Nr. 61/2021, 14. Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe DEHOGA-Mitglieder,  

Wandel gestalten. Perspektiven schaffen. Zukunft sichern. Unter diesem Motto findet unser DEHOGA-Branchentag am 8. November in Berlin statt. Das Programm steht, und wir freuen uns sehr, Ihnen auch dieses Mal eine vielfältige, spannende und prominent besetzte Veranstaltung bieten zu können. Erleben Sie auf der DEHOGA-Bühne Spitzenpolitiker, Unternehmenslenker, Impulsgeber und Vordenker. Gerade in so unruhigen und schwierigen Zeiten wie diesen, ist es uns wichtig, dass wir uns treffen - mit Ihnen und der Politik.

Es gibt viel zu diskutieren. Sie sind herzlich eingeladen. Melden Sie sich jetzt an. Wir freuen uns auf Sie!

Mit herzlichen Grüßen

Guido Zöllick                                    Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident                         DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

Herzliche Einladung zum DEHOGA-Branchentag am 8. November in Berlin
Energiepreiskrise: Was jetzt zu tun ist
Kabinett verabschiedet Fachkräftestrategie
Webseite der BDA zur eAU
Übernachtungen im August wieder auf Vorkrisenniveau
Abgabefrist für Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 verlängert
Tierwohllabel: Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung
Hotelstars Union begrüßt Polen als neues Mitglied
HOTREC wählt Alexandros Vassilikos zum neuen Präsidenten
 

Herzliche Einladung zum DEHOGA-Branchentag am 8. November in Berlin

Wandel gestalten. Perspektiven schaffen. Zukunft sichern. Unter diesem Motto findet am 8. November in Berlin der DEHOGA-Branchentag statt. Seien auch Sie mit dabei und erleben Sie ein vielfältiges und kraftvolles Programm: Freuen Sie sich unter anderem auf Reden von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz und dem stellvertretenden FDP-Bundesvorsitzenden Wolfgang Kubicki, auf Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie ein breites Themenspektrum mit starken Inhalten und neuen Impulsen! Moderiert wird die Veranstaltung in guter Tradition von Dr. Hajo Schumacher, Buchautor, Moderator und Chefkolumnist der Funke Mediengruppe.

Das komplette Programm finden Sie hier…

Erstmals findet unser hochkarätiges Branchenevent in den BOLLE Festsälen statt. Mit neuer Location und smartem Netzwerktreffen am Abend bieten wir Ihnen das perfekte Podium zum Austausch mit der Politik und untereinander. Mehr denn je kommt es darauf an, Präsenz zu zeigen, Gespräche zu führen und zeitgemäße Strategien zu diskutieren.
Die Hausmesse mit wichtigen Ansprechpartnern aus dem Initiativkreis Gastgewerbe findet direkt neben dem Podium statt.

Interessierte Hoteliers und Gastronomen oder Industriepartner, die nicht Mitglied im Initiativkreis Gastgewerbe sind, haben die Möglichkeit, sich hier… zu registrieren (solange noch verfügbare Plätze vorhanden sind. Die Teilnehmerzahl ist in diesem Jahr erstmalig begrenzt.)

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

 

Energiepreiskrise: Was jetzt zu tun ist

1. Die Gewährleistung der Energiesicherheit für die Bürger wie alle Unternehmen muss jetzt oberste Priorität haben.

2. Die aktuellen Herausforderungen erfordern die Nutzung aller sicheren Energiequellen in Deutschland. Es bleibt zu hoffen, dass der Parteitag der Grünen krisenadäquat und pragmatisch entscheidet. Die Laufzeitverlängerung der drei Kernkraftwerke auch über den 31. März hinaus darf nicht länger blockiert werden.

3. Die angekündigten Strom- und Gaspreisdeckelungen müssen jetzt zügig umgesetzt werden und zu einer spürbaren Entlastung unserer Betriebe führen. Bestehende Entlastungs- und Förderlücken müssen umgehend geschlossen werden.

4. Die Vorschläge der „Experten-Kommission Gas und Wärme“ mit dem zentralen Element einer Gaspreisbremse gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Allerdings ist sicherzustellen, dass evidente Förderlücken umgehend geschlossen werden. So hilft es vielen Betrieben nicht, wenn im Dezember 2022 einmalig ein Abschlag übernommen wird und dann erst im März 2023 die Gaspreisbremse greift.
Hier müssen die Betriebe früher entlastet werden: Entweder durch ein Vorziehen der Gaspreisbremse oder durch Härtefallhilfen bzw. Zuschüsse, wie sie auch von der Experten-Kommission als eines der ergänzenden Instrumente vorgeschlagen werden. Es müssen zudem für die Berechnung sowohl der Einmalzahlung als auch der Gaspreisbremse geeignete Referenzzeiträume gefunden werden, da pandemiebedingt die Betriebe des Gastgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 in der Regel viel niedrigere Energieverbräuche bzw. Abschlagszahlungen hatten.

5. Es muss jetzt auch zügig die im Entlastungspaket 3 genannte Strompreisbremse umgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer schnellen Abstimmung auf EU-Ebene. In diesem Zusammenhang sollte für eine Übergangszeit gelten, dass die Grenzkosten von Gaskraftwerken in der Merit-Order nicht mehr preisbestimmend berücksichtigt werden. Damit die Gaskraftwerke bei hoher Stromnachfrage weiter für die Erzeugung bereitstehen, sollte der Staat die bei ihnen anfallenden Mehrkosten übernehmen.

Am Montag tagt erneut die Gaskommission. Wir erwarten, dass jetzt dringend notwendige Klarstellungen und insbesondere notwendige Ergänzungen vorgenommen werden, damit die dringend notwendigen Entlastungswirkungen der Gaspreisbremse auch in unseren Betrieben greifen. Insbesondere muss klargestellt werden, dass nicht nur große Unternehmen der Industrie ausreichend Entlastungen bekommen, sondern auch in unserer Branche alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die entsprechende Unterstützung erfahren.

 

Kabinett verabschiedet Fachkräftestrategie

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Fachkräftestrategie für diese Legislaturperiode verabschiedet. Das Programm definiert fünf prioritäre Handlungsfelder, in denen die Bundesregierung gesetzgeberische und sonstige Aktivitäten plant. Darunter sind auch die vom DEHOGA bereits seit Jahren und vermehrt seit Amtsantritt der Ampelregierung priorisierten Themen Ausbildung und Arbeitskräfteeinwanderung mit einigen positiven Ansätzen. Neuigkeiten verkündet das Strategiepapier allerdings nicht. Die Ankündigungen hatte die Bundesregierung auch bereits beim Fachkräftegipfel am 7. September 2022 so vorgelegt. An den Statements der Arbeitsmarktakteure, insbesondere von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, lässt sich in den Grundzügen ablesen, wo in den nächsten Jahren die Kontroversen bei der Umsetzung der Ziele liegen werden.

Die Bundesregierung setzt hier vielfach auf Dialogprozesse mit den Beteiligten, insbesondere den Sozialpartnern. Der DEHOGA wird sich natürlich dort wie auch in gewohnter Weise in den Gesetzgebungsverfahren einbringen, auch über die wertvollen Netzwerke z.B. in der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände und in der AG Mittelstand. Vielfach wird es darum gehen, mit den Regierungsplänen verbundene finanzielle und bürokratische Belastungen der Unternehmen abzuwehren, z.B. bei der geplanten Bildungs(teil)zeit, der Ausbildungsgarantie oder den Sozialversicherungsbeiträgen. Bei der Arbeitszeit werden wir weiter auf eine gesetzliche Flexibilisierung, insbesondere auf die Umstellung von einer Tages- auf eine Wochenhöchstarbeitszeit drängen. Bei der Arbeitskräftezuwanderung hatten die Minister Heil und Faeser bereits im Sommer die Eckpunkte für eine Gesetzesinitiative genannt, über die die aktuell kommunizierte Fachkräftestrategie auch nicht hinausgeht. In mehreren Gesprächen in den zuständigen Ministerien hat der DEHOGA hier die Anliegen der Branche u.a. in Sachen Chancenkarte, Westbalkanregelung, Saisonbeschäftigte, Visums- und Anerkennungsverfahren platziert und ermutigende Signale erhalten. Das im Herbst und Winter anstehende Gesetzgebungsverfahren werden wir natürlich eng begleiten und die Bedarfe der Branche einfordern.

Hier geht’s zur Fachkräftestrategie der Bundesregierung…

 

Webseite der BDA zur eAU

Zum 1. Januar 2023 startet die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat als Unterstützung für Arbeitgeber die nötigen Informationen auf einer Webseite gebündelt. Dort finden Sie u.a. einen Erklärfilm zur eAU, einen Kurzleitfaden für Unternehmen und ein Musterschreiben zur Information an Beschäftigte. Die Website wird fortlaufend aktualisiert.

Hier geht es zur eAU-Webseite der BDA…

 

Übernachtungen im August wieder auf Vorkrisenniveau

Im August 2022 haben die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 58,2 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste verbucht. Damit wurde laut Statistischem Bundesamt das Niveau des Vergleichsmonats vor der Corona-Pandemie erstmals wieder erreicht und sogar leicht übertroffen: Im August 2019 hatten die Betriebe 57,8 Millionen Übernachtungen verbucht, im August 2022 waren es nun 0,6 % mehr. Im Vergleich zum Vorjahr, also August 2021, wurden 4,0 Prozent mehr Übernachtungen verzeichnet.

Ein sehr starker Anstieg zum vergangenen Jahr war bei Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland zu registrieren. Der Wert stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 75,7 % auf 8,9 Millionen. Vom Vorkrisenniveau ist der grenzüberschreitende Tourismus in Deutschland allerdings nach wie vor ein gutes Stück entfernt: Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland lag im August 2022 noch 17,5 % unter jener aus dem August 2019.

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im August 2022 im Vergleich zum August 2021 um 3,1 % auf 49,3 Millionen. Im Vergleich zum Vorkrisenwert von August 2019 hingegen stiegen ihre Übernachtungen um 4,8 %.

 

Abgabefrist für Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 verlängert

Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte bereits angekündigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung über den 31. Oktober hinaus verlängern zu wollen (compact berichtete). Nun haben die Finanzminister der Länder einen entsprechenden Beschluss gefasst: Die Frist wird von Ende Oktober 2022 auf 31. Januar 2023 verlängert. Der DEHOGA begrüßt die Entscheidung. Gemeinsam mit den Partnern der AG Mittelstand hatten wir uns für eine Verlängerung stark gemacht.

 

Tierwohllabel: Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Das Bundeskabinett hat nunmehr den vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir vorgelegten Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Über das vorangegangene Eckpunktepapier und den Referentenentwurf hatten wir in compact informiert

Für die Gastronomie ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung vorgesehen. Wir sind hierüber sehr erleichtert.

Aus Sicht des DEHOGA ist die Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierwohllabels bis hin zur Gastronomie weder erforderlich noch zielführend. Es ist auch aus rechtlichen Gründen bedenklich. Der DEHOGA setzt auf eine freiwillige Tierhaltungskennzeichnung.

Nach den Plänen der Regierung ist die Ausdehnung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie jedoch noch nicht vom Tisch. So hat das Bundesministerium für Ernährung  zu dieser Frage unter anderem in seinen FAQ zur Tierhaltungskennzeichnung ausgeführt:

„Bei der Einführung einer staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gelten andere und zugleich höhere rechtliche Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene als bei einer freiwilligen Kennzeichnung. Deshalb wird die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt. Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen.

Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie weitere Tierarten werden im Laufe der Legislaturperiode in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch bei der EU-Kommission notifiziert wurde und das Gesetz in Kraft getreten ist.“

Der DEHOGA wird sich auch weiterhin für eine freiwillige Kennzeichnung einsetzen. Über den Fortgang des Gesetzesvorhabens halten wir Sie selbstverständlich informiert.

Bei Rückfragen aber auch für sonstige Anmerkungen zur Einführung des staatlichen Tierwohllabels kontaktieren Sie uns gern.

Weitere Informationen finden Sie hier…

 
 
 

Hotelstars Union begrüßt Polen als neues Mitglied

Im Rahmen ihrer vierten Generalversammlung in Stockholm konnte die Hotelstars Union weiteren Zuwachs verzeichnen. Polen verlässt die reine Beobachterposition und begibt sich auf den Weg, die harmonisierten Klassifizierungsstandards im Lande umzusetzen. Als assoziiertes Mitglied hat der polnische Mitgliedsverband nun fünf Jahre Zeit, die HSU-Kriterien auf nationaler Ebene einzuführen und die ersten Hotels des Landes mit Sternen der Hotelstars Union zu klassifizieren.

„Wir heißen Polen als zwanzigstes Mitglied in der Hotelstars Union herzlich willkommen. Unser harmonisiertes Hotelklassifizierungssystem bietet Orientierung und eine hohe Qualität für Gäste und Hoteliers. In Zeiten von Online-Bewertungen und -Buchungsportalen ist es umso wichtiger, diese zuverlässige und objektive Sternebewertung möglichst auf ganz Europa auszuweiten. Mit Polen, dass vom Beobachterland der Hotelstars Union zum assoziierten Mitglied aufsteigt, wissen wir nun eines der größten Länder der EU in unserer Sternefamilie und haben einen gewichtigen touristischen Partner im Osten hinzugewonnen“, sagt HSU-Präsident Markus Luthe.

„Wir freuen uns sehr über die Mitgliedschaft in der Hotelstars Union. Die HSU-Standards stellen international vergleichbare Kriterien dar, deren Umsetzung die Qualität und den Ruf der Hotels in Polen weiter optimieren soll. Wir freuen uns darauf, unseren Mitgliedsbetrieben zukünftig ein attraktives Marketingsystem mit hoher Reputation anbieten zu können, das sie insbesondere im internationalen Wettbewerb unterstützen wird“, ergänzt Irek Węgłowski, Präsident der Industrie- und Handelskammer der Polnischen Hotellerie (IGHP).

 

HOTREC wählt Alexandros Vassilikos zum neuen Präsidenten

Anlässlich seiner 85. Generalversammlung in Stockholm standen bei HOTREC, dem Dachverband des europäischen Hotel- und Gaststättengewerbes, turnusgemäß Neuwahlen seines gesamten Präsidiums (Executive Committee) an. Alexandros Vassilikos wurde als Präsident für eine Amtszeit von zwei Jahren zum Nachfolger von Jens Zimmer Christensen gewählt. Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), wurde erneut in das elfköpfige Executive Committee, wiedergewählt. Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2023.

Bei ihrem Treffen in Stockholm forderten die führenden Vertreter des europäischen Gastgewerbes die kommende schwedische Präsidentschaft auf, der Erholung des Gastgewerbes und der Tourismusbranche Vorrang einzuräumen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die KMU und ihre Bedürfnisse zu legen. In den vergangenen zwei Tagen haben die Vertreter der HOTREC-Mitgliedsverbände über ihre Prioritäten beraten, wie z. B. das Überstehen der aktuellen Energiekrise, die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels, die Bewältigung der Nachhaltigkeit und des digitalen Wandels sowie die Kurzzeitvermietung.

Mehr Infos finden Sie hier…

 

IMPRESSUM

Herausgeber

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Verantwortlich: Jana Schimke
Vereinsregister: Amtsgerichts Charlottenburg,
95 VR 19679 Nz

www.dehoga-bundesverband.de
info​@dehoga.de

Fotos u.a.: www.pixelio.de

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