Nr. 66/2022, 18. November 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe DEHOGA-Mitglieder,  

die Dezember-Soforthilfe hat auch den Bundesrat passiert, sodass der Übernahme der einmaligen Abschlagszahlung nichts mehr im Wege steht. Auch ein erster Gesetzentwurf zur Gaspreisbremse liegt nun vor. Wie bereits zuvor avisiert soll diese für 80 Prozent des geschätzten Jahresverbrauchs bei zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde liegen und ab März 2023 bis April 2024 gelten. Für Industriekunden und große Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden (RLM-Verbraucher) sind ab Januar für 70 Prozent des Jahresverbrauchs bezogen auf den Referenzzeitraum November 2021 bis Oktober 2022 sieben Cent netto vorgesehen. Für Fernwärme soll ein Deckel von 9,5 Cent gelten.

Bei der ebenfalls noch nicht endgültig finalisierten Strompreisbremse stößt wie bereits mehrfach berichtet insbesondere die Festlegung des Referenzzeitraums auf 2021 für größere Kunden mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch auf massive Kritik des DEHOGA. Der Referenzzeitraum 2021 benachteiligt coronabetroffene Branchen, die wie das Gastgewerbe in 2021 rund 5 Monate im Lockdown waren. Nach uns vorliegenden Unternehmensangaben lag der Energieverbrauch 2021 zwischen 20 und rund 35 Prozent unter dem Vorkrisenjahr 2019. Dieser Referenzzeitraum muss deshalb dringend, wie bei der Gaspreisbremse bereits erfolgt, korrigiert werden.

Seien Sie versichert, dass wir den Korrekturbedarf bereits seit Wochen in den Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium sehr deutlich anmahnen. Wir erwarten die Klärung dieses Punktes und zahlreicher weiterer Fragen, die auch insbesondere Verbundunternehmen betreffen, in den nächsten Tagen.

Ein wichtiger Hinweis auch noch in Sachen Coronahilfen: Ab sofort kann die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Überbrückungshilfe IV eingereicht werden.

Mit herzlichen Grüßen

Guido Zöllick                                    Ingrid Hartges
DEHOGA-Präsident                         DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin

Ab sofort: Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV
Auch Bundesrat stimmt Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden zu
Mentoringprogramm „Ausbildung macht VIELfalt!": Azubis mit Migrationshintergrund können sich noch bis Ende November bewerben
Allianz Für Aus- und Weiterbildung bilanziert Sommer der Berufsausbildung
Umfrage zum Thema Nachhaltigkeit: Unterstützen Sie uns mit Ihren Einschätzungen
Telefonische Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert
„Endlich-Einfach Klassenfahrt“ von ruf Jugendreisen gewinnt Deutschen Tourismuspreis - Publikumspreis für die Allgäu AzubiTopHotels
Lonely-Planet-Ranking: Dresden unter den Top 30-Reisezielen
 

Ab sofort: Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV

Die über einen prüfenden Dritten eingereichten Anträge auf Überbrückungshilfen sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet.

Ab sofort kann nun die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV eingereicht werden (Paket 2 der Schlussabrechnung).

Mehr Informationen finden Sie hier auf der Webseite zur Überbrückungshilfe…

 

Auch Bundesrat stimmt Dezember-Entlastung für Gas- und Wärmekunden zu

Am Montag hat auch der Bundesrat die Dezember-Soforthilfen für Letztverbraucher von Erdgas und Kunden von Wärme gebilligt, die der Bundestag am 10. November 2022 beschlossen hatte. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas werden so entlastet - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt. Konkret entfällt für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas, die SLP-Kunden oder RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kwh sind, im Dezember 2022 die Pflicht, eine vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten. Beträge, die Letztverbraucher freiwillig dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen. In Bezug auf Wärmelieferungen sind Wärmeversorgungsunternehmen zu einer finanziellen Kompensation ihrer Kunden für deren im Dezember 2022 zu leistenden Zahlung verpflichtet. Diese ist bis 31. Dezember 2022 zu leisten. Für Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen.

FAQ der Bundesregierung zur Dezember-Soforthilfe finden Sie hier…

 

Mentoringprogramm „Ausbildung macht VIELfalt!": Azubis mit Migrationshintergrund können sich noch bis Ende November bewerben

Wir hatten Sie in compact bereits mehrfach über das Mentoringprogramm „Ausbildung macht VIELfalt!" für Auszubildende mit Migrationsgeschichte informiert. Noch bis zum 30. November können sich Azubis um einen der Plätze als Mentees bewerben. Informieren und motivieren auch Sie Ihre Azubis oder auch Azubis in befreundeten Ausbildungsbetrieben, diese tolle Chance zu ergreifen!

„Ausbildung macht VIELfalt!“ ergänzt die betriebliche und schulische Ausbildung und bietet den Teilnehmern digitalen und persönlichen Austausch, z.B. über Workshops und Veranstaltungen. In dem Programm, das die Deutschlandstiftung Integration in Kooperation mit dem DEHOGA Bundesverband durchführt und das von Coca-Cola Europacific Partners finanziert wird, erhalten die ausgewählten Mentees Einblicke in den Berufsalltag der Mentoren, die in wichtigen Positionen des Gastgewerbes arbeiten. Ziel ist die bessere berufliche Vernetzen und persönliche Weiterentwickelung der der Azubis mit Migrationsgeschichte.

  • HIER geht es zum Onepager für Azubis
  • Mehr dazu auch auf der Projektwebsite
 

Allianz Für Aus- und Weiterbildung bilanziert Sommer der Berufsausbildung

Von Mai bis November 2022 haben die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ – das sind Regierung, Arbeitsagenturen, Arbeitgeberverbände, Kammern und Gewerkschaften - mit über 750 Veranstaltungen bundesweit für die Berufsausbildung geworben. Die Allianzpartner zogen jetzt ein positives Fazit des „Sommers der Berufsbildung 2022“. Viele Jugendliche wurden mit potenziellen Ausbildungsbetrieben zusammengebracht. Unter dem #AusbildungSTARTEN wurden die Aktionen auf den Social-Media-Kanälen erfolgreich begleitet.

Angesichts der aktuellen Zahlen zum Ausbildungsmarkt (DEHOGA compact berichtete) ist Werbung für die duale Ausbildung wichtiger denn je: Zwischen Oktober 2021 und September 2022 haben sich im Vergleich zum Vorjahr bei der Bundesagentur für Arbeit 2,6 Prozent weniger Bewerber um eine Ausbildungsstelle gemeldet. Dem gegenüber steht ein Wachstum von 4,4 Prozent an gemeldeten Ausbildungsplätzen. Ende September waren noch rund 69.000 Ausbildungsstellen unbesetzt.

Wichtig daher: Ein Einstieg in das laufende Ausbildungsjahr ist auch im November noch möglich. Die Nachvermittlungsaktionen bei den Arbeitsagenturen und Kammern laufen. Zeitgleich zur Nachvermittlung hat in vielen Betrieben auch bereits die Bewerbungsphase für das kommende Ausbildungsjahr 2023/2024 begonnen. Schüler, die im kommenden Sommer ihren Schulabschluss machen werden, finden in der Jobsuche der BA und in den Lehrstellenbörsen der Kammern schon jetzt aktuelle Ausbildungsplatzangebote für das nächste Jahr.

Wer jetzt schon plant, um im nächsten Jahr beim „Sommer der Berufsausbildung“ dabei zu sein: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de.

 

Umfrage zum Thema Nachhaltigkeit: Unterstützen Sie uns mit Ihren Einschätzungen

Wie bereits berichtet, führt der DEHOGA zusammen mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) unter der Leitung von Prof. Dr. Rochnowski eine Umfrage durch, um den Status quo beim Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit in Hotellerie und Gastronomie zu eruieren. Unter anderem ist es Ziel der Umfrage zu erfassen, in welchem Umfang Nachhaltigkeitszertifizierungen- und -siegel im Gastgewerbe bereits Verbreitung gefunden haben und welchen Herausforderungen die Unternehmen dabei gegenüberstehen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei dieser Umfrage – sofern noch nicht geschehen – mit Ihren Erfahrungen unterstützen.

Hier geht es zur Umfrage...

Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre Zeit.

 

Telefonische Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wird bis zum 31. März 2023 weiter ermöglicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken verlängerte die bislang bis Ende November geltende Sonderregel um vier Monate. Es sei schwer vorherzusagen, wie sich die Corona-Fallzahlen in den kommenden Monaten entwickelten und man stehe vor der Erkältungs- und Grippesaison. Das spreche dafür, auf Sicherheit für Patientinnen, Patienten und das Praxispersonal zu setzen.

Wer unter einer leichten Atemwegserkrankung leidet und keine schweren Symptome aufweist, kann so für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung erhalten. Es ist aber erforderlich, dass der Arzt sich persönlich nach eingehender telefonischer Befragung vom Zustand des Versicherten überzeugt. Die Krankschreibung kann einmalig für weitere sieben Tage telefonisch verlängert werden.

 
 
 

„Endlich-Einfach Klassenfahrt“ von ruf Jugendreisen gewinnt Deutschen Tourismuspreis - Publikumspreis für die Allgäu AzubiTopHotels

Die „Endlich-Einfach Klassenfahrt“ von ruf Jugendreisen wurde in dieser Woche mit dem Deutschen Tourismuspreis 2022 ausgezeichnet. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) verleiht den Innovationspreis für zukunftsweisende Produkte und Projekte im Deutschlandtourismus seit 2005. „ruf Jugendreisen hat die komplexe Organisation von Klassenfahrten ins digitale Zeitalter geholt. Mit den Online-Services ist die Planung und Bezahlung von Klassenreisen erstmals mit wenigen Klicks möglich“, begründete DTV-Geschäftsführer und Jurymitglied Norbert Kunz die Entscheidung für den 1. Preis der Jury. Platz 2 geht an die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH. Die Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen seien eine richtungsweisende Initiative einer Landestourismusorganisation, die die Folgen des Klimawandels auf den Tourismus strukturiert in den Blick nimmt und mit einer bemerkenswerten Bandbreite an Werkzeugen Reiseregionen und Leistungsträger sensibilisiert und unterstützt.
Mit dem 3. Preis zeichnete die Jury das Rufbussystem EMMI-MOBIL in Bad Hindelang aus. Die umweltfreundliche Alternative zum Auto treffe den Zeitgeist, spare die lästige Parkplatzsuche und senke gleichzeitig das Verkehrsaufkommen und die Emissionen.

Über den ADAC-Publikumspreis können sich die Allgäu AzubiTopHotels freuen. Ihre AzubiTopHotels Akademie überzeugte 35 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer, die sich am Online-Voting beteiligt hatten. Neun Allgäuer Hotels haben sich in der Ausbildungsoffensive „AzubiTopHotel“ zusammengeschlossen, um die Qualität ihrer Ausbildung zu steigern. Das neue Herzstück: eine eigene Akademie für Azubis. Auf dem Lehrplan stehen Persönlichkeitsentwicklung, Teamarbeit und Führung.
Mehr Informationen finden Sie hier…

 

Lonely-Planet-Ranking: Dresden unter den Top 30-Reisezielen

Die sächsische Landeshauptstadt  Dresden steht auf der „Best in Travel 2023“-Liste des Reiseführers Lonely-Planet. Zum 18. Mal empfiehlt Lonely Planet Reiseziele auf der ganzen Welt, insgesamt 30 haben es in 5 Kategorien auf die Liste geschafft. Dresden wird als „Stadt des Aufbruchs“ gelobt und gehört neben El Salvador, New Mexico, Marseille und Manchester zu den Top 5 in der Kategorie „Neues Lernen“. Hervorgehoben wird unter anderem, dass 2023 die städtebauliche Erneuerung unter anderem auch mit Blick auf Barrierefreiheit und Klimaschutzkriterien fortgesetzt werden soll. Dazu komme die Mischung aus sorgfältig rekonstruierter Altstadt, modernem Zentrum und der Nähe zur sagenhaften Naturkulisse des Elbsandsteingebirges. Im noch laufenden Jahr hatte es aus deutscher Sicht zuletzt Freiburg ins Lonely Planet-Ranking geschafft.

Mehr Infos finden Sie hier…

 

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