Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Es ist grundsätzlich nicht zu verstehen, weshalb unterschiedliche Steuersätze erhoben werden, wenn Speisen außer Haus verzehrt werden.
Allerdings würde ich alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 15 %, nicht in den reduzierten Steuersatz einbeziehen. Es ist schon heute nicht nachvollziehbar, weshalb Mineralwasser – als zweifelsfreies Grundnahrungsmittel – nicht reduziert besteuert wird. Die gewählte Höhe des Alkoholgehaltes ist somit auch das gute Glas Wein oder schmackhaftes Bier zum Essen auch im reduzierten Satz berücksichtigt.
Es würde das Urteil des Finanzgerichtes Berlin-Brandenburg berücksichtigen, dass bei auftretenden DJs man durchaus eine Konzert-ähnliche Veranstaltung erkennen kann. Grundsätzlich sollte es bei den Steuersätzen kann Unterschied machen, ob man sich auf einem Konzert vergnügt oder das Vergnügen aus der Konserve desselben Interpreten in einem Club oder einer Discothek nachgeht.
Das gehört nicht zu meinem Spezialgebiet. Ich finde eine aufrichtige und ehrliche Politik setzt voraus, dass man auch offen kommuniziert von einem Themenkomplexen nicht hinreichende Kenntnisse hat, um seriös dazu ein Urteil zu treffen. Vor diesem Hintergrund ist es aber richtig, möglichst als große Fraktion dem Bundestag anzugehören, um für alle Themenbereiche kompetente Ansprechpartner zu haben.
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Der Solidaritätszuschlag war als Finanzgrundlage für die Belastungen der Wiedervereinigung angedacht. Wenn Politik sich redlich machen möchte und auch als ehrlich wahrgenommen werden möchte, dann muss sie tun, was sie sagt und sagen, was sie tun.
Diese Frage ist so allgemein nicht zu beantworten. Es fehlen die Parameter ab wann dieser Steuersatz greifen würde, wie hoch er ist und noch andere Faktoren. Hier einfach ja zu sagen und es mit Schachtelesätzen wie: Die Reichen werden immer reicher und die Armen immer Ärmer zu beantworten, ist nicht mein Anspruch an eine qualifizierte Politik, die rationale Entscheidungen trifft.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 1995 die damals erhobene Steuer für verfassungswidrig. Grundsätzlich bin ich aber davon überzeugt, dass es dem Staat nicht an Einnahmen fehlt, sondern er sich den Luxus zu hoher – mitunter unnötiger – Ausgabe erlaubt.
Man musste den Eindruck gewinnen, dass die sachgrundlose Befristung häufig für eine Verlängerung der Probezeit missbraucht wird. Einem guten Unternehmer oder einem guten Personalreferenten reichen aber die maximal 6 Monate der Probezeit um abschließend beurteilen zu können, ob Mitarbeiter und Unternehmen auf Dauer zusammenpassen. So wie Unternehmen das berechtigte Interesse haben gutes, qualifiziertes und sicher auch loyales Personal an ihre Unternehmen zu binden so haben Arbeitnehmer auch das berechtigte Interesse nach Sicherheit. Für ungelerntes Personal oder Arbeitnehmern die aus einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit kommen (aber auch nur für diese Gruppe), würde ich allerdings die maximale Probezeit auf 12 Monate erhöhen. Diese Regelung trägt nach meiner Überzeugung, die Bedürfnisse aller, am meisten Rechnung.
Minijobs helfen Unternehmen Spitzen abzudecken. Um der in einigen Fällen nicht unberechtigten Kritik der Gewerkschaften, das Unternehmen günstiger fahren wenn sie mehrere Minijober, statt einen Vollzeitarbeitnehmer anzustellen zu berücksichtigen würde ich eine Debatte über eine Quotenreglung anstoßen wollen.
Die Empfehlung der Löhne muss die Lebenswirklichkeiten der Unternehmen berücksichtigen. Gerade im Bereich der sog. Geringverdiener darf der Staat seine eigene Verantwortung aber auch nicht nur auf die Unternehmen versuchen abzuwälzen, sondern auch die Möglichkeiten geringer Sozialversicherungsabgaben in Betracht zu ziehen. Der Slogan, dass Arbeit sich lohnen muss, kann nicht ausschließlich auf den Rücken von Unternehmern getragen sein, die durch, in Teilbereichen zu hohe Mindestlöhne, nicht im Verhältnis der Wertschöpfung der Arbeit stehen.
Eine Modifikation der Arbeitszeitgesetze birgt die Gefahr, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schwieriger zu bewerkstelligen ist. Zudem ist eine mitunter externe Kinderbetreuung (Kita) in den zeitlichen Vorgaben auch sehr starr. Der Wunsch einer flexibleren Regelung des Arbeitszeitgesetzes kann daher nicht über das Knie gebrochen werden, sondern setzt voraus, dass an vielen Stellschrauben gedreht werden muss. Grundsätzlich ist dies sicher möglich, allerdings hat man aus der Vergangenheit lernen müssen, dass Politik zu nicht bis zum Ende gedachten Schnellschüssen neigt.
Eine weitere Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich nach meiner Überzeugung hemmend auf die Einstellungen aus. Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss es sein, möglichst viele Menschen in regelhafte Arbeit zu bringen. Durch die Erhöhung der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, erhöhen sich somit auch ohne Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge die Einnahmen der Träger ohne zusätzliche höhere Belastung für den einzelnen Unternehmer.
Die Notwendigkeit eines Rechtsanspruches macht aus rationalen Gründen keinen Sinn. Wenn es unternehmerische Gründe gibt, die einen Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit bringen, wird sich kein Unternehmen gegen Homeoffice verwehren. Es steht einem Arbeitnehmer ja frei, sollte die Frage des Homeoffice für ihn besonders wichtig sein, einen Arbeitgeber zu suchen der Homeoffices in dem Maße ermöglicht wie er es sich vorstellt. Insbesondere das letzte Jahr hat Arbeitgebern und Arbeitnehmern – wo es möglich gewesen ist – reichhaltige Erfahrungen mit dem Homeoffice machen lassen. Es sollte also weiterhin Bestandteil der Absprachen zwischen AG und AM bleiben.
Ein verbrieftes Recht aus den Regelungen des Grundgesetzes aus Artikel 9 Absatz 3, bei denen ich keinen Bedarf sehe vonseiten des Staates einzugreifen.
Diesen berechtigten Anspruch haben sowohl Unternehmen als auch Schüler. Wer Menschen für die Zukunft qualifizieren will, schafft dies nicht, wenn er Werkzeuge aus der Vergangenheit nimmt. Ich bin überzeugt davon, dass es die Qualität der Ausbildung erhöht, wenn Unternehmensverbände einen noch regeren Austausch mit den Bildungseinrichtungen unterhalten, damit im Ergebnis in den Schulen noch zielgerichteter und praxisnäher an der beruflichen Qualifizierung gearbeitet werden kann.
Ich plädiere dafür zunächst die heimischen Arbeitskräfte zu Fachkräften zu machen. Ziel der Volkswirtschaft muss es sein, die in Deutschland lebenden Arbeitslosen – als Fachkraft – im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Das entlastet unsere Sozialsysteme, trägt zu einer Erhöhung des allgemeinen Wohlstandes bei und wird nachhaltig die Soziale-Schere schließen. Wenn dieser „Markt“ an Arbeitskräften aufgebraucht ist, wird man schauen müssen wie hoch der benötigte Anteil der zugewanderten Fachkräfte dann überhaupt noch ist.
Allerdings darf es keine Selbstverständlichkeit sein, dass Selbständige die sich nicht durch eigene Abgaben an die „öffentliche“ Altserversorge beteiligt haben, die Solidargemeinschaft als Netz und doppelten Boden ansehen.
Grundsätzlich ist an zu viel an Bürokratie generell zu verzichten. Das Gastgewerbe ist durch die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie besonders hart getroffen worden. Es ist nur folgerichtig gerade diesem Gewerbe nun möglichst viel Entlastung – nicht auf Dauer aber eine Zeitlang einzuräumen.
Der Anteil an nicht selten überflüssigen bürokratischen Aufwendungen ist genau zu prüfen und auf das Wesentliche zu beschränken. Es kann und darf nicht sein, dass Unternehmen mehr Personal und Zeit für zusätzliche bürokratische Tätigkeiten aufwenden müssen, als mit ihrer eigentlichen Unternehmensidee.
Dies ist bedauerlicherweise nicht immer möglich. Daher ist es umso wichtiger, dass Politik schon im Vorfeld engen Kontakt zu den Gruppen sucht, die die angedachten Gesetzesänderungen betrifft.
Es gibt zwei Kriterien von Hygiene, wenn die Hygiene in einem Betrieb nicht den gesetzlichen Rahmenbedingungen entspricht, wird der Betrieb geschlossen andernfalls bleibt er offen. Folglich ist die Hygieneampel daran zu erkennen, ob ein Betrieb offen oder durch eine Behörde geschlossen ist. Nicht ohne Grund hat das Land NRW die Hygieneampel aufgehoben.
Die Digitalisierung ist der Garant für die Zukunft. Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar weshalb Länder, in die wir Entwicklungshilfe zahlen ein besseres digitales Netz haben als wir.
Das ist grundsätzlich wünschenswert, scheitert aber zurzeit an den Realitäten. Fairer Wettbewerb kann nur stattfinden, wenn gleiche Regeln und Kontrollen nicht beschlossen werden, sondern auch umgesetzt und eingehalten werden. Das ist ähnlich wie beim Sport und Doping. Zwar gibt es weltweit gleiche Regeln bezüglich der Anti-Doping-Gesetze, aber es ist ebenso richtig, dass diese Regelungen nicht überall gleichsam umgesetzt oder gar kontrolliert werden.
Energie ist in Deutschland unverhältnismäßig teuer. Die kWh kostet in Deutschland über 30 % mehr als in Frankreich und über 50 % mehr als in Polen. Durch die Umstellung Deutschlands auf ein mehr an volatiler Energie ist es notwendig immer mehr Energie aus beispielsweise Frankreich zu kaufen. Betrachtet man sich die Klimapolitik in Deutschland ganz rational an, wird man sehr feststellen, dass es gute Gründe hat, weshalb kein anderes Land auf der Welt zeitgleich aus der Kern- und Kohleenergie zeitgleich austritt.
Der Einfluss Deutschlands auf die weltweite Klimapolitik ist marginal. Die Abschaltung der Kohlekraftwerke hat neben eine Erhöhung der Energiepreise nur zu einem Anstieg des importierten Stroms aus dem Ausland – nicht selten aus Kohlestrom – geführt. Wer die Klimapolitik wahrhaftig über die Art der Energiegewinnung beeinflussen will, kann nicht umher auch über Kernregie nachzudenken.
Bedauerlicherweise kommen aber zunehmend immer mehr Verordnungen über Verpackungen nicht mehr aus dem Bundestag, sondern werden auf Idee der EU-Kommission durch das EU-Parlament gejagt. Kein Parlament dieser Erde trifft Entscheidung so weit entfernt von den Bedürfnissen der Menschen und praxistauglichen Eigenschaften der Verordnung, wie die EU.
Es gibt Regionen in unserem Land, die hauptsächlich die Existenzen durch den Tourismus erwirtschaften. Nachdem es in diesem Jahr es zu erheblichen Umsatzeinbrüchen kam, muss hier angemessen geholfen werden.
Wir können stolz auf unsere Landschaft vielfältige und schöne Heimat sein. Wir haben wunderschöne Wälder, tolle atemberaubende Küstenregionen und tolle Berglandschaften. Statt über Weltmeisterschaften im Fußball oder Olympiaden für unser Land zu werben sollten wir viel mehr mit unserer schönen Heimat und unseren unterschiedlichen schmackhaften regionalen Küchen werben.
Jeder gute Unternehmer weiß, dass man nur durch gute zielgerichtete Werbung auf sich aufmerksam machen kann. Unsere Heimat ist schön, unsere Speisen abwechslungsreich und unsere Hotels gastfreundlich und nicht selten familiär. Es gibt keinen Grund, der dagegen spricht für unser Tourismusgewerbe weltweit zu werben.