Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
(DEHOGA Bundesverband)
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Bund und Länder haben den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants bereits bis Ende 2022 eingeführt.
Ausnahmen vom Regelsatz der Mehrwertsteuer sollten begrenzt sein. Bei den durchschnittlichen Kosten eines Warm- oder Kaltgetränks fällt die Mehrwertsteuer auch nicht so deutlich ins Gewicht.
Ausnahmen vom Regelsatz der Mehrwertsteuer sollten begrenzt sein.
Die im Februar 2021 beschlossene Ausweitung des Verlustrücktrags ist ausreichend und erreicht 99,5% der Unternehmen.
Dies wurde von der SPD auch bereits getan. Die Grenze für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wurde auf 800 Euro erhöht und eine Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter, bspw. für IT-Investitionen, eingeführt.
Eine weitere Senkung der Unternehmenssteuern auf 25 % würde zu staatlichen Mindereinnahmen in Höhe von rund 30 Mrd. Euro führen. Dies halte ich angesichts der bestehenden gemeinwohlorientierten staatlichen Finanzierungsaufgaben für nicht vertretbar.
Über 90% der Steuerzahler*innen zahlen bereits keinen Solidaritätszuschlag mehr. Für weitere knapp 6 ½ Prozent wurde er reduziert. Die hier gefundene Lösung halte ich aus heutiger Sicht für gerecht.
Ganz im Gegenteil: Bei besonders viel Verdienenden, ab einer Viertelmillion Euro Jahreseinkommen, stehe ich mit der SPD für eine Anhebung um 3 % des Spitzensteuersatzes.
Die Vermögenssteuer sollte in verfassungskonformer Weise wieder eingeführt werden.
Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne einen Sachgrund muss abgeschafft werden.
Um die Nettoeinkommen von gering Verdienenden zu erhöhen, sollte die Gleitzone der Midi-Jobs auf 1.600 Euro angehoben werden. In dieser Zone zahlen die Arbeitnehmer*innen geringere Beiträge, ohne dass sie dadurch einen geringeren Rentenanspruch haben.
Lohnpolitik ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien – dies ist auch grundgesetzlich geschützt. Zugleich hat der Staat eine Verantwortung, Ausbeutung und den daraus resultierenden Folgen von Verarmung entgegenzutreten. Insofern ist es folgerichtig und notwendig, den gesetzlichen Mindestlohn - wie etwa durch den Landesparteirat der SPD-Landesverbandes Schleswig-Holstein beschlossen, auf 13 Euro zu erhöhen.
Die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes ist zu erhalten.
Das Ziel ist, die Sozialversicherungsbeiträge bei unter 40 Prozent des Bruttolohns zu halten. Wer hier eine starre Obergrenze einfordert, muss mit Blick auf die Finanzentwicklung bei der gesetzlichen Rentenversicherung, sowie Kranken- und Pflegeversicherung sowie Bundesagentur für Arbeit konsequenterweise eingestehen, dass der Staat an anderer Stelle Mehreinnahmen generiert, um den Anforderungen des Sozialstaates gerecht zu werden.
Ich unterstütze den Rechtsanspruch auf Homeoffice, wenn er mit der beruflichen Tätigkeit (auch in sozialer Hinsicht) vereinbar ist.
Lohnpolitik ist grundsätzlich Sache der Tarifparteien – dies ist auch grundgesetzlich geschützt. Zugleich hat der Staat eine Verantwortung, Ausbeutung entgegenzutreten, etwa indem Tarifverträge für allgemein verbindlich erklärt werden.
Ich unterstütze Maßnahmen zur Stärkung der beruflichen Bildung.
Mit dem Einwanderungsgesetz und der Möglichkeit, Personen, die in Deutschland eine Schul- oder Berufsausbildung begonnen haben, den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, ist schon viel erreicht. Weitere Erleichterungen müssen folgen.
Solidarität in der Alterssicherung bedeutet, dass wir ein gesetzliches Alterssicherungssystem für alle haben, dem auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen angehören.
Schon, weil nicht klar ist, was unter einem Belastungsmoratorium verstanden werden soll. Das kann es für keine Branche geben.
Ja, aber nicht um den Preis von Gerechtigkeit. Bürokratieabbau darf zudem nicht dazu missbraucht werden, Rechte für Arbeitnehmer*Innen abzubauen, den Arbeitsschutzstandard zu senken oder Steuerschlupflöcher zu eröffnen. In den vergangenen vier Jahren wurden bereits drei Gesetze zum Abbau von Bürokratie beschlossen und ein viertes konzipiert.
Den gibt es bereits durch die Anhörung von Ländern und Verbänden im Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung, sowie durch Anhörungen und Beratungen im Deutschen Bundestag.
Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Transparenz über Inhaltsstoffe von Produkten oder Produktionsverfahren können auf vielfältige Weise verbessert werden. Ich möchte dazu kein Instrument von vornherein ausschließen.
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur muss schneller erfolgen als bisher.
Fairen Wettbewerb und Arbeitsbedingungen braucht es auch in der „digitalen Welt“.
Ich setze mich für einen beschleunigten Umstieg auf Erneuerbare Energien ein - nur auf diesem Weg kann Energie bezahlbar bleiben.
Marktwirtschaftliche Instrumente sind nur mit sozial-ökologischen Maßgaben zu befürworten. Die verlässlichste Klimapolitik steht für den beschleunigten, auch systemischen Umstieg auf Erneuerbare Energien. Jede Verzögerung gefährdet das Erreichen der Klimaschutzziele, wodurch Extremwetterereignisse häufiger werden, Milliardenschäden verursacht werden und wodurch auch Zukunftsmärkte - Arbeit mit Zukunft - verloren gehen. Ich setze mich für einen Kohleausstieg bis 2030 und Klimaneutralität bis 2040 ein.
Praxistauglichkeit braucht klare Rahmenbedingungen. In die Kostenbetrachtung müssen auch externe Effekte (Umweltfolgeschäden) einbezogen werden.
Dies hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon seit Mitte Juli vorgeschlagen und durchgesetzt. Die Bundesregierung wird es Anfang September beschließen.
Der heimischen Tourismuswirtschaft kommt eine besondere und wachsende Bedeutung zu. Leitbranchen sind nach meiner Überzeugung qualitativ zu besetzen und nach sozial-ökologischen Standards zu definieren.