Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Die zeitlich befristete Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants stellte während der Corona-Pandemie eine branchenspezifische Unterstützungsleistung dar. Eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes scheint uns nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Branche zu stärken, da hiervon überwiegend die großen und umsatzstarken Betriebe profitieren - kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen jedoch nur sehr eingeschränkt. Darüber hinaus ergeben sich bei der Anwendung eines dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen systematische Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Lebensmitteln im Einzelhandel, die zu Ungerechtigkeiten führen können. Auch müssen bei solch kostenintensiven Maßnahmen die sozialen Effekte berücksichtigt werden. In Bezug auf kulturelle Einrichtungen kann eine Prüfung der Anwendbarkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sinnvoll sein
Die Bedeutung der Verlustverrechnung zur schnellen und unkomplizierten Liquiditätsversorgung von Unternehmen ist gerade in Krisenzeiten enorm. So haben wir GRÜNE zu Beginn der Pandemie als erste eine Verbesserung des Verlustrücktrags und auch eine unterjährige vorläufige Umsetzung gefordert. Konkret wollten wir erreichen, dass nicht nur die Höhe angepasst, sondern auch der Rücktragszeitraum für die Verluste aus den Pandemiejahren deutlich, auf maximal 4 Jahre, verlängert wird. Damit hätten wir auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die vor der Pandemie keine Millionenüberschüsse erzielt haben, schnell und unbürokratisch helfen können. Ziel unserer Steuerpolitik ist, dass alle einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Die Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland ist jedoch sehr ungleich. Aus diesem Grund wollen wir hohe Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro wieder besteuern. Dabei haben wir die Unternehmen jedoch fest im Blick: Betriebsvermögen sollen im verfassunsrechtlich zulässigen und wirtschaftlich gebotenen Umfang geschont und zusätzliche Anreize für Investitionen gesetzt werden. Den Spitzensteuersatz für hohe Einkommen wollen wir moderat anheben. Im übrigen wollen wir Steuererleichterungen dort, wo sie nachhaltig und zielgerichtet sind. Deshalb wollen wir gezielte Investitionsanreize setzen. Mit einer degressiven Abschreibung von mindestens 25 % fördern wir gezielt Investitionen in die digitale und ökologische Modernisierung der Unternehmen - auch über das Jahr 2021 hinaus. Für kleinere Unternehmen werden wir das Ansparen auf diese Investitionen durch eine temporäre Erweiterung des Investitionsabzugsbetrags erleichtern. Ebenso wollen wir bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Eigenkapitalbasis stärken, indem wir die Besteuerung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften verbessern. Durch gezielten Bürokratieabbau und die Senkung der EEG-Umlage senken wir die Belastung der Unternehmen zusätzlich.
Über die Art und Form der notwendigen Flexibilisierung sollte angesichts der sehr dynamischen Arbeitsmarktsituation, der strukturellen Digitalisierung und des New Work 4.0 ohne festgelegte Einzelvorgaben, wie wöchentliche Höchstarbeitszeit fachwissenschaftlich und politisch diskutiert werden, um nach der Bewertung zu einem fundierten Gesetzesvorhaben zu gelangen.
Digitalisierung und klimagerechter Umbau der Wirtschaft verändern die Arbeitswelt. Unser Ziel ist es, für zukunftsfähige Jobs zu sorgen sowie den Menschen im Wandel Sicherheit und Perspektiven zu geben. Jeder Mensch soll am Arbeitsleben teilhaben können, denn ein guter Arbeitsplatz ist eine wichtige Quelle für Einkommen, Anerkennung und Selbstverwirklichung. Wir GRÜNE sorgen für stabile Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt. Das beinhaltet auch, dass wir prekäre Jobs eindämmen und die Tarifbindung stärken wollen. Mit einer Arbeitsversicherung, einer Weiterbildungsoffensive und einem stabilen sozialen Sicherungssystem schaffen wir für die Menschen und Unternehmen Sicherheit im Wandel.
Wir GRÜNE wollen Abläufe und Regeln vereinfachen. Durch digital und personell gut aufgestellte Verwaltungen werden Anmeldungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und unbürokratischer. Berichtspflichten sollen vereinfacht werden. Dafür ist die konsequente Anwendung von KMU-Tests auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich. Wir wollen einfachere Steuerregeln bei Abschreibungen und bei der Umsatzsteuer. Zur Entlastung von Kleinstunternehmen wird die Gewinngrenze für die Buchführungspflicht angehoben. Junge Unternehmen befreien wir in den ersten 2 Jahren weitgehend von Melde- und Berichtspflichten und bieten Information, Beratung und Anmeldung aus einer Hand an.
Transparenz muss auch bei der Lebensmittelhygiene gelten und ist wichtig für das Ansehen der Branche. Daher wollen wir GRÜNE die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen für alle sichtbar und erkennbar machen – direkt am Betrieb vor Ort und im Internet, beispielsweise in Form eines Hygienebarometers oder Smileys. Wir halten dies für eine sinnvolle und effektive Maßnahme, um einen Rückgang der hohen Anzahl der Hygienebeanstandungen zu erreichen. Transparenz über Kontrollergebnisse kommt der großen Mehrheit vorschriftsmäßig wirtschaftender Betriebe zugute, zugleich wird das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Lebensmittelbranche insgesamt verbessert. Für die Unternehmen soll die Beantragung einer zeitnahen Nachkontrolle möglich sein.
Mit Investitionszuschüssen, besseren Beratungsangeboten sowie attraktiven Abschreibungsbedingungen wollen wir GRÜNE den Mittelstand bei der Digitalisierung unterstützen. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet auf Grundlage der Bandbreite, die heute schon überwiegend genutzt wird. Große Plattformbetreiber*innen sollen unter eine verschärfte Regulierung fallen. So kann schnell unterbunden werden, wenn sie ihre eigenen Angebote gegenüber Angeboten anderer Unternehmen bevorzugen. User*innen von Plattformen sollen besser über ihre Daten verfügen können, etwa indem sie diese von einer Plattform auf eine andere Plattform mitnehmen können. Diese Interoperabilität und Datenportabilität fordern wir grundsätzlich verpflichtend für marktbeherrschende Unternehmen. Als Ultima Ratio wollen wir zum Schutz des Wettbewerbs, dass Unternehmen auch unabhängig von einem Missbrauch aufgespalten werden können, wenn ihre Marktmacht zu groß ist
Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der wichtigste Ansatz, um die Wirtschaft sicher mit Strom zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu versorgen. Durch einen steigenden Anteil der Erneuerbaren im Angebot sinkt der Börsenstrompreis spürbar. Zudem wollen wir GRÜNE den Ansatz zur Senkung der EEG-Umlage durch die Verwendung eines Teils der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung beibehalten.
Für wirksamen Klimaschutz setzen wir auf einen Mix aus CO2-Preisen, Anreizen, Förderung und einem Ordnungsrecht, das notwendige Standards setzt. Damit sich Klimaschutz sofort betriebswirtschaftlich rechnet, wollen wir Klimaverträge (CCFDs) mit Unternehmen abschließen, mit denen wir die Differenz zwischen dem aktuellen CO2-Preis und den tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten erstatten, auch um so kurzfristige Wettbewerbsnachteile der Unternehmen gegenüber Regionen ohne eine CO2-Bepreisung zu verringern.
Regelungen im Bereich von Verpackungen werden wir nur mit vorherigem Dialog mit den betroffenen Interessengruppen treffen. Bei solchen Gesetzesvorhaben werden auf eine verursachergerechte Kostenverteilung achten, bei der die Inverkehrbringer*innen nicht unangemessen belastet werden
Die Tourismuswirtschaft ist für uns GRÜNE ein wichtiger Wirtschaftsbereich, dem wir aus der Coronakrise helfen und ihn zukunftsfähig aufstellen wollen und ihm dementsprechend in der künftigen Bundesregierung einen höheren Stellenwert einräumen werden.