Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
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Ja, bereits mehrfach forderte die AfD auch im Bundestag, das durch die Corona-Situation stark betroffene Gastund Restaurantgewerbe über Steuererleichterungen zu stärken und Zukunftsperspektiven zu schaffen. Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre diesbezüglich eine geeignete Maßnahme und wird von der AfD explizit unterstützt.
Ja, die entfristet vorzunehmende Reduzierung der Mehrwertsteuersätze soll definitiv endlich auch auf die bisher außen vor gelassenen Getränke ausgeweitet werden. Unterschiedliche Besteuerungssätze sind insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Senkung verbundenen Ziele, nämlich der Hilfe bei der Befreiung aus dem Corona- Klammergriff, nicht sachgemäß.
Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine Senkung der Mehrwertsteuer ein. Hinsichtlich der Corona-Situation kritisierte die AfD, dass insbesondere für Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen, in denen kein Essen verkauft wird und diese Gewerbe mithin auch von der Senkung der Mehrwertsteuer nicht profitieren, kein wirksamer Rettungsfonds aufgelegt wurde. Hier fordern wir eine Nachbesserung, um einen Bankrott dieser Unternehmen zu verhindern. Die Unterstützung der durch Corona gebeutelten Gastronomie durch Steuererleichterungen gilt demnach auch für diese Bereiche.
Die AfD fordert eine weitere Ausweitung, als diese bislang von der Bundesregierung vorgesehen sind. Die AfD unterstützte zwar ausdrücklich das Vorhaben der Bundesregierung, dass wenigstens der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt wird. Zusätzlich forderte die AfD jedoch weitergehend nicht nur einen längeren Verlustrücktrag über mehrere Jahre, sondern auch einen Verlustvortrag ohne Mindestbesteuerung.
Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine merkliche Entlastung insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen ein, zu denen nicht wenige Gastronomiebetriebe zu zählen sind. Wir wollen die Wirtschaft von politisch herbeigeführten Belastungen komplett befreien und begrüßen jeden Impuls ergebnisoffen, der diesem Ziel förderlich sein kann. Auch Anpassungen der Rechtslage sind davon nicht auszuschließen. Nicht zuletzt möchten wir Impulse für die Wirtschaftssektoren setzen, die von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen sind.
Grundsätzlich ist es das Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland deutlich zu senken. Wir fordern eine Konzentration auf die großen Steuerarten (Umsatz- und Einkommenssteuer) und plädieren dezidiert für eine Abschaffung der Gewerbesteuer. Durch diese Konzentration könnten überdies nicht nur die Grundsteuer, sondern auch viele weitere Verbrauchssteuern ersatzlos abgeschafft werden. Auch ohne Quantifizierung eines exakten Belastungssatzes ist festzuhalten, dass eine Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung zudem ein wichtiger Schritt zur Beendigung der Benachteiligung des Mittelstands gegenüber multinationalen Großkonzernen ist, die vielerorts kleinere, lokale Gewerbetreibende verdrängen
Die AfD fordert bereits seit langem die unverzügliche und uneingeschränkte Abschaffung eines ungleichhohen Dauer-Solidaritätszuschlags. Der konkret gesteigerte Finanzbedarf des Bundes aufgrund der deutschen Wiedervereinigung ist mittlerweile nicht mehr nachzuweisen, sein Zweck erfüllt. Daher ist der Solidaritätszuschlag aus Sicht der AfD nicht nur unsachgemäß, sondern überdies verfassungswidrig.
Die AfD setzt sich dafür ein, dass Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge, die Steuersatztabelle und auch die Höhe des Spitzensteuersatzes dynamisch angepasst werden und dies per Gesetz festgeschrieben wird. Dadurch würden alle Steuerzahler entlastet werden. Zudem würde die von uns geforderte aufkommensneutrale Vereinfachung des Steuersystems nach Kirchhoff ebenfalls alle Steuerzahler entlasten.
Ja, die AfD ist sowohl für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer als Substanzsteuer als auch gegen die Reaktivierung der Vermögensteuer. Intakte Familien denken und leben in Generationenzusammenhängen. Die Übergabe von Vermögen – auch und gerad
Die Unterscheidung von Befristungen mit und ohne Sachgrund im Teilzeit- und Befristungsgesetz ist zugunsten einer generellen Regelung aufzuheben. Eine befristete Anstellung für maximal 24 Monate sollte gestattet werden, die nur in besonderen Fällen überschritten werden darf. Darüber hinaus sollten Kettenbefristungen durch die Einführung einer zeitlichen Höchstgrenze für die Befristung einer Stelle reduziert werden. Eine aufeinander folgende befristete Einstellung sollte nicht gestattet sein.
Die geringfügig Beschäftigten, die bereits 450 Euro verdienen, konnten seit 2013 allenfalls ihre Stundenzahl reduzieren, nicht aber ihren Nettoverdienst erhöhen. Dieser ist ohne Inflationsausgleich bei 450 Euro gedeckelt und von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Unternehmen macht dies inflexibel. Nach jeder Stundenlohnerhöhung müssen Unternehmen mit viel Bürokratie die Arbeitszeit reduzieren, Arbeitsverträge anpassen und ggf. die Arbeit neu organisieren. Diese arbeitnehmer- und arbeitgeberfeindliche Regelung wollen
Unternehmen brauchen in der Rezession nicht noch mehr Regulierung, die zu mehr existenziellen Schwierigkeiten und mehr Insolvenzen führt. Dadurch würde auch das Angebot am Arbeitsmarkt noch geringer ausfallen. Letztlich führt das zu niedrigeren Löhnen auch in anderen Bereichen, weil weniger Unternehmen gut bezahlte Jobs anbieten könnten. Daher werden in der sozialen Marktwirtschaft die Löhne durch die Tarif-/Vertragsparteien ausgehandelt.
Unter der Prämisse einer Schutzfunktion muss ein modernes Arbeitszeitgesetz auch flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung zulassen. Dies trägt zum Schutz der Arbeitsplätze bei, insbesondere im Tourismus oder bei Kleinbetrieben. Dafür sind den Tarif-/ Vertragspartnern im Rahmen der Tarifautonomie Regelungskompetenzen zu geben. Bereits heute haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht und in den Betrieben sind insgesamt ordentliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung gegeben. Vertrauensarbeitszeit ist üblich geworden. Eine gesetzliche Reglementierung bis ins Kleinste ist nicht erforderlich.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen sollte der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung abgesenkt werden, um die Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen und den Produktionsfaktor Arbeit zu entlasten. Dazu muss die Arbeitslosenversicherung von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden und Leistungen ausschließlich an Beitragszahler gezahlt werden. Grundsätzlich ist es da Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland deutlich zu senken. Analog zur Schuldenbremse wollen wir eine verbindliche Steuer-u und Abgabenbremse im Grundgesetz, um die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festzuschreiben.
Ob arbeiten im Homeoffice überhaupt möglich ist, kommt auf die jeweilige Geschäftsausrichtung des Unternehmens an und muss dementsprechend individuell von den Tarif-/Vertragspartnern nach der jeweiligen Situation von Unternehmen und Mitarbeitern bestimmt werden. Das Zuhause als persönlicher Rückzugsort darf grundsätzlich nicht zur Arbeitsstätte werden. Zudem müssen der Arbeits- und Gesundheitsschutz und das Recht auf Nichterreichbarkeit gewährleistet bleiben.
Tarifautonomie ist für die soziale Marktwirtschaft ein bereits im Grundgesetz angelegtes hohes Gut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dient ihrem Schutz. Ob Homeoffice, mobile Arbeit, Solo- Selbstständige, Arbeit auf Abruf oder Freelancer, die sich auf digitalen Plattformen an- und unterbieten und nicht selten in Selbstausbeutung unter prekären Bedingungen arbeiten, machen es erforderlich, sozialversicherungsrechtliche Garantien der sozialen Marktwirtschaft über die Tarifautonomie aufrecht zu erhalten.
Wir wollen das berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem stärken. Dabei hat sich die duale Ausbildung in Unternehmen und Berufsschulen bewährt. Der Wert der beruflichen Bildung muss stärker herausgehoben werden. Es gilt, die in den letzten Jahren erfolgte massive Abwanderung von deutschen Unternehmen und Fachkräften ins Ausland zu stoppen und den Wirtschaftsstandort Deutschland für Investitionen wieder attraktiv zu machen.
Bei einer zukünftig rational gesteuerten Einwanderungspolitik, wie sie die AfD fordert, muss der Bildungsstand als ein wesentliches Entscheidungskriterium berücksichtigt werden. Wegweisend können dafür die Erfahrungen Japans sein. Die massenhafte Einwanderung, insbesondere in unsere Sozialsysteme, wollen wir unterbinden
Bereits seit Beginn der Coronaeindämmungsmaßnahmen kritisiert die AfD die vielen unsachgemäßen und ohne zureichenden Evidenzzusammenhang verhängten Einschränkungen für das Gastgewerbe. Wir setzen uns nunmehr für Maßnahmen ein, um das Gastgewerbe wieder aufatmen zu lassen. Zum Wiederaufbau und oftmals zur Rettung des Gastgewerbes sind weitreichende Entlastungen vorzunehmen. Das schließt dezidiert die Forderung ein, dass auch von neuen Belastungen dringend abzusehen ist.
Die AfD will ein investitions- und innovationsförderndes wirtschaftliches Umfeld. Wir wollen auf breiter Front deregulieren und Bürokratie abbauen. Das schließt die Reduzierung des gesetzlichen Erfüllungsaufwandes für Unternehmer, insbesondere in der Gastronomie, ebenso ein, wie eine Entlastung unserer Bürger.
Die AfD setzt sich grundsätzlich für eine wesentlich stärkere Einbindung der Parlamente und eine direktdemokratischere Beteiligung des Volkes an Gesetzesvorhaben ein. Schon jetzt ist zu konstatieren, dass die Meinung von praxiserfahrenen Sachverständigen bei der Gestaltung von Gesetzesinitiativen unzureichend berücksichtigt wird. Dies liegt nicht selten daran, dass den Parlamenten Gesetzesentwürfe erst kurz vor Beschluss vorgelegt werden und Partei- und Fraktionsdenken dominiert, wo eigentlich Sachargumente und Fachexpertise gefragt sind. Dies wollen wir ändern, um bürokratische und völlig untaugliche Regelungen, die zu einer Mehrbelastung auch der Gastronomen führt, bereits im Entstehungsprozess eines Gesetzes zu identifizieren und den tatsächlichen Bedürfnissen der Praxis gesetzgeberisch Rechnung zu tragen.
Der Ausbau von Mobilfunk- und Glasfasernetzen, das Stopfen von Funklöchern, das Vorantreiben der Digitalisierung sind Grundvoraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeiten unseres Landes.
Die AfD unterstützt sowohl die echte Abschaffung der EEG-Umlage als auch die Senkung der Stromsteuer und hat dies zuletzt im Juni 2020 im Bundestag beantragt (Bundestagsdrucksache 19/30959). Alle Fraktionen außer der AfD haben die Senkung der Stromsteuer und die echte Abschaffung der EEG-Umlage abgelehnt.
Die AfD teilt die Prämisse der Frage nicht, dass eine wie auch immer konkret ausgeprägte nationale Politik zur Beeinflussung des globalen Klimas realistisch sein kann. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Nuklearenergie eine verlässliche, wirtschaftliche sowie CO2-arme Energiequelle ist und befürworten daneben Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Sinne eines tatsächlichen Umweltschutzes.
Die AfD lehnt gesetzliche Verpflichtungen von Unternehmen zur Erfüllung von politischen Quoten und Zielen prinzipiell ab. Insbesondere während der behördlich angeordneten Schließungen während der Coronasituation kam die Debatte um ein Verbot von Einwegverpackungen zur Unzeit. Die Unternehmer im Gastgewerbe sollten selbst darüber entscheiden können, welche Verpackungen sie jeweils nutzen und ihren Kunden anbieten möchten. Gleiches gilt an anderer Stelle: Jedes börsennotierte Unternehmen soll selbst über die Kriterien zur Besetzung seiner Vorstandsposten entscheiden können.