Nr. 62/2022, 21. Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe DEHOGA-Mitglieder,  

der Kanzler hat ein „Machtwort“ gesprochen und von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht: Statt wie zwischenzeitlich angedacht zwei sollen nun drei AKWs bis Mitte April weiterlaufen. Ein Kompromiss, der wahrscheinlich im Januar wieder auf die Tagesordnung gehört. Die politischen Diskussionen haben gezeigt, wie schwer sich die Koalition mit schnellen, krisenadäquaten und pragmatischen Entscheidungen tut. Doch genau darauf wird es in dieser aktuellen Extremsituation ankommen. Die Zeit drängt. Schnellstmöglich muss Klarheit geschaffen werden, wann Gas- und Strompreisbremse in Kraft treten, wie diese abgewickelt werden und wie Härtefällen Unterstützung gewährt wird. Ein Inkrafttreten der Gaspreisbremse zum ersten Januar wäre sachgerecht.

Ein wichtiger Baustein auf diesem Weg ist, dass der Bundestag heute den Weg für das geplante 200 Milliarden Euro-Paket frei gemacht hat, indem er dem Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zugestimmt hat. Nun müssen bis zum nächsten Bund-Länder-Treffen am 2. November alle notwendigen Vorbereitungen für passgenaue Beschlüsse und deren Umsetzung getroffen werden. Es ist unerlässlich, dass nicht nur große Unternehmen der Industrie ausreichend Entlastungen bekommen, sondern auch in unserer Branche alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe die entsprechende Unterstützung erfahren. Die starken Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie treffen nicht nur aber gerade auch das Gastgewerbe zunehmend. Das zeigen die Inflationsraten. Und das belegen auch die Umsatzzahlen, wenn man sich die deutliche Differenz zwischen den (recht positiven) nominalen und (deutlich negativen) preisbereinigten Ergebnissen ansieht.

Die Energiekrise und viele weitere Themen werden wir am 8. November auf dem DEHOGA-Branchentag adressieren und diskutieren. Melden auch Sie sich an und seien Sie beim großen Branchentreffen mit dabei. Wir freuen uns auf Sie!

Mit herzlichen Grüßen

Guido Zöllick                                    Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident                         DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

Herzliche Einladung zum DEHOGA-Branchentag am 8. November in Berlin
Aktuelle Umfrage zum Thema Nachhaltigkeit: Unterstützen Sie uns mit Ihren Einschätzungen
Gastgewerbeumsatz August 2022: nominal im Plus, preisbereinigt deutlich im Minus gegenüber dem Vorkrisenniveau
Neues DEHOGA-Merkblatt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge
DEHOGA-Merkblatt zur Fußball WM 2022 und GEMA-Sondertarif
Saarländischer Wirtschaftsminister Barke fordert Senkung der Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie
Fragebogen zur Erfüllung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltsgesetz veröffentlicht
AG Mittelstand fordert politische Entschlossenheit: Wirtschaftsstandort Deutschland in Krisenzeiten stärken
Discotheken-Unternehmerpreis 2022 geht an Thomas Pieper vom Coconut Beach, Conny Kramer, Fusion, Heaven und dem Docklands Festival in Münster
Zu gut für die Tonne-Bundespreis: Özdemir zeichnet Projekte gegen Lebensmittelverschwendung aus
Neue App „Zu gut für die Tonne!“
Masterplan Ladeinfrastruktur II vorgestellt
Neues von unserem Initiativkreis-Mitglied Flyeralarm: Gastromagazin 2022 - Jetzt Produkt-Highlights entdecken und 10 % Gutschein* sichern!
Deutscher Tourismuspreis: Fünf Nominierte starten ins Online-Voting
 

Herzliche Einladung zum DEHOGA-Branchentag am 8. November in Berlin

Wandel gestalten. Perspektiven schaffen. Zukunft sichern. Unter diesem Motto findet am 8. November in Berlin der DEHOGA-Branchentag statt. Seien auch Sie mit dabei und erleben Sie ein vielfältiges und kraftvolles Programm: Freuen Sie sich unter anderem auf Reden von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz und dem stellvertretenden FDP-Bundesvorsitzenden Wolfgang Kubicki, auf Experten aus Wirtschaft und Gesellschaft sowie ein breites Themenspektrum mit starken Inhalten und neuen Impulsen! Moderiert wird die Veranstaltung in guter Tradition von Dr. Hajo Schumacher, Buchautor, Moderator und Chefkolumnist der Funke Mediengruppe.

Das komplette Programm finden Sie hier…

Erstmals findet unser hochkarätiges Branchenevent in den BOLLE Festsälen statt. Mit neuer Location und smartem Netzwerktreffen am Abend bieten wir Ihnen das perfekte Podium zum Austausch mit der Politik und untereinander. Mehr denn je kommt es darauf an, Präsenz zu zeigen, Gespräche zu führen und zeitgemäße Strategien zu diskutieren.
Die Hausmesse mit wichtigen Ansprechpartnern aus dem Initiativkreis Gastgewerbe findet direkt neben dem Podium statt.

Interessierte Hoteliers und Gastronomen oder Industriepartner, die nicht Mitglied im Initiativkreis Gastgewerbe sind, haben die Möglichkeit, sich hier… zu registrieren (solange noch verfügbare Plätze vorhanden sind. Die Teilnehmerzahl ist in diesem Jahr erstmalig begrenzt.)

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

 

Aktuelle Umfrage zum Thema Nachhaltigkeit: Unterstützen Sie uns mit Ihren Einschätzungen

Auch wenn wir wissen, dass es derzeit viele andere drängende Themen und Handlungserfordernisse in Ihren Betrieben gibt, hoffen wir, dass Sie uns heute einmal mehr bei einer aktuellen Umfrage zu einem wichtigen politischen wie branchenrelevanten Thema unterstützen:

Der DEHOGA führt zusammen mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) unter der Leitung von Prof. Dr. Rochnowski eine Umfrage durch, um den Status quo beim Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Hotellerie und Gastronomie zu eruieren. Unter anderem ist es Ziel der Umfrage zu erfassen, in welchem Umfang Nachhaltigkeitszertifizierungen- und -siegel im Gastgewerbe bereits Verbreitung gefunden haben und welchen Herausforderungen die Unternehmen dabei gegenüberstehen.

Hier geht es zur Umfrage...

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Zeit!

 

Gastgewerbeumsatz August 2022: nominal im Plus, preisbereinigt deutlich im Minus gegenüber dem Vorkrisenniveau

Der Umsatz im Gastgewerbe lag im August 2022 nominal um 7,8 Prozent über dem Umsatz von August 2019 vor der Corona-Pandemie. Preisbereinigt sank der Umsatz hingegen deutlich um 6,8 Prozent. Das geht aus Berechnungen des DEHOGA auf Basis der aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts hervor. Die starken Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie treffen das Gastgewerbe zunehmend und spiegeln sich in der hohen Differenz zwischen den nominalen und realen Ergebnissen wider.

Hinweis: Im Berichtsmonat August 2022 wurde der Berichtskreis des Statistischen Bundesamts für die Ergebniserstellung im Gastgewerbe aktualisiert. Dadurch treten auch rückwirkend Änderungen bei der Umsatzzahlen auf.

 

Neues DEHOGA-Merkblatt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge

Seit dem 1. September 2022 gelten neue Regelungen zur Übermittlung der Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Informationen sind nunmehr so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können.

Eine weitere Änderung steht zum 31. Dezember 2022 an: Die Rückverfolgbarkeitsinformationen müssen dann in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format vorgehalten werden. Ausnahmen sind jeweils im Einzelfall möglich.

Über die Neuerungen hatten wir Sie bereits im Juli in DEHOGA-Compact informiert und ein Merkblatt erstellt. Wie die Regelungen von den Betrieben in der Praxis umgesetzt werden müssen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Ihren Rückmeldungen haben wir zudem entnommen, dass die Umsetzung der neuen Erfordernisse einige Umstellungen erfordern, die nicht immer leicht vorgenommen werden können. Das Thema „Rückverfolgbarkeit“ wirft aber auch insgesamt Fragen auf.

Um Sie umfassender über das Thema  zu informieren und Ihnen für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen weitergehende Handlungsvorschläge zu geben, haben wir ein weiteres DEHOGA-Merkblatt erstellt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge (Stand: Oktober 2022).

Wiederholt haben wir uns hierzu mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure und dem Lebensmittelverband ausgetauscht.

Das Merkblatt kann hier im DEHOGA-Shop abgerufen werden.

Für DEHOGA-Mitglieder: kostenlos / Für Nicht-Mitglieder: 4,50 EUR

Artikelnummer: YFORM1027.8

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns gern.

 

DEHOGA-Merkblatt zur Fußball WM 2022 und GEMA-Sondertarif

Für die diesjährige Fußball-Weltmeisterschaft konnten der DEHOGA und die BVMV mit der GEMA wieder einen WM-Sondertarif bei Einsatz von Großbildschirmen verhandeln.

Dieser Sondertarif gilt für die TV-Wiedergabe während der Fußball-WM vom 20. November bis 18. Dezember 2022. Die Vergütung für die GEMA-Wiedergaberechte hängt von der Raumgröße ab. Die Lizenzgebühr ist einmalig pauschal zu zahlen. Es können beliebig viele Großbildschirme im Raum aufgestellt werden.

Hinweisen möchten wir darauf:

In einigen Fällen ist der reguläre Fernsehtarif (für 2 Monate, November und Dezember) günstiger als der GEMA-WM-Sondertarif 2022. Dies gilt insbesondere, wenn nur für die WM ein kleines TV-Gerät (bis 106 cm Bilddiagonale = 42 Zoll) aufgestellt wird oder bereits ein GEMA-Vertrag besteht (für Musik/Radio).

Hier kann sich empfehlen, den nur für die WM-Spiele aufgestellten Fernseher für 2 Monate bei der GEMA anzumelden (unter Angabe der Größe des TV, der Betriebsstätte, den Aufstellungsraum/Gastraum, ggfls. mit dem Hinweis, dass für den Raum, in dem der Fernseher aufgestellt wird, bereits ein GEMA-Vertrag, z.B. über Hintergrundmusik oder Radio, besteht).

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem hier verlinkten DEHOGA-Merkblatt zur Fußball-WM 2022, TV-Übertragung: Fakten & Konditionen“.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Saarländischer Wirtschaftsminister Barke fordert Senkung der Mehrwertsteuer auf Getränke in der Gastronomie

Der saarländische Wirtschaftsminister Jürgen Barke hat die Bundesländer aufgefordert, am 28. Oktober gemeinsam mit dem Saarland im Bundesrat für die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer auf Getränke in der Gastronomie zu stimmen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag, der eine Anpassung des Steuerrechts vorsieht, liegt seit dieser Woche vor. Folgende Informationen hat das saarländische Wirtschaftsministerium hierzu veröffentlicht:

Bisher beträgt der Steuersatz 19 Prozent, die Landesregierung setzt sich auf Bundesebene für eine Senkung auf sieben Prozent ein. Am 7. Oktober hatte der Bundesrat bereits die Reduzierung des Steuersatzes auf Speisen bis Ende 2023 beschlossen. Die Forderung des Saarlandes, die Regelung auch auf die Abgabe von Getränken auszuweiten, fand zu diesem Zeitpunkt allerdings keine Mehrheit. Der Antrag wurde daraufhin an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Barke: „Der lange Atem des Saarlandes hat sich ausgezahlt. Ich erwarte, dass die Steuersenkung jetzt auch endlich kommt. Gastronomie und Hotellerie sind zentrale Säulen der Saarwirtschaft und des Tourismus. Wir müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die gebeutelte Branche wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren kann. Mit gezielten Anreizen im Steuerrecht können wir auf Bundesebene dazu beitragen, den Rückgang der Gästezahlen aufzuhalten und ein positives Investitionsklima im Gastgewerbe zu schaffen.“

Um die Rahmenbedingungen in der Gastronomie weiter zu verbessern, setzt sich das Saarland gemeinsam mit anderen Bundesländern außerdem dafür ein, Auszubildende bei der Versteuerung der freien Unterkunft und der freien Verpflegung zu entlasten.

 

Fragebogen zur Erfüllung der Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltsgesetz veröffentlicht

Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (DEHOGA compact berichtete) sind ab dem Jahr 2023 Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland und mindestens 3.000 Arbeitnehmern im Inland verpflichtet, bestimmte Berichtspflichten zu erfüllen. Bei Verstoß drohen Bußgelder. Ab 2024 wird die Berichtspflicht auf Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmer im Inland ausgeweitet. Auch für Unternehmen, die nicht direkt von den gesetzlichen Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltsgesetzes (LkSG) betroffen sind, können sich daraus Konsequenzen ergeben, nämlich dann, wenn sie Zulieferer oder Vertragspartner eines berichtspflichtigen Unternehmens sind. Diese weitgehende und sehr bürokratische Berichtspflicht wird weiterhin von der gesamten Wirtschaft stark kritisiert.

Für die Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Das BAFA hat jetzt den hier verlinkten Fragenkatalog zur Berichterstattung vorgelegt. Der Fragebogen enthält umfangreiche und detaillierte Abfragen für die verkürzte Berichtspflicht und den vollständigen Berichtsfragebogen sowie ein Glossar mit Erläuterungen zu bestimmten im Gesetz verwendeten Begriffen. Nach Auffassung des BAFA generiert sich der Bericht gem. § 10 Abs. 2 LkSG aus den Antworten des Fragebogens. Das BAFA hat außerdem angekündigt, im Frühjahr 2023 eine Online-Eingabemaske zur Verfügung zu stellen, in der die Berichtsfragen zu beantworten sind. 

 

AG Mittelstand fordert politische Entschlossenheit: Wirtschaftsstandort Deutschland in Krisenzeiten stärken

Die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand organisierten Verbände, darunter der DEHOGA-Bundesverband sehen den Wirtschaftsstandort Deutschland in der aktuellen Krise unter Druck. In einem gemeinsamen Positionspapier betonen die Verbände die nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie und Monaten des russischen Krieges in der Ukraine angespannte Lage im Mittelstand. Für tausende mittelständische Unternehmen droht es unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr weiterzugehen. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand appelliert daher an die Politik, weitere Anstrengungen zur Stabilisierung des Wirtschaftsstandortes zu unternehmen. Dies war am Dienstag auch Thema auf dem Parlamentarischen Abend der AG Mittelstand mit etwa 300 hochkarätigen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Medien. Gastredner waren Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner.

In Krisenzeiten kommt es für den Mittelstand auf rasches und konsequentes politisches Handeln an. Mit konkreten Maßnahmen in der Energiepolitik sowie in der Steuer- und Abgabenpolitik, mit einem Belastungsmoratorium, auch für den Bereich der Mittelstandsfinanzierung, und Verbesserungen in der Infrastruktur können die politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Krise zu meistern. Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand erkennt ausdrücklich an, dass die Bundesregierung in der Krisenzeit bereits viele richtige Maßnahmen ergriffen und in einigen Bereichen schnell gehandelt hat. Allerdings birgt die gegenwärtige Krise riesige Herausforderungen, denen es weiterhin mit ...

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Discotheken-Unternehmerpreis 2022 geht an Thomas Pieper vom Coconut Beach, Conny Kramer, Fusion, Heaven und dem Docklands Festival in Münster

Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT im DEHOGA Bundesverband) hat auf dem Branchenmeeting „Club Convention“ die höchste Auszeichnung der Branche vergeben: Den Discotheken-Unternehmerpreis. Der Verband verleiht diese Auszeichnung bereits seit 1985 an Persönlichkeiten, die sich um das Ansehen des deutschen Discothekengewerbes in hervorragender Weise verdient gemacht haben und mindestens 15 Jahre in der Discothekenbranche tätig sind.

In diesem Jahr zeichnete BDT-Präsident Knut Walsleben Unternehmer Thomas Pieper mit dem begehrten Branchen-Award aus. Vor knapp 400 Fachbesuchern aus ganz Deutschland und Österreich hob Walsleben bei der Preisverleihung die herausragenden Leistungen von Pieper hervor: „Thomas Pieper behauptet sich seit über 30 Jahren überaus erfolgreich in der extrem schnelllebigen Nachtgastronomiebranche und setzt Maßstäbe“, erklärte Walsleben. Er lässt sich nicht von konjunkturellen Stoppsignalen aufhalten und bleibt am Puls der Zeit.“ 1994 gründete Pieper seinen ersten Club, das Dockland in Münster. Hier gaben sich das Who ist Who des ...

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Zu gut für die Tonne-Bundespreis: Özdemir zeichnet Projekte gegen Lebensmittelverschwendung aus

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat heute in Berlin die Gewinner des Zu gut für die Tonne!-Bundespreises und damit herausragende Projekte zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ausgezeichnet. Mit dem vom DEHOGA unterstützten Zu gut für die Tonne!–Bundespreis würdigt das Bundesministerium kreative Lebensmittelretterinnen und -retter mit innovativen Ideen und Pioniergeist. In der Kategorie Gastronomie überzeugte Community Kitchen Food GmbH aus München die Jury, der auch DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges angehört. Montags bis freitags sowie sonntags bietet die Community Kitchen im Münchener Stadtteil Neuperlach frische Mahlzeiten aus geretteten Lebensmitteln an. Ihr Ziel ist, Lebensmittelverschwendung zu verringern und so zum Klimaschutz beizutragen, ein Bewusstsein für die Thematik in der Öffentlichkeit zu schaffen, Bedürftigen Mahlzeiten zu ermöglichen und Menschen zusammenzubringen.

Die Gewinner in den weiteren Kategorien:

  • Kategorie Landwirtschaft & Produktion: Kultimativ GmbH: Heldenbrot (Konstanz, Baden-Württemberg)
  • Kategorie Handel: Marktschwärmer Deutschland (Equanum GmbH): Onlineshop trifft regionalen Bauernmarkt (Berlin)
  • Kategorie Gesellschaft & Bildung: WERTvoll macht Schule gUG: Lebensmittel WERTschätzen in der Schule (Fürth, Bayern)
  • Kategorie Digitalisierung: Friedhold GmbH: Friedhold (Visselhövede, Niedersachsen)
  • Mit dem mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis ausgezeichnet wurden Aktion Brücke e. V.: Obdachlosenhilfe (Germering, Bayern), der Rettermarkt Rettich (Saarbrücken, Saarland) und der Rheinische Lebensmittelretter e. V. für Fair-Teiler Steinenbrück (Steinenbrück, Nordrhein-Westfalen)

Insgesamt wurden rund 100 Bewerbungen für den Bundespreis eingereicht. Weitere Informationen zu den Gewinnerprojekten finden Sie hier

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier…

 

Neue App „Zu gut für die Tonne!“

Lecker kochen und nebenbei Lebensmittel retten? Das geht ganz einfach mit der neu aufgelegten Rezepte-App von „Zu gut für die Tonne!“. Die App schlägt Nutzerinnen und Nutzern gezielt zu ihren Reste-Zutaten passende Rezepte vor. So hilft die App mit viele leckeren und praktischen Reste-Rezepten und Haltbarkeitstipps beim Verwerten von Resten – ohne großen Aufwand und Einkauf. Die App ist kostenfrei im Google Play Store, im Apple Store oder direkt im Browser verfügbar.

 
 
 

Masterplan Ladeinfrastruktur II vorgestellt

Bundesminister Dr. Volker Wissing hat in dieser Woche den vom Kabinett beschlossenen Masterplan Ladeinfrastruktur II vorgestellt. Unter Federführung des Bundesverkehrsministeriums haben sich rund 80 Akteure, darunter Bundesländer, Kommunen, Verbände und Unternehmen, an der Entwicklung der knapp 70 Maßnahmen eingebracht.

So sollen der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetz besser aufeinander abgestimmt werden. Prozesse sollen vereinfacht und beschleunigt werden. Unternehmen will man erleichtern, Ladeinfrastruktur zu errichten. Bisherige Hindernisse in Planungs- und Genehmigungsprozessen sollen beseitigt und rechtliche Grundlagen etwa im Bau- und Immissionsrecht angepasst werden. Darüber hinaus soll die Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung verbessert werden. Auch will man die Kommunen als Schlüsselakteure befähigen und stärker einbinden.

Den Masterplan finden Sie hier…

 

Neues von unserem Initiativkreis-Mitglied Flyeralarm: Gastromagazin 2022 - Jetzt Produkt-Highlights entdecken und 10 % Gutschein* sichern!

Folgende Informationen unseres Initiativkreis-Mitglieds Flyeralarm stellen wir Ihnen heute gern zur Verfügung:

„Alles wie gehabt – wir müssen nichts verändern!“ Für diese Aussage können Sie als Gastronom oder Hotelier vermutlich nur ein müdes Lächeln aufbringen. Schließlich ist kaum eine Branche so dynamisch wie Ihre. Und sind wir mal ehrlich: Bei der Fülle an aktuellen Herausforderungen – von der Suche nach Personal bis hin zu (erfolgs-) relevanten Themen wie Online-Sichtbarkeit und der Einführung des Mehrweggebotes – bleibt oft wenig Zeit für das, was eigentlich zählt: den Gästen ein guter Gastgeber zu sein und ihnen eine genussvolle Zeit zu bescheren. Umso besser also, dass Sie sich bei den genannten und vielen weiteren To-Dos auf einen erfahrenen Partner verlassen können. Denn mit dem Hotellerie & Gastro-Branchenteam von FLYERALARM haben Sie die geballte Fachkompetenz an Ihrer Seite. Natürlich servieren wir Ihnen unsere maßgeschneiderten Lösungen für On- und Offline-Marketing, Ausstattung, Recruiting & Co. aus einer Hand – stets garniert mit der Extraportion FLYERALARM-Kreativität. Eine kleine Kostprobe unserer Gastro-Expertise für Ihr Business finden Sie in der neuesten Ausgabe unseres Gastromagazins. Entdecken Sie nützliche Informationen, jede Menge Inspiration und konkrete Lösungsideen für Ihre individuellen Herausforderungen.

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*Gutschein gültig bis 31.12.2022. Kein Mindestbestellwert. Nicht mit anderen Aktionen oder Monatsangeboten kombinierbar. Keine Barauszahlung möglich. Rabatt wird im Onlineshop erst nach Eingabe des Codes angezeigt. Der Gutscheincode gilt ausschließlich für die Artikel in diesem Magazin und auf der FLYERALARM Branchen-Seite www.flyeralarm.com/de/gastroartikel.

 

Deutscher Tourismuspreis: Fünf Nominierte starten ins Online-Voting

Fünf Nominierte stehen im Finale des Deutschen Tourismuspreises 2022. Eine Expertenjury wählte sie aus 72 eingereichten Bewerbungen aus. Mit dem Innovationspreis zeichnet der Deutsche Tourismusverband (DTV) zukunftsweisende Produkte, Events, Marketingstrategien und Kooperationsmodelle im Deutschlandtourismus aus. Vergeben werden drei Jurypreise und ein ADAC-Publikumspreis. Für den ADAC-Publikumspreis ist das Online-Voting gestartet. Bis zum 9. November kann unter www.deutschertourismuspreis.de für den jeweiligen Favoriten abgestimmt werden. Die Preisträger werden am 16. November im Rahmen des Deutschen Tourismustages in Mainz gekürt.

Die nominierten Einreichungen in alphabetischer Reihenfolge:

  • Allgäu AzubiTopHotels
  • Camperland Camping GmbH
  • ruf Jugendreisen GmbH & Co. KG
  • Markt Bad Hindelang
  • TourismusMarketing Niedersachsen GmbH

Mehr Informationen zu den Nominierten und deren konkreten Projekten finden Sie hier…

Der DTV verleiht den Deutschen Tourismuspreis seit 2005. Wichtigstes Bewertungskriterium ist der Innovationsgrad. Außerdem gibt es Punkte für Qualität & Kundenorientierung, wirtschaftliche Effekte sowie ökologische & soziale Nachhaltigkeit.

 

IMPRESSUM

Herausgeber

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

Verantwortlich: Jana Schimke
Vereinsregister: Amtsgerichts Charlottenburg,
95 VR 19679 Nz

www.dehoga-bundesverband.de
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Fotos u.a.: www.pixelio.de

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