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Nr. 48/2022, 19. August 2022
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Lage in unserer Branche ist und bleibt herausfordernd. Das dritte Verlustjahr in Folge droht. Das zeigen auch die aktuellen Umsatzzahlen noch einmal sehr deutlich: Im ersten Halbjahr setzten Gastronomie und Hotellerie 22,1 Prozent preisbereinigt weniger um als im selben Zeitraum 2019. Auch für Juni vermeldete das Statistische Bundesamt noch einen preisbereinigten Umsatzverlust von 11,5 Prozent gegenüber Juni 2019. Zeitgleich explodieren die Kosten in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal. Insbesondere bei den Energiekosten ist ein Ende der Preisspirale nicht absehbar. Parallel geben die geplanten Corona-Maßnahmen großen Anlass zur Sorge. Umsatzverluste wie im letzten Winter, als sie bei über 30 Prozent lagen, stehen zu befürchten. Um all das zumindest zu bremsen fordern wir eine Deckelung der Energiekosten, verlässliche Perspektiven und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Fortgeltung der gesenkten Mehrwertsteuer auf Speisen ist unabdingbar. Die 7 Prozent müssen dauerhaft bleiben, ansonsten werden viele Betriebe die Krise nicht überleben. Genau das haben wir auch noch einmal in einem Schreiben an die Bundesregierung und die Parteivorsitzenden der Ampelkoalition sehr deutlich gemacht. Eine wichtige Info erreichte uns heute aus dem Bundeswirtschaftsministerium noch einmal zu den Überbrückungshilfen: Die Frist für Schlussabrechnung ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden. Wichtige Details des Bundeswirtschaftsministeriums hierzu finden Sie in unserer heutigen compact-Ausgabe. Mit herzlichen wie kämpferischen Grüßen Guido Zöllick Ingrid Hartges |
Halbjahresbilanz 2022 - Gastgewerbe droht das dritte Verlustjahr in FolgeDie am heutigen Freitag vom Statistischen Bundesamt vermeldeten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2022 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 22,1 Prozent gegenüber 2019 (nominal -13,1%). Auch der Juni liegt mit einem realen Umsatzverlust von 11,5 Prozent unter 2019 (nominal 0,0%). „Die Lage ist extrem herausfordernd, da die Branche zeitgleich mit explodierenden Kosten in den Bereichen Energie, Lebensmittel und Personal konfrontiert ist“, sagt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Insbesondere bei den Energiekosten sei ein Ende der Preisspirale nicht absehbar. Erschwerend hinzu kämen die geplanten Corona-Maßnahmen. „Die Branche befürchtet wieder massive Umsatzverluste wie im letzten Winter“, so Zöllick. Diese lagen damals trotz Öffnung im Zeitraum von November 2021 bis März 2022 real bei einem Minus von über 30 Prozent. „Die Halbjahresbilanz zeigt, dass das dritte Verlustjahr in Folge droht. Die existenziellen Sorgen und Nöte der Unternehmer wachsen erneut“, warnt der DEHOGA-Präsident. Am höchsten fallen die Umsatzeinbußen in der Beherbergungsbranche aus: Sie liegen von Januar bis Juni 2022 real bei 25,1 Prozent (nominal -18,6%) gegenüber 2019. Es folgen die Caterer mit Verlusten von real 21,3 Prozent (nominal -13,4%). Das Gaststättengewerbe weist in seiner Halbjahresbilanz ebenfalls ein zweistelliges Minus von real 20,5 Prozent (nominal -9,0%) auf. Erst nach Auslaufen der Corona-Auflagen Ende März hat sich ...
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Frist für Überbrückungshilfen-Schlussabrechnung bis 30. Juni 2023 verlängertDie Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Zuschussprogramm ist bis zum 30. Juni 2023 verlängert worden. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert dazu wie folgt: Die Corona-Zuschussprogramme sind im Juni 2022 ausgelaufen. Zum Ende der Antragsfrist sind noch zahlreiche Anträge auf Überbrückungshilfe IV eingereicht worden. Die Bewilligungsstellen konzentrieren sich daher derzeit auf die zügige Bewilligung der noch offenen Anträge und beginnen parallel, sukzessive mit der Bearbeitung der bereits eingehenden Schlussabrechnungen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung in den Bewilligungsstellen und bei den eingebundenen prüfenden Dritten, u.a. durch die Grundsteuerreform, haben Bund und Länder die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme bis 30. Juni 2023 verlängert. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Für das Paket I (Überbrückungshilfe I bis III, November-/Dezemberhilfe) ist die Einreichung der Schlussabrechnung bereits seit Mai 2022 möglich. Rd. 14.000 Schlussabrechnungen sind bereits digital eingereicht worden. Das Paket II (Überbrückungshilfe III Plus und IV) wird voraussichtlich im Oktober 2022 starten. Mit der Einreichung im „Paket“ wird eine effiziente Bearbeitung ermöglicht und zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen und prüfenden Dritten vermieden, sofern Schlussabrechnungen für mehrere Programme zu erstellen sind. Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis 31. Dezember 2023 im digitalen Antragsportal beantragt werden (Diese Funktion wird Anfang 2023 bereitgestellt). Darüber hinaus werden sich die Länder im Falle von Rückzahlungen auf transparente und angemessene Rückzahlungskonditionen verständigen, um erneute Liquiditätsprobleme für die betroffenen Unternehmen möglichst zu vermeiden. Die Abstimmungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. |
Abrechnung von Mini- und Midijobs ab 1. Oktober 2022Mit der Mindestlohnerhöhung zum 1. Oktober 2022 wird auch die Verdienstgrenze bei den Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Die Midijobs reichen zukünftig bis 1600 Euro und der Übergang zwischen beiden wird geglättet. Diese Änderungen bringen auch Veränderungen bei der Meldung von „kleinen“ Beschäftigungsverhältnissen und bei der Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge mit sich. Am 16. August 2022 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger dazu neue Gemeinsame Rundschreiben herausgegeben. DEHOGA-Mitglieder können diese bei Bedarf in ihrer Geschäftsstelle erhalten (Achtung, sehr umfangreich). Die wichtigsten Punkte für gastgewerbliche Unternehmen:
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7 % Mehrwertsteuer auf Speisen müssen bleiben: Erneutes DEHOGA-Schreiben an die BundesregierungIn einem erneuten Schreiben an die Bundesregierung und die Parteivorsitzenden der Ampelkoalition haben wir noch einmal sehr deutlich gemacht, warum die 7 % auf Speisen bleiben müssen. Wir haben gegenüber der Politik noch einmal verdeutlich wie dramatisch die aktuelle Lage ist und die zahlreichen guten Argumente für die Entfristung der 7 % zusammengetragen. Wenn diese wichtige steuerpolitische Maßnahme zum 31.12.2022 auslaufen würde, wäre dies eine Katastrophe für die Restaurants und in erheblichem Umfang inflationsbeschleunigend. Die Zukunftssicherung der Restaurants und Cafés mit 7 % Mehrwertsteuer ist nicht nur arbeits-, wirtschafts- und gesellschaftspolitisch geboten, sie ist auch aus Gründen der steuerpolitischen Gleichbehandlung überfällig. Angesichts der Vielzahl der aktuellen Belastungen und Herausforderungen – von der nie gekannten Kostenexplosion über die Fragen zur Energiesicherheit bis hin zu den drohenden neuen Coronamaßnahmen - verbieten sich Steuererhöhungen. Unabhängig davon ist es dringend geboten, die steuerliche Gleichbehandlung von Essen dauerhaft einzuführen. Dies ist die notwendige wie überfällige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Ertragskraft der Restaurants und Cafés und damit die zentrale Maßnahme zur Zukunftssicherung der Branche. Auch nachstehende Aspekte und Argumente haben wir am 9. August an die Politik gerichtet: Zur aktuellen Lage: 2022 wird das 3. pandemiebedingte Verlustjahr werden. Die Umsatzrückgänge von Januar bis Mai beziffert das Statistische Bundesamt mit -25,4 % real (nominal -16,9 %). Seit Monaten erleben wir eine nie gekannte Kostenexplosion. Ausweislich unserer aktuellen Umfrage von dieser Woche belaufen sich die Kostensteigerungen im Juli im Vergleich zum Vorjahresmonat bei Gas auf +60 %, bei Strom +39 %, bei Lebensmitteln +24 %, bei Personal +18 % und bei Getränken +15 % (siehe dazu angehängte Grafik). Der Kostendruck wird weiter steigen, es liegen bereits Ankündigungen der Energieversorger mit Preiserhöhungen von 300 bis 500 % vor. Hinzu kommt die große Sorge, ob die Energiesicherheit für alle Betriebe des Gastgewerbes im Winter gewährleistet ist. Auch die Verbraucher sind ...
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Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung geplantDas Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) hat am vergangenen Freitag ein Hintergrundpapier „Energieeinspar-Verordnungen zur Senkung des Gas- und Stromverbrauchs“ veröffentlicht. Am 15.08.2022 wurden dazu zwei Verordnungsentwürfe vorgestellt. Insgesamt sollen damit eine jährliche Verringerung des deutschen Gasverbrauchs um zwei Prozent (knapp 20 TWh) und zusätzliche Einsparungen im Strombereich bewirkt werden. Die Verordnungen enthalten vor allem Vorgaben für Privathaushalte und öffentliche Gebäude. Daher können wir zunächst Entwarnung geben. Ein Beheizungsverbot ist nur für private, nichtgewerbliche Innen- und Außenpools vorgesehen (vgl. § 4 EnSikuV). Es sind jedoch auch Maßnahmen geplant, die insbesondere die Eigentümer von Gebäuden betreffen: Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) In dieser Verordnung werden Maßnahmen zur Einsparung im Gebäudebereich während der Heizperiode im Winter 2022/2023 geregelt. Sie soll vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 gelten. Folgende Vorgaben betreffen auch Unternehmen:
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Gasumlage wird rund 2,4 Cent betragen, Mehrwertsteuer auf Gas soll sinkenDie von der Bundesregierung beschlossene Gasumlage beträgt ab Oktober 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Das wurde in dieser Woche von der verantwortlichen Trading Hub Europe GmbH bekannt gegeben. Um die Belastungen der Gaskunden jedoch ein Stück weit zu begrenzen, hat Bundeskanzler Olaf Scholz ebenfalls in dieser Woche angekündigt, dass der Mehrwertsteuersatz für Gas ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt werden soll. Mit der Gasumlage sollen bis zu 90 Prozent der den Gasversorgern durch die höheren Einkaufspreise entstehenden Mehrkosten aufgefangen und damit Pleiten der Versorger und letztlich Lieferausfälle verhindert werden. |
Energiekampagne Gastgewerbe: Online-Coaching zum Thema Energieeffizienz am 5. SeptemberNachdem die Online-Veranstaltung der Energiekampagne Gastgewerbe gegen steigende Energiekosten im Mai dieses Jahres auf großes Interesse gestoßen ist, möchten wir Ihnen einen weiteren Termin hierzu anbieten. Die Energieberater des DEHOGA Niedersachsen, Andreas Koch und Torsten Merker (Firma blueContec), geben interessierten Betrieben aus Hotellerie und Gastronomie am 05. September 2022 Tipps und Empfehlungen, mit welchen organisatorischen und technischen Sofortmaßnahmen sich die Energiekosten kurzfristig senken lassen. Vorab können die Unternehmen über das Anmeldeformular konkrete Fragen zum Thema Energieeffizienz stellen, die dann im Rahmen des Seminars beantwortet werden. Fünf Betrieben bieten wir zudem ein individuelles, kostenloses 45-minütiges Online-Coaching zum Thema Energieeffizienz an. Die ersten fünf Betriebe, die sich für das Online-Seminar anmelden und Interesse an der individuellen Beratung haben, werden berücksichtigt. Das Seminar findet als Zoom-Meeting am Montag, 05. September 2022, 11:00 bis 13:00 11:00 Uhr: Vorstellung der Energiekampagne Gastgewerbe 11:15 Uhr: Technische und organisatorische Sofortmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz 12:30 Uhr: Fragerunde: Beantwortung der vorab gestellten Fragen ab 13:00 Uhr: Individuelle Online-Coachings (max. 5 Betriebe) Die Betriebe können sich hier... anmelden. |
IW-Studie zum Personalmangel in der Gastronomie: NRW und Großstädte haben am wenigsten ProblemeDer Personalmangel ist im Gastgewerbe eins der größten aktuellen Probleme. Nicht alle Regionen in Deutschland sind davon gleichermaßen betroffen. Das zumindest ergab eine Auswertung des IW Köln. Für Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern gestaltet sich die Suche nach geeignetem Personal danach momentan am schwierigsten: Die Stellenüberhangquote, also der Anteil der nicht zu besetzenden Stellen, ist dort mit knapp 60 Prozent im Vergleich der Bundesländer am höchsten. Anders ausgedrückt: Für mehr als jede zweite Stellenanzeige gibt es keine passende Arbeitskraft. Auch in Sachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt ist die Situation angespannt. In NRW und in vielen Großstädten hingegen sind die Zahlen laut der IW-Auswertung positiver. Der traurige Spitzenreiter unter den Städten liegt in Bayern. In Würzburg können 83,6 Prozent der offenen Stellen nicht besetzt werden. Eine interaktive Deutschlandkarte des IW zeigt die Stellenüberhangquote, also den Anteil der offenen Stellen, für die es keine passend qualifizierten Arbeitskräfte gibt. |
Ausbildung macht VIELfalt: Bewerben auch Sie sich als Mentor!In den vergangenen Wochen hatten wir bereits mehrfach über den Start des neuen Mentoringprogramms „Ausbildung macht VIELfalt!“ für Auszubildende mit Migrationsgeschichte in Gastronomie und Hotellerie informiert. Wir haben bereits vielfältige Bewerbungen von potentiellen Mentoren erhalten. Dafür sagen wir ganz herzlichen Dank! Weitere Interessenten mit oder ohne eigenen Migrationshintergrund sind aber auch weiterhin herzlich Willkommen. Deshalb rufen wir Sie weiterhin auf, sich als Mentor an diesem spannenden Programm zu beteiligen. Unterstützen Sie Nachwuchstalente in Gastronomie und Hotellerie und tragen Sie aktiv zur Förderung von Menschen mit Migrationsgeschichten bei. Was sollten Sie dafür mitbringen? Wenn Sie…
dann bewerben Sie sich als Mentor bei Ausbildung macht VIELfalt! Als Mentor tauschen Sie sich über einen Zeitraum von zwölf Monaten etwa einmal im Monat mit ihrem Mentee aus, unterstützen ihn bei beruflichen Fragen und im Berufsalltag. Die Mentorenrolle ist nicht fest definiert und kann individuell bestimmt werden. Das Programm wurde von der Deutschlandstiftung Integration(DSI) in Kooperation mit dem DEHOGA Bundesverband und mit Unterstützung von Coca-Cola Europacific Partners ins Leben gerufen. Komplementär zur Ausbildung bietet Ausbildung macht VIELfalt! den Teilnehmenden ein umfangreiches Angebot aus Veranstaltungen, Austausch und Workshops, das sie dabei unterstützt, sich beruflich zu vernetzen und persönlich weiterzuentwickeln. Weitere Informationen rund um das Programm sowie die Kontaktdaten, über die Sie sich als Mentor bewerben können, finden Sie in der hier verlinkten Übersicht. |
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DZT-Top 100-Ranking: Miniatur Wunderland auch 2022 Favorit ausländischer GästeRund 15.000 internationale Besucher aus 30 Ländern des Online-Portals der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) haben zwischen Dezember 2021 und Juni 2022 ihre touristischen Favoriten im Reiseland Deutschland gewählt. Das aktuelle Top 100-Ranking ist ab sofort unter www.germany.travel/top100 online. Die meisten Nennungen erhielt der Vorjahressieger, das Miniatur Wunderland Hamburg. Der Europa-Park Rust konnte seinen zweiten Platz ebenfalls verteidigen. Rothenburg ob der Tauber belegt erstmals Platz 3. Auf den weiteren Plätzen folgen Schloss Neuschwanstein, das Phantasialand Brühl, die Hauptstadt Berlin, der Nationalpark Schwarzwald, das Kriminalmuseum Rothenburg ob der Tauber, Dresden und das Moseltal. Petra Hedorfer, Vorsitzende des Vorstandes der DZT: „Das Top 100-Ranking zeigt den touristischen Destinationen und Sehenswürdigkeiten im Deutschlandtourismus seit 10 Jahren eine Momentaufnahme der internationalen Bekanntheit und Beliebtheit im Netz. Die rege Beteiligung ist zugleich ein Votum für die Strahlkraft der Marke Reiseland im internationalen Wettbewerb.“ Bereits seit 2012 können Besucher der Webseite www.germany.travel bei dieser Aktion in einem Freitextfeld die aus ihrer Sicht besonders empfehlenswerten touristischen Ziele benennen. Daraus entwickelt die DZT das Ranking der Top 100. Neben dem Gesamtranking werden die Umfrageergebnisse in Clustern strukturiert: UNESCO-Welterbe, Städte, Städtische Highlights, Naturhighlights, Freizeit- und Tierparks, Museen, Nationalparks, Regionen, Burgen und Schlösser. |
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