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Nr. 35/2022, 24. Juni 2022
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Sehr geehrte Damen und Herren, höchst erfolgreich verlief am Dienstag unsere Pressekonferenz in der kommunikativen Atmosphäre des Berliner Kult-Lokals StäV. Erneut ist es uns gelungen, die Botschaften und Forderungen des DEHOGA Bundesverbandes sowohl in der regionalen und überregionalen Tagespresse sowie in Zeitschriften als auch in den audiovisuellen und Online-Medien zu platzieren. Beispielhaft finden Sie hier Links zu Berichten in ZDF-heute (ab Minute 7), auf Welt online und im Deutschlandfunk. Im Fokus der Pressekonferenz stand der Neustart Gastgewerbe 2022 nach zwei Jahren Corona-Pandemie. Wir haben Bilanz gezogen, die aktuellen Herausforderungen beleuchtet und aufgezeigt, was zur Zukunftssicherung unserer Branche notwendig ist. Die Herausforderungen in der Restartphase nach Corona – von massiven Preissteigerungen bis hin zum Fachkräftemangel - könnten kaum größer sein. Die Branche braucht Planbarkeit und verlässliche Perspektiven. Wir erwarten, dass jetzt eine bestmögliche Pandemie-Vorsorge für das Winterhalbjahr getroffen wird. Zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Branche ist zudem die Beibehaltung der Mehrwertsteuersenkung. Auch müssen eine sichere und finanzierbare Energieversorgung gewährleistet und Maßnahmen zur Arbeits- und Fachkräftesicherung auf den Weg gebracht werden. Das alles haben wir auf der Pressekonferenz sehr deutlich gemacht. Gern machen wir Sie in diesem Zusammenhang auch auf unsere neue hier verlinkte Publikation „Neustart 2022“ aufmerksam, die wir zur Pressekonferenz veröffentlicht haben. Diese enthält zum einen eine Corona-Bilanz mit all ihren dramatischen Zahlen und Entwicklungen. Zudem beleuchten wir die aktuellen Forderungen der Branche an die Politik. Dabei haben wir uns ganz bewusst auf die Punkte und Handlungsfelder konzentriert, die für einen erfolgreichen Neustart von Gastronomie und Hotellerie von besonderer Bedeutung sind. Mit herzlichen Grüßen Guido Zöllick Ingrid Hartges |
Pressemitteilung zur DEHOGA-Pressekonferenz: Neustart Gastgewerbe muss gelingenNach zwei Jahren Corona-Pandemie kämpft sich das Gastgewerbe aus der Krise. Dank der seit April anziehenden Nachfrage wächst bei vielen Betrieben Zuversicht. Der Neustart der Branche wird allerdings erschwert durch die massiv steigenden Kosten und wachsenden Unsicherheiten in Folge des Ukraine-Krieges. „Die aktuellen Herausforderungen könnten kaum größer sein“, sagte DEHOGA-Präsident Guido Zöllick auf der Pressekonferenz des Verbandes am Dienstag in Berlin. Die Branche brauche jetzt Planbarkeit und verlässliche Perspektiven. „Ich erwarte, dass beste Pandemie-Vorsorge für den Herbst getroffen wird, erneute Beschränkungen und Schließungen werden viele Unternehmen nicht überleben. Die Zukunftssicherung der Betriebe und Arbeitsplätze muss jetzt Priorität haben“, so Zöllick. Corona-Bilanz Nach zehn Wachstumsjahren habe die Corona-Pandemie die Branche in ihre schwerste Krise der Nachkriegszeit gestürzt, berichtete Zöllick. „Neun Monate Lockdown und weitreichende Einschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen – bei den Unternehmern wie Mitarbeitern.“ Für die Krisenjahre meldete die Branche Umsatzausfälle historischen Ausmaßes. 2020 brach der Umsatz laut dem Statistischen Bundesamt gegenüber 2019 um real 39,0 Prozent (nominal -36,5%) ein. Das Jahr 2021 fiel mit realen Einbußen in Höhe von 40,1 Prozent (nominal -36,1%) im Vergleich zum Vorkrisenjahr sogar noch schlechter aus. Und auch im ersten Quartal 2022 musste das Gastgewerbe noch einen realen Umsatzverlust von 32,5 Prozent (-25,2%) verkraften. „Von März 2020 bis 2022 hat die Branche damit nominal 74,9 Milliarden Euro verloren“, so Zöllick. Die Pandemie traf auch den gastgewerblichen Jobmotor mit voller Wucht. „Verheerende Umsatzeinbrüche, monatelange Kurzarbeit und Unsicherheiten – trotz größter Anstrengungen gelang es nicht überall, die Mitarbeiter zu halten“, erläuterte der DEHOGA-Präsident. Der höchste Rückgang bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wurde…
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Neue DEHOGA-Publikation „Neustart 2022“
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Energiepreispauschale: BMF veröffentlicht FAQMit dem Steuerentlastungsgesetz 2002 wurde u.a. die sog. Energiepreispauschale beschlossen. Dies ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern. Die Arbeitgeberverbände haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium den hier verlinkten Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht. Falls weitere – in den FAQ nicht beantwortete – Fragen aufkommen oder sich andere Unklarheiten ergeben sollten, dann können Sie uns diese gerne zusenden. Eventuelle Aktualisierungen der FAQ finden Sie auch auf der Webseite des BMF. |
Rückwirkende Änderungen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes durch Steuerentlastungsgesetz 2022Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurden u.a. der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben. Das hat u.a. Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat darüber informiert, dass bereits abgerechnete Kurzarbeitergeld-Abrechnungsmonate seit Januar 2022 in den meisten Fällen korrigiert werden müssen. Die Arbeitgeber hatten den damit verbundenen Verwaltungsaufwand kritisiert. Bitte informieren Sie Ihre Lohnbuchhaltungen bzw. Steuerberater über den Korrekturbedarf. Für die Korrektur des Kurzarbeitergeldes für zurückliegende Bezugsmonate und für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes kommender Bezugsmonate hat die BA die verschiedenen Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes angepasst. Sie sind auf der Website der BA zu finden. |
Jetzt noch mitmachen: DEHOGA-Umfrage zur Elektromobilität und Ladeinfrastruktur im GastgewerbeElektromobilität ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum Erreichen der Klimaziele. Unerlässlich dabei: Die Ladeinfrastruktur. Auch in unserer Branche werden mittlerweile vielfach Lademöglichkeiten für Elektroautos oder auch E-Bikes angeboten. Wir laden Sie herzlich ein, an unserer aktuellen Umfrage zu diesem Thema teilzunehmen. Ziel ist einerseits, eine genauere Einschätzung zum Umfang bestehender und geplanter Ladestellen in unserer Branche zu erhalten und auch gegenüber dem Bundesverkehrsministerium geben zu können. Wir fragen Sie aber auch, welche Probleme/Herausforderungen es aus Ihrer Sicht bei diesem Thema gibt. Es wäre schön, wenn Sie sich kurz Zeit nehmen und uns die Fragen bis einschließlich 30. Juni 2022 beantworten. Die Antworten werden selbstverständlich wie bei allen DEHOGA-Umfragen vertraulich behandelt und nur anonymisiert weiterverarbeitet. Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns sehr herzlich! |
Publikumsabstimmung zum Ehrenamtspreis der Versicherungskammer Bayern: Geben auch Sie Ihre Stimme für die Europa Miniköche ab!Die Versicherungskammer Bayern hat zum 11. Mal, über Ihre Versicherungskammer Stiftung, den Ehrenamtspreis ausgeschrieben. Hierfür hat sich auch das Europa Miniköche-Projekt, konkret die Europa Miniköche Gruppe Südliche Weinstraße, beworben. Unter 400 eingereichten Projekten haben sie es bereits unter die ersten 10 geschafft. Schon jetzt ein toller Erfolg. Nun läuft noch bis zum Ende des Monats die Publikumsabstimmung. Und hierfür ist jede Unterstützung herzlich Willkommen: Geben auch Sie Ihre Stimme für die Miniköche ab und helfen Sie so mit, dass dieses tolle Projekt ausgezeichnet wird. Hier geht es zum Online-Voting und zur Projektkurzbeschreibung… Im Projekt „Europa-Miniköche“ erlernen Kinder über zwei Jahre die Grundlagen der gastronomischen Berufe. Dazu gehören Kochen, theoretischer Unterricht und die Arbeit im Service. Im Unterricht erfahren die Kinder mehr über die Herkunft ihrer Lebensmittel und eine ausgewogene Ernährung. Der DEHOGA unterstützt die Miniköche von Beginn an. Das Projekt lebt von ehrenamtlichem Engagement, ist eine grandiose Visitenkarte für unsere Branche und eine Riesenchance: Schließlich ist es wichtiger denn je, gerade schon Kindern und Schülern das Wissen um Lebensmittel und deren Zubereitung zu vermitteln. Und es ist ein wichtiger Beitrag, die Esskultur und die Kochkunst zu fördern. |
Löhne in der Zeitarbeit steigenIn der Zeitarbeitsbranche wurden für die unteren Entgeltgruppen ab dem 1. Oktober 2022 neue Tarifentgelte vereinbart. Diese liegen oberhalb des erhöhten gesetzlichen Mindestlohns von 12 €, was sich zumindest mittelbar auch auf Hotel- und Gastronomiebetriebe auswirken wird, die Leiharbeitnehmer einsetzen. In der Entgeltgruppe 1 steigt die tarifliche Vergütung ab 1. Oktober 2022 von derzeit 10,88 € auf 12,43 €. Das entspricht einer Steigerung um 14,25 %. Zum 1. April 2023 erfolgt eine Steigerung auf 13,00 € und ab 1. Januar 2024 auf 13,50 €. Die Entgeltgruppe 1 stellt einen tariflichen Mindestlohn dar. Es ist davon auszugehen, dass dieser über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) auf alle Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit erstreckt wird. In den Entgeltgruppe 2a bzw. 2b liegen die Löhne ab dem 1. Oktober 2002 bei 12,63 € bzw. 12,93 €. Im Herbst beginnen die Tarifverhandlungen zu den höheren Entgeltgruppen. Der geltende Entgelttarifvertrag hat noch eine Laufzeit bis 31. Dezember 2022. Die neue Tarifvereinbarung für die unteren Entgeltgruppen hat eine Laufzeit von 18 Monaten bis 31. März 2024. |
Gastgewerbeumsatz im April 2022 noch 24,0 % unter VorkrisenniveauDer Umsatz im Gastgewerbe hat sich im April 2022 gegenüber April 2021, in dem es starke Einschränkungen für Hotels und Gastronomie gab, preisbereinigt mehr als verdoppelt (+138,4 %). Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, lag der Gastgewerbeumsatz preisbereinigt aber nach wie vor 24,0 % unter dem Niveau vom Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland. Der preisbereinigte Umsatz der Hotels und sonstigen Beherbergungsunternehmen vervierfachte sich gegenüber April 2021, als aufgrund der Corona-Pandemie ein Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste galt (+305,4 %). Trotzdem lag der Umsatz im April 2022 noch 22,4 % unter dem Vorkrisenniveau vom Februar 2020. In der Gastronomie stieg der Umsatz um 92,3 %, im Vergleich zum April 2021, als die Gastronomie bis auf den Außer-Haus-Verkauf geschlossen war. Er lag allerdings um 25,1 % unter dem Niveau vom Februar 2020. Soweit die Mitteilung des Statistischen Bundesamtes. Für uns ist der Vergleich zum April 2019 relevanter und aussagekräftiger: real/preisbereinigt -23,7%, nominal -14,4%. |
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