Rettung des Gastgewerbes sind weitreichende Entlastungen vorzunehmen. Das schließt dezidiert die Forderung ein, dass auch von neuen Belastungen dringend abzusehen ist.
Die AfD will ein investitions- und innovationsförderndes wirtschaftliches Umfeld. Wir wollen auf breiter Front deregulieren und Bürokratie abbauen. Das schließt die Reduzierung des gesetzlichen Erfüllungsaufwandes für Unternehmer, insbesondere in der Gastronomie, ebenso ein, wie eine Entlastung unserer Bürger.
Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine wesentlich stärkere Einbindung der Parlamente und eine direkt-demokratischere Beteiligung des Volkes an Gesetzesvorhaben ein. Schon jetzt ist zu konstatieren, dass die Meinung von praxiserfahrenen Sachverständigen bei der Gestaltung von Gesetzesinitiativen unzureichend berücksichtigt wird. Dies liegt nicht selten daran, dass den Parlamenten Gesetzesentwürfe erst kurz vor Beschluss vorgelegt werden und Partei- und Fraktionsdenken dominiert, wo eigentlich Sachargumente und Fachexpertise gefragt sind. Dies wollen wir ändern, um bürokratische und völlig untaugliche Regelungen, die zu einer Mehrbelastung auch der Gastronomen führt, bereits im Entstehungsprozess eines Gesetzes zu identifizieren und den tatsächlichen Bedürfnissen der Praxis gesetzgeberisch Rechnung zu tragen.
Die Einhaltung hoher Hygiene- und Qualitätsstandards ist ein deutsches Markenzeichen und nicht wegzudenkendes Element unseres Selbstverständnisses in Deutschland. Dies gilt auch für die Gastronomie. Fraglich ist jedoch, ob die genannten Systeme einen tatsächlichen Nutzen bringen oder ob sie nicht vielmehr intransparente oder gar willkürliche Entscheidungen hervorbringen und dadurch so folgenreiche wie unsachgemäße Vertrauenseinbußen verursachen. Eine ausufernde Schikane- und Vorverurteilungskultur lehnt die AfD dahingehend ab. Sie plädiert vielmehr für ein zweckmäßiges behördliches Qualitäts- und Hygienesicherungsmanagement, das die Einhaltung höchster Standards gewährleistet, ohne Gastronomen dem Risiko unsachgemäßen Bürokratiebelastungen genauso wenig auszuliefern, wie nicht nachvollziehbaren und missbrauchsanfälligen Pranger-Systemen.
Nach Ansicht der AfD profitiert insbesondere der ländliche Raum von den Chancen der Digitalisierung. Hierfür unterstützen wir den stärken Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen sowie kostenneutrales Roaming für Mobilfunknutzer.
Die AfD setzt sich für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien zugunsten von digitalen Plattformen ebenso ein, wie dafür, dass auch derartige Plattformen („Soziale Netzwerke“ usw.) zur Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien verpflichtet werden, insbesondere in Sachen Meinungsfreiheit. Dadurch wird ein tatsächlich fairer Wettbewerb im digitalen Raum ermöglicht.
Die AfD unterstützt sowohl die echte Abschaffung der EEG-Umlage als auch die Senkung der Stromsteuer und hat dies zuletzt im Juni 2020 im Bundestag beantragt (Bundestagsdrucksache 19/30959). Alle Fraktionen außer der AfD haben die Senkung der Stromsteuer und die echte Abschaffung der EEG-Umlage abgelehnt.
Die AfD teilt die Prämisse der Frage nicht, dass eine wie auch immer konkret ausgeprägte nationale Politik zur Beeinflussung des globalen Klimas realistisch sein kann. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Nuklearenergie eine verlässliche, wirtschaftliche sowie CO2-arme Energiequelle ist und befürworten daneben Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne eines tatsächlichen Umweltschutzes.
Die AfD lehnt gesetzliche Verpflichtungen von Unternehmen zur Erfüllung von politischen Quoten und Zielen prinzipiell ab. Insbesondere während der behördlich angeordneten Schließungen während der Corona Situation kam die Debatte um ein Verbot von Einwegverpackungen zur Unzeit. Die Unternehmer im Gastgewerbe sollten selbst darüber entscheiden können, welche Verpackungen sie jeweils nutzen und ihren Kunden anbieten möchten.
Die AfD setzt sich in ihrem Wahlprogramm für die Entschädigung der Wirtschaftssektoren ein, die in Deutschland von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen sind. Als erste Partei 2021 hat die AfD parlamentarische Initiativen für eine Abkehr vom Fixkostenansatz hin zu einem „Fixkosten-Plus-Modell“ eingebracht und somit eine Erweiterung der Überbrückungshilfe III erwirkt. Grundsätzlich bedarf es einer schnellstmöglichen Rückkehr zur Normalität, damit sich der deutsche Mittelstand erholen und wieder auf eigenen Beinen stehen kann, um Arbeitsplätze, Wertschöpfung und unseren Wohlstand jetzt und in Zukunft zu sichern.
Deutschland ist eines der beliebtesten Reiseziele weltweit. Die steigenden Übernachtungen sowohl von Gästen aus dem In- als auch aus dem Ausland sind hierfür Indiz und zeigen, dass es sich sowohl um eine Leit- als auch um eine Zukunftsbranche für Deutschland handelt. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen bilden das Rückgrat der Tourismuswirtschaft, schaffen Millionen von Arbeitsplätzen und tragen maßgeblich zur Wertschöpfung und damit auch zum Wohlstand unseres Landes bei. Der Mittelstand muss von politisch induzierten finanziellen und überflüssigen, bürokratischen Belastungen befreit werden, um international konkurrenz- und zukunftsfähig aufgestellt zu sein. Im ersten Zuge fordert die AfD eine Abkehr von der unverhältnismäßigen Corona-Politik, hin zu einer Rückkehr zur Normalität, damit die deutschen Mittelständler in der Tourismusbranche eine Zukunft haben.
Die DZT ist seit über 60 Jahren eine wichtige Säule für die Vermarktung des Reiselandes Deutschland. Ihre gute Arbeit trägt Früchte, wie sich an den stetig steigenden Zahlen der Übernachtungen aus dem In- und Ausland zeigte. Mit ihrer Arbeit unterstützt sie damit den wachsenden Bekanntheitsgrad unseres schönen Landes und seiner Sehenswürdigkeiten hier und weltweit. Davon profitieren unsere einheimischen Unternehmen, die in der Tourismusbranche tätig sind. Gerade jetzt, im Zuge der schweren Einbußen infolge der Corona-Politik, benötigen diese Unternehmen Unterstützung auf mehreren Ebenen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass neben der schnellstmöglichen Rückkehr zur Normalität auch die DZT mit ihrem Auftrag einen starken Stand haben muss, der unter den gegenwärtigen Umständen erfüllbar wird.