Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Die zunächst zeitlich befristete Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Restaurants stellte während der Corona-Pandemie eine Unterstützungsleistung für die gesamte Branche dar. Es ist die Frage, ob eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes wirklich geeignet ist, die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft der Branche zu stärken, da hiervon ja überwiegend die großen und umsatzstarken Betriebe profitieren - kleinere Betriebe mit geringen Umsätzen jedoch nur sehr eingeschränkt.
Allerdings ergeben sich bei der Anwendung eines dauerhaft ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf gastronomische Leistungen systematische Abgrenzungsschwierigkeiten in Bezug auf den Erwerb von Lebensmitteln im Einzelhandel, die zu Ungerechtigkeiten führen können. Auch müssen bei solch kostenintensiven Maßnahmen die sozialen Effekte berücksichtigt werden. In Bezug auf kulturelle Einrichtungen kann eine Prüfung der Anwendbarkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes sinnvoll sein.
Ich denke nicht, dass eine MwSt. Senkung dazu führen wird, dass mehr Menschen Clubs und Diskotheken besuchen. Vielmehr hat sich offensichtlich die Gesellschaft ein wenig verändert, aus ihr heraus werden die Impulse kommen.
Die Bedeutung der Verlustverrechnung zur schnellen und unkomplizierten Liquiditätsversorgung von Unternehmen ist gerade in Krisenzeiten enorm. So haben wir GRÜNE zu Beginn der Pandemie als erste eine Verbesserung des Verlustrücktrags und auch eine unterjährige vorläufige Umsetzung gefordert. Konkret wollten wir erreichen, dass nicht nur die Höhe angepasst, sondern auch der Rücktragszeitraum für die Verluste aus den Pandemiejahren deutlich, auf maximal 4 Jahre, verlängert wird. Damit hätten wir auch kleinen und mittelständischen Unternehmen, die vor der Pandemie keine Millionenüberschüsse erzielt haben, schnell und unbürokratisch helfen können.
Mit einer degressiven Abschreibung von mindestens 25 % fördern wir gezielt Investitionen in die digitale und ökologische Modernisierung der Unternehmen - auch über das Jahr 2021 hinaus.
Ziel unserer Steuerpolitik ist, dass alle einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Die Einkommens- und Vermögensverteilung in Deutschland ist jedoch sehr ungleich. Aus diesem Grund wollen wir hohe Vermögen oberhalb von 2 Millionen Euro wieder besteuern. Dabei haben wir die Unternehmen jedoch fest im Blick: Betriebsvermögen sollen im verfassunsrechtlich zulässigen und wirtschaftlich gebotenen Umfang geschont und zusätzliche Anreize für Investitionen gesetzt werden. Den Spitzensteuersatz für hohe Einkommen wollen wir moderat anheben. Im übrigen wollen wir Steuererleichterungen dort, wo sie nachhaltig und zielgerichtet sind. Deshalb wollen wir gezielte Investitionsanreize setzen. Für kleinere Unternehmen werden wir das Ansparen auf diese Investitionen durch eine temporäre Erweiterung des Investitionsabzugsbetrags erleichtern. Ebenso wollen wir bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Eigenkapitalbasis stärken, indem wir die Besteuerung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften verbessern. Durch gezielten Bürokratieabbau und die Senkung der EEG-Umlage senken wir die Belastung der Unternehmen zusätzlich.
Der Solidaritätszuschlag hat sich als Abgabe etabliert. Auch ich als Unternehmerin zahle ihn, wenn die wirtschaftliche Lage gut ist, fällt die Zahlung höher aus. Das ist soweit in Ordnung. Ich würde den Solidaritätszuschlag allerdings gerne für verschiedene Projekte einsetzen wollen, denn es gibt viel zu tun in unserem Land. Man könnte mit ihm zum Beispiel den vorgezogenen Kohleausstieg unterstützen und den Regionen, in denen der Kohleabbau entfällt, strukturell unter die Arme greifen.
Ich bin selber Unternehmerin und finde es fair, wenn ich, da ich eine gute, vom Staat finanzierte Infrastruktur nutze, höhere Abgaben zahle als zum Beispiel Geringverdiener*innen. Starke Schulter tragen in einer Solidargemeinschaft wie wir es sind mehr Belastung.
Vermögende Menschen können mehr schultern als Geringverdiener*innen. Bei einer Vermögensteuer muss aber gewährleistet sein, dass die Gelder nicht in irgendwelchen Löchern verschwinden, sondern gezielt eingesetzt werden müssen. Zum Beispiel in eine bessere Bildung (gleiche Materialien für alle Schüler*innen), das kommt der gesamten Gesellschaft zugute. Oder konkret in Klimaprojekte wie der verschärften Waldaufforstung und der Wiedervernässung von Mooren. Ändert sich das Klima weiterhin so rasant, wird es auch in Deutschland schwieriger eine gute Wirtschaftsleistung zu erzielen. Wir sollten die Gelder also gezielt für das Gemeinwohl einsetzen.
Ich bin selbst gelernte Hotelfachfrau und mein Herz schlägt nach wie vor für diese Branche. Die Arbeitsbedingungen sind nicht immer gut. Es ist ein körperlich anstrengender Job, das Handling von Gästen manchmal herausfordernd und die Arbeitszeiten (Teildienst, Schichten, Feiertage, Wochenenden) oft wenig kompatibel zum gesellschaftlichen Leben. Für mich war das alles ok. Aber der Lohn und die fair Behandlung sollten passen.
Minijobs sind für den kurzfristigen Übergang vielleicht gut, aber auf Dauer funktioniert das System nicht. Gerade in der Corona-Zeit haben die Minijobber*innen besonders gelitten.
Ein Mindestlohn von 12 € schafft mehr Gerechtigkeit. Wir sind zu einem Niedriglohnland geworden. 450 € Kräfte sind nicht über Kurzarbeit geschützt und waren die ersten, die in der Corona-Krise arbeitslos wurden. Das müssen wir ändern.
Die Arbeitswelt wandelt sich ständig. Ich kann mir eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ohne Ausbeutung vorstellen. Menschen könnten so flexibler ihrem Job nachgehen. Gastronomiebetriebe könnten so auch flexibler ihre Mitarbeitenden nach dem tatsächlichen Gästeaufkommen beschäftigen.
Es wäre einfach, hier nein anzukreuzen. Doch unser Land ist nach dem Solidarprinzip aufgebaut. Wir sind füreinander da. Und wir werden als Gesellschaft immer älter. So müssen alle Menschen mitfinanziert werden und daher lässt sich die Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge leider nicht ausschließen.
Da wo Homeoffice möglich ist, sollten die Arbeitgeber*innen sie einräumen. Es ist auch wirtschaftlich eine interessante Möglichkeit. Gäste zu bewirten funktioniert allerdings nicht so gut aus dem Homeoffice heraus.
Wir GRÜNE sorgen für stabile Leitplanken auf dem Arbeitsmarkt. Das beinhaltet auch, dass wir prekäre Jobs eindämmen und die Tarifbindung stärken wollen.
Mit einer Arbeitsversicherung, einer Weiterbildungsoffensive und einem stabilen sozialen Sicherungssystem schaffen wir für die Menschen und Unternehmen Sicherheit im Wandel.
Deutschland benötigt gute Fachkräfte in vielen Bereichen. Alle Arbeitnehmer*innen haben faire Löhne verdient, die Arbeitgeber*innen haben die volle Unterstützung des Staates verdient, damit sie effizient an diese Fachkräfte gelangen.
Ja, unbedingt. Wir können uns da auch an den Skandinavischen Ländern orientieren und Altersvorsorge über einen Staatsfonds anbieten. Also verpflichtend als Altersvorsorge, aber mit verschiedenen Wahlmöglichkeit.
Viele Branchen haben vor allem durch die Corona-Krise stark gelitten. Nun gilt es, sie zu unterstützen. Ein Belastungsmoratorium wäre allerdings kontraproduktiv. Über Unterstützungsleistungen lässt sich aber natürlich reden.
Wir GRÜNE wollen Abläufe und Regeln vereinfachen. Durch digital und personell gut aufgestellte Verwaltungen werden Anmeldungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und unbürokratischer. Berichtspflichten sollen vereinfacht werden. Dafür ist die konsequente Anwendung von KMU-Tests auf nationaler und europäischer Ebene erforderlich. Wir wollen einfachere Steuerregeln bei Abschreibungen und bei der Umsatzsteuer. Zur Entlastung von Kleinstunternehmen wird die Gewinngrenze für die Buchführungspflicht angehoben. Junge Unternehmen befreien wir in den ersten 2 Jahren weitgehend von Melde- und Berichtspflichten und bieten Information, Beratung und Anmeldung aus einer Hand an.
Also gelernte Hotelfachfrau und Branchenkennerin möchte ich mich in Berlin direkt und praktisch miteinbringen, damit praxistaugliche Gesetze entstehen können.
Transparenz muss auch bei der Lebensmittelhygiene gelten und ist wichtig für das Ansehen der Branche. Daher wollen wir GRÜNE die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen für alle sichtbar und erkennbar machen – direkt am Betrieb vor Ort und im Internet, beispielsweise in Form eines Hygienebarometers oder Smileys. Wir halten dies für eine sinnvolle und effektive Maßnahme, um einen Rückgang der hohen Anzahl der Hygienebeanstandungen zu erreichen. Transparenz über Kontrollergebnisse kommt der großen Mehrheit vorschriftsmäßig wirtschaftender Betriebe zugute, zugleich wird das Vertrauen der Verbraucher*innen in die Lebensmittelbranche insgesamt verbessert. Für die Unternehmen soll die Beantragung einer zeitnahen Nachkontrolle möglich sein.
Mit Investitionszuschüssen, besseren Beratungsangeboten sowie attraktiven Abschreibungsbedingungen wollen wir GRÜNE den Mittelstand bei der Digitalisierung unterstützen. Wir wollen einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet auf Grundlage der Bandbreite, die heute schon überwiegend genutzt wird.
Große Plattformbetreiber*innen sollen unter eine verschärfte Regulierung fallen. So kann schnell unterbunden werden, wenn sie ihre eigenen Angebote gegenüber Angeboten anderer Unternehmen bevorzugen. User*innen von Plattformen sollen besser über ihre Daten verfügen können, etwa indem sie diese von einer Plattform auf eine andere Plattform mitnehmen können. Diese Interoperabilität und Datenportabilität fordern wir grundsätzlich verpflichtend für marktbeherrschende Unternehmen. Als Ultima Ratio wollen wir zum Schutz des Wettbewerbs, dass Unternehmen auch unabhängig von einem Missbrauch aufgespalten werden können, wenn ihre Marktmacht zu groß ist.
Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der wichtigste Ansatz, um die Wirtschaft sicher mit Strom zu einem wettbewerbsfähigen Preis zu versorgen. Durch einen steigenden Anteil der Erneuerbaren im Angebot sinkt der Börsenstrompreis spürbar. Zudem wollen wir GRÜNE den Ansatz zur Senkung der EEG-Umlage durch die Verwendung eines Teils der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung beibehalten.
Für wirksamen Klimaschutz setzen wir auf einen Mix aus CO2-Preisen, Anreizen, Förderung und einem Ordnungsrecht, das notwendige Standards setzt. Damit sich Klimaschutz sofort betriebswirtschaftlich rechnet, wollen wir Klimaverträge (CCFDs) mit Unternehmen abschließen, mit denen wir die Differenz zwischen dem aktuellen CO2-Preis und den tatsächlichen CO2-Vermeidungskosten erstatten, auch um so kurzfristige Wettbewerbsnachteile der Unternehmen gegenüber Regionen ohne eine CO2-Bepreisung zu verringern.
Regelungen im Bereich von Verpackungen werden wir nur mit vorherigem Dialog mit den betroffenen Interessengruppen treffen. Bei solchen Gesetzesvorhaben werden auf eine verursachergerechte Kostenverteilung achten, bei der die Inverkehrbringer*innen nicht unangemessen belastet werden.
Die Tourismus-Branche hat durch die Corona-Krise harte Einschnitte erfahren. Es hat sich gezeigt, dass vielfältig aufgestellte Betriebe und Unternehmen besser durch die Krise gekommen sind. Diesen Weg gilt es weiter zu verfolgen und auch zu unterstützen.
Die Tourismuswirtschaft ist für uns GRÜNE ein wichtiger Wirtschaftsbereich, dem wir aus der Coronakrise helfen und ihn zukunftsfähig aufstellen wollen und ihm dementsprechend in der künftigen Bundesregierung einen höheren Stellenwert einräumen werden.
Die Erhöhung der Mittel führt dann auch dazu, dass der Tourismusbereich sich für die Zukunft nachhaltiger aufstellen kann. Und genau das brauchen wir: naturnahen, klimafreundlichen und regionalen Tourismus. Der Tourismus soll mit den Gegebenheiten vor Ort (Bewohner*innen, Umwelt, Ökosysteme etc.) zusammen kommen - es braucht ein Miteinander, damit Tourismus sowohl ökologisch als auch ökonomisch ein Erfolgsmodell ist.