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Nr. 42/2022, 22. Juli 2022
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Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn wieder russisches Gas durch die Pipeline Nordstream 1 fließt, bleibt die Ungewissheit groß, ob die Energieversorgung für die deutsche Wirtschaft und die Bürger vollumfänglich für den Herbst und Winter gewährleistet ist. Seien Sie versichert, wir stehen dazu insbesondere mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im intensiven Dialog! Die in dieser Woche veröffentlichen Umsatzzahlen des Statistischen Bundesamtes für den Mai machen deutlich, dass die Branche von einer Erholung noch weit entfernt ist. Real betrug der Umsatzverlust 14,1 Prozent gegenüber Mai 2019 (nominal minus 3,9 Prozent). Zeitgleich kämpft die Branche mit explodierenden Kostensteigerungen. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesregierung für die Zukunftssicherung unserer Branche die Fortführung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen über den 31.12.2022 hinaus beschließt. Dafür setzen wir uns auf allen Ebenen ein. Im Ranking großer Herausforderungen steht insbesondere auch die Gewinnung von Mitarbeitern und Auszubildenden ganz oben. Um das Nachwuchs-Recruiting weiter anzukurbeln, wird seit Juli in den sozialen Medien das Qualitätssiegel TOP-Ausbildungsbetrieb beworben. Wir möchten Sie ermutigen, sich für die Zertifizierung anzumelden. Das neue Ausbildungsjahr beginnt ab dem 1. August. Da uns weiterhin viele Fragen zur Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe erreicht haben, bieten wir im August drei Online-Fragestunden für Ausbildungsbetriebe zu den Berufsgruppen Küche, Gastro und Hotel an. Mit Blick auf die aktuelle Hitzewelle geben wir Ihnen im Rahmen unserer „Energiekampagne Gastgewerbe“ außerdem Tipps für den ressourcenschonenden Einsatz von Wasser. Wir wünschen Ihnen gute Geschäfte, viel Kraft und Zuversicht! Mit herzlichen wie kämpferischen Grüßen Guido Zöllick Ingrid Hartges |
Gastgewerbeumsatz im Mai noch 14,1 Prozent unter VorkrisenniveauDie Erholung in unserer Branche ging auch im Mai weiter, wie die aktuellen Umsatzzahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Das Vorkrisenniveau wurde allerdings nach wie vor nicht erreicht: Verglichen mit dem Vorkrisenmonat Mai 2019 setzten die Betriebe unserer Branche preisbereinigt 14,1 Prozent weniger um (nominal -3,9%). Der preisbereinigte Umsatz im Beherbergungsgewerbe lag laut Statistischem Bundesamt noch 13,2 Prozent unter dem Niveau von Mai 2019 (nominal: -5,6%), jener der Gastronomen 14,7 Prozent (nominal: -2,9%). |
Neues Einwanderungsrecht: Bundesminister veröffentlichen EckpunkteNach ihren in der Branche vielbeachteten Äußerungen zur Notwendigkeit von Arbeitskräftezuwanderung ins Gastgewerbe haben Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil am 20. Juli in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt ihre Eckpunkte eines neuen Einwanderungsrechts skizziert. Gut, dass das Tempo hier angezogen wird. Das aktuell geltende Einwanderungssystem sei, so Faeser und Heil, „zu schleppend, zu bürokratisch, zu abweisend“, um die durch die Corona-Pandemie massiv verschärften Personalengpässe zu entzerren. „Wir müssen besser darin werden, qualifizierte Menschen aus dem Ausland zu gewinnen“. Das ist ohne Zweifel richtig und auch die von den beiden Ministern genannten Stichworte gezielte Kampagnen, Sprachförderung und schnellere Visaverfahren können der Zustimmung aus Hotellerie und Gastgewerbe sicher sein. Gut auch, dass wir nach der Veröffentlichung etwas genauer wissen, wo die Reise beim neuen Einwanderungsrecht konkret hingehen soll. Drei Säulen wurden angekündigt: 1. Säule: Fachkräfte mit bereits anerkannten Qualifikationen Wesentlichste Neuerung hier soll sein, dass für Berufsanfänger die Gehaltsgrenze für eine sog. „Blaue Karte EU“, mit der Hochschulabsolventen in Deutschland arbeiten dürfen, gesenkt werden soll. Aktuell gilt eine Grenze von 56.400 € im Jahr. Außerdem sollen einmal anerkannte Fachkräfte auch in fachfremden Berufen arbeiten dürfen. 2. Säule: Fachkräfte mit Berufserfahrung Sie sollen zukünftig auch ohne Anerkennungsverfahren einreisen dürfen, wenn sie über einen Berufsabschluss aus ihrem Heimatland verfügen. Das Anerkennungsverfahren wird dann in Deutschland nachgeholt und vom Arbeitgeber finanziert („Anerkennungspartnerschaft“). Hier wird es aus Sicht des DEHOGA entscheidend auf die Details der gesetzlichen Regelung ankommen. Offen ist z.B., ob die Anerkennung nachgeholt werden muss oder nur kann. Auch die formalen Anforderungen an den ausländischen Abschluss werden eine entscheidende Rolle spielen, den Kochen ist z.B. etwas, was man in vielen Ländern der Welt nicht in einer Schule, sondern in der Praxis lernt. Positiv an dieser Säule aus Sicht des DEHOGA: Ob jemand als „Fachkraft“ gelten kann, hängt nicht in erster Linie am Anerkennungsverfahren der IHK FOSA, sondern an der Beurteilung des deutschen Arbeitgebers. Das gibt Chancen für unbürokratischeres und praxistauglicheres Recruiting, wird für die gastgewerblichen Unternehmen aber nicht einfach in der Umsetzung und Beurteilung sein. 3. Säule: Potenzialzuwanderung Diese Säule stellt den ersten Schritt zu der von der FDP in den Koalitionsvertrag hineinverhandelten „Chancenkarte“ dar. Wer Potenzial mitbringt und seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann, soll zur Arbeitsplatzsuche für ein Jahr einreisen dürfen. Ob jemand ein hohes Integrationspotenzial mitbringt, soll zukünftig über ein Punktesystem ermittelt werden. Das eigentliche Punktesystem, wie es z.B. in Kanada lange Zeit genutzt wurde, soll aber noch nicht im angekündigten Gesetzespaket umgesetzt werden. Der DEHOGA wird sich natürlich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für die Interessen des Gastgewerbes einsetzen. Ein zentraler Aspekt dabei: Aus unserer Sicht kann bei Arbeitskräften mit Berufserfahrung, Integrationspotenzial und Arbeitsvertrag auf die formale Anerkennung der gleichwertigen Qualifikation verzichtet werden. Denn der Arbeitgeber kann am besten beurteilen, ob ein ausländischer Mitarbeiter für seinen Betrieb einer Fachkraft entspricht. Wir werden uns außerdem weiter dafür einsetzen, auch insgesamt für Arbeitskräfte die Möglichkeiten zu erweitern. Der DEHOGA setzt sich insbesondere für die Entfristung der Westbalkanregelung und eine Ausweitung des Kontingents sowie für den Abschluss von Saisonarbeitnehmerabkommen ein. |
Ausbildungsstart am 1. August mit Online-Fragestunden für AusbildungsbetriebeErfahrene Praktiker stehen Rede und Antwort zur Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe Je nach Bundesland beginnt Anfang August bzw. Anfang September das neue Ausbildungsjahr. Für alle Ausbildungsverhältnisse in den nunmehr sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufen, die ab dem 1. August 2022 beginnen, gelten die neuen Ausbildungsordnungen. Mit der neuen Webseite www.dehoga-ausbildung.de und zahlreichen Infoveranstaltungen – digital und in Präsenz - haben wir Tausende Ausbildungsbetriebe, aber auch Berufsschullehrer und Berufsberater der Arbeitsagenturen erreichen können. Immer noch erreichen uns über neuordnung@dehoga.de täglich Anfragen von Ausbildungsbetrieben, um die wir uns gerne kümmern. Das große Interesse und die positive Resonanz der Ausbildungsbetriebe freuen uns sehr! Aber natürlich gilt: Manche Fragestellungen ergeben sich erst in der Praxis. Deshalb gibt es pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnungen in den ersten beiden Augustwochen jetzt ein weiteres Informationsangebot für Ausbildungsbetriebe: Drei Online-Fragestunden für die drei Berufsgruppen Küche, Gastro und Hotel. In jeder der drei Runden stehen Macherinnen und Macher der neuen Ausbildungsrahmenpläne – allesamt erfahrene Praktiker aus Betrieben oder IHKn – den Unternehmern und Ausbildern Rede und Antwort. Keine klassische Infoveranstaltung mit Präsentation und Input von oben, sondern Raum und Zeit für Ihre Fragen – und gerne auch für den Austausch der Kollegen untereinander und für Tipps zur praktischen Umsetzung. Wir laden Sie herzlich ein, dabei zu sein! Die Teilnahme ist für alle gastgewerblichen Ausbildungsbetriebe kostenfrei, auch unabhängig von einer Mitgliedschaft im DEHOGA. |
TOP-Ausbildungsbetrieb startet Instagram-AnzeigenIm Januar 2020 ging das Qualitätssiegel TOP-Ausbildungsbetrieb an den Start. Mittlerweile sind bereits 450 gastgewerbliche Ausbildungsbetriebe dabei oder befinden sich im Zertifizierungsprozess. TOP-Ausbildungsbetriebe verpflichten sich zu 12 starken Leitsätzen für Ausbildung mit hoher Qualität, deren Einhaltung ist von den Auszubildenden selbst zu bestätigen. Von diesem hohen Ausbildungsstandard profitieren sowohl die Betriebe beim Recruiting als auch die Azubis. Über eine komfortable Ausbildungsplatzsuche können Bewerber gezielt nach zertifizierten Betrieben in ganz Deutschland suchen. Im Juli ist TOP-Ausbildungsbetrieb nun auch mit der Bewerbung des Qualitätssiegels in den Sozialen Medien gestartet. Über Instagram-Anzeigen werden insbesondere unsere zukünftigen Auszubildenden gezielt angesprochen, aber auch weitere TOP-Ausbildungsbetriebe geworben. Gemeinsam sind wir stark! Zertifizierte TOP-Ausbildungsbetriebe haben per Downloadbereich Zugriff auf alle Social-Media-Motive sowie das Kommunikationskonzept mit wertvollen Tipps zur Social-Media-Nutzung: #werwennnichtwir Betrieben, die sich als TOP-Ausbildungsbetrieb zertifizieren lassen, bietet das Qualitätssiegel einen deutlichen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Auszubildenden. Machen auch Sie mit und melden Sie Ihren Betrieb zur Zertifizierung als TOP-Ausbildungsbetrieb an! Hier… haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen zur Teilnahme am Qualitätssiegel zusammengestellt – auch die Anmeldung können Sie hier online durchführen. |
Ausbildungsprämien kamen im Gastgewerbe anCorona hat eine deutliche Delle bei der dualen Berufsausbildung hinterlassen. 2020 sank die Zahl der neuen Ausbildungsverträge sektorübergreifend um 9,2%. Im besonders von den Auswirkungen der Pandemie betroffenen Gastgewerbe war der Rückgang mit 24,1% mehr als doppelt so hoch. Um langfristige Schäden für Ausbildungssystem und Fachkräftebasis einzudämmen, entwickelte die letzte Bundesregierung im Sommer 2020 das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Verschiedene Bausteine wie Ausbildungsprämien, Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sollten besonderes von Corona betroffene kleinere und mittlere Ausbildungsbetriebe finanziell entlasten und so dort einen Ausbildungsschock verhindern. Das Programm wurde einmal verlängert und unterstützte Ausbildungsverhältnisse bis Dezember 2021. Danach lief es leider aus, was Arbeitgeberverbände und der DGB kritisierten. Die nunmehr vorliegenden Daten mit Stand Ende Juni 2022 erlauben dem DEHOGA eine valide Bewertung des Programms für Hotellerie und Gastronomie. Eindeutiges Ergebnis: Die Förderungen haben das Gastgewerbe in überdurchschnittlichem Ausmaß erreicht und konnten zu einer Stabilisierung der Ausbildungssituation beitragen. Am deutlichsten ist dies bei den Zuschüssen zur Vermeidung von Kurzarbeit von Azubis und Ausbildern. Hier sind über den gesamten Förderzeitraum hinweg 12.524 Anträge aus dem Gastgewerbe positiv entschieden worden. Damit stellt das Gastgewerbe 47,5% aller Bewilligungen. Allerdings ist bei dieser Leistung auch der Anteil der abgelehnten Anträge am höchsten: Rund die Hälfte aller Anträge wurde hier abgelehnt, vor allem in der ersten Förderphase. Auch bei der Ausbildungsprämie und der Ausbildungsprämie plus, die Betriebe beantragen konnten, die ihre Ausbildungsverhältnisse mindestens gleich gehalten bzw. sogar gesteigert haben, hat das Gastgewerbe überproportional profitiert. Bei der Ausbildungsprämie kommen 11,2% der positiv entschiedenen Förderanträge aus der Branche, bei der Ausbildungsprämie plus sind es 10,8%. Insgesamt 8.538 Prämienanträge aus der Branche wurden positiv beschieden. Bei der Ausbildungsprämie plus liegt der Anteil unserer positiv beschiedenen Anträge mit 83,4% enorm auch. Bei der Ausbildungsprämie sind es immerhin noch 64,1%. Die Übernahmeprämie, mit der Ausbildungsbetriebe unterstützt wurden, die Azubis von coronabedingt insolventen Kollegen übernahmen, kam nur in einer geringen Zahl von Fällen zum Tragen, nämlich insgesamt 368. Auch hier stellt das Gastgewerbe jedoch mit 15,8% einen großen Anteil. Sichtbare Konsequenz: Trotz der sogar noch verschärften Corona-Auswirkungen auf die Branche, konnte die Ausbildungssituation in 2021 zumindest stabilisiert werden. Mit einem kleinen Plus bei den neuen Ausbildungsverträgen konnte das Jahr 2021 abgeschlossen – gegen den weiter andauernden Negativtrend auf dem Ausbildungsmarkt insgesamt. Eine gute Zahl für die Fachkräftesicherung in der Branche und ein wichtiges Signal für die weiter extrem angespannte Ausbildungssituation. Unterstützung wirkt! |
Energiepreispauschale: BMF veröffentlicht FAQsMit dem Steuerentlastungsgesetz 2002 wurde u.a. die sog. Energiepreispauschale beschlossen. Dies ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern. Die Arbeitgeberverbände haben bereits im Mai darauf hingewiesen, dass sich aus dem Gesetz zahlreiche Anwendungsfragen ergeben, insbesondere was die Anspruchsberechtigung und die Auszahlung durch die Arbeitgeber angeht. Dazu hat nun das Bundesfinanzministerium den hier verlinkten Katalog mit Fragen und Antworten mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmt und veröffentlicht. Falls weitere – in den FAQs nicht beantwortete – Fragen aufkommen oder sich andere Unklarheiten ergeben sollten, dann können Sie uns diese gerne zusenden. Eventuelle Aktualisierungen der FAQ finden Sie auch auf der Webseite des BMF. |
Videoserie der Energiekampagne Gastgewerbe – Heute: Ressourcenschonender Einsatz von WasserDie steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise sind derzeit die größte Belastung für die Betriebe unserer Branche. In loser Reihe stellen wir Ihnen deshalb in compact die Videos der Energiekampagne Gastgewerbe vor, in denen Unternehmer aus Gastronomie und Hotellerie kleinere und größere Maßnahmen rund ums Energiesparen präsentieren. Im heutigen Video geht es um ressourcenschonenden Einsatz von Wasser. |
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